Heinrich-Bullinger-Briefwechseledition, Universität Zürich © Heinrich Bullinger-Stiftung Arpa Bibliothek Textbreite Schriftgröße

[2545]

Bullinger
an Hans Welser
Zürich,
24. August 1546

(Autograph nicht erhalten) Druck: Heinrich Bullinger, In luculentum et sacrosanctum Evangelium domini nostri lesu Christi secundum Lucam commentariorum libri IX, Zürich 1546, 2 Bl. AA2r.-AA6v. (Widmungsvorrede) Nachdrucke in den Jahren 1548 3 und 1 557 4
Luthers zu Eisleben vor seinem abschied aus diesem Leben"; "Eine Vormanung an alle Pfarhern" und "Das zwelfften Capitel Danielis mit der Auslegung"; s. Luther Bibl. I 422, Nr. 3532-3538. In Zürich ZB (Signatur: 18.261,4) ist heute lediglich die zweite dieser Schriften erhalten. Doch könnte es sich hier um die von Melanchthon betreute Ausgabe (MBW-T XV 357-365, Nr. 4319) einer bereits im Jahre 1531 veröffentlichten Schrift Luthers handeln (Luther Bibl. I 339-341, Nr. 2908-2922; WA XXX/3 252-320), die Mitte Juli 1546 in Wittenberg unter dem Titel "Warnunge D. Martini Luther an seine lieben Deudschen vor etlichen Jaren geschrieben auff diesen fall, so die feinde Christlicher Warheit diese Kirchen und Land, darinne reine Lere des Evangelii geprediget wird, mit Krieg überziehen und zerstören wolten" erneut erschienen war (VD16 L7351) und von der sich in Zürich ZB zwei Drucke erhalten haben: 18.261/5 (ein Straßburger Druck entsprechend Luther Bibl. I, Nr. 2920) und 18.1469/5 (ein Nürnberger Druck entsprechend Luther Bibl. I, Nr. 2918).
3 Vgl. dazu Nr. 2558,51-57 und Anm. 54; Nr. 2572,17f.
4 Als Vorort der Eidgenossenschaft hatte
Zürich dieses Treffen zunächst auf den 5. September ausgeschrieben. In einem vom 21. August datierten Schreiben des Berner Rats an den Zürcher Rat wurde Letzterer gebeten, nachdem man von dem Bündnis zwischen Kaiser und Papst (s. dazu Nr. 2485, Anm. 52; Nr. 2528,10-13, und Nr. 2547,7f) erfahren hatte, das Treffen auf den 29. August vorzuziehen, damit man sich schnell beraten könne, "wie man sich inn gegenweer stellenn und sich inn die sach schicken wölle". Die Zürcher sollten dementsprechend die eidgenössischen Glaubensverbündeten, inklusive St. Gallen, über den neuen Termin benachrichtigen; s. Zürich StA, A 177, Nr. 26. Veröffentlichungen der Akten in EA IV/1d 678f unter dem 30. August.
5 Siehe Zürich StA, Seckelamt Rechnungen F III 32, Rechnungsbuch 1546/47, S. 55 der Ausgabenabteilung.
6 Gemeint sind wohl die vier Blätter der Lage **4 , auf denen das Register abgedruckt wurde.
7 Vogler war auch Übermittler des Briefes Nr. 2543 und eines verlorenen Briefes an Georg Frölich (s. Nr. 2543, Anm. 2.
1 Seit 1544 plante Bullinger, seinen Kommentar Welser zu widmen; s. HBBW XIV


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Die turbulenten Zeiten erklären sich daraus, dass die Menschheit die zentrale Bedeutung Christi nicht wahrnimmt. [Es folgt eine längere Abhandlung über Christus, den einzigen Erlöser, der als solcher allein das Heil bewirken kann. Er ist zugleich Hohepriester und König aller Menschen.] Beim Kommentieren des Lukasevangeliums ist Bullinger so vorgegangen wie in den bereits erschienenen Kommentaren zu den drei anderen Evangelien. Er verweist auch öfters darauf. Er musste unter großem Zeitdruck arbeiten, hofft aber trotzdem, den Text gewissenhaft kommentiert zu haben. Wenn einer irgendetwas besser wüsste, würde es ihn nicht kränken. Bei seiner Arbeit hat er die Auslegungen der alten und zeitgenössischen Exegeten nicht missachtet und verdankt besonders vieles dem seligen Erasmus und dem gelehrten und gewissenhaften Johannes Brenz. [Konrad]Pellikan war ihm auch sehr behilflich, indem er u.a. für ihn das Material sammelte. Vor allem jedoch ist er Christus verpflichtet. Bullinger widmet seinen Lukaskommentar Hans Welser damit dieser die Tugenden seiner Vorfahren (die seit etwa 400 Jahren wichtige Amter in der Stadt Augsburg versehen [vgl. HBBW XVI 150,73— 76]) übertreffe, und um Welsers Standhaftigkeit und Glauben zu festigen. Bullinger wünscht Welsers Frau [Barbara Adler], den Kindern und der ganzen berühmten Familie weiterhin alles Gute.