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Autograph: Zürich StA, E II 357, 243 (Siegelspur) Teildruck und zusammenfassende Ubersetzung: Blarer BW II 670, Nr. 1490
[1] Ein vornehmer Eidgenosse und Papstanhänger [...] erzählte in Konstanz, dass der Augsburger
Stadtschreiber Georg Frölich (der sich immer noch in Konstanz aufhält) einem Zürcher
(Johannes Haller oder einem anderen) geschrieben hätte, dass keines der Versprechen, die den
Augsburgern [bei ihrer Aussöhnung mit Kaiser Karl V]gegeben wurden, eingehalten wird.Briefe_Vol_20-641 arpa
Doch bei derartigen Nachrichtenübermittlungen sollte mau den Namen Frölichs nicht erwähnen,
um diesen nicht in Gefahr zu bringen! -[2]Aus Augsburg wird die Ankunft von Herzog
Wilhelm V. von Jülich-Kleve-Berg, Herzog Heinrich von Braunschweig-Wolfenbüttel, Kurfürst
Joachim II. von Brandenburg und Königin Maria von Ungarn gemeldet. Bald werden sich dort
so viele Fremde aufhalten, dass man aus Platzmangel die Bürger aus der Stadt vertreiben
muss! Landgraf Philipp von Hessen soll in Kürze aus der Haft entlassen werden. Der Kaiser
besteuert auch Fürsten, die nicht evangelisch sind. So hat er vom Herzog Wilhelm IV. von
Bayern 50'000 Gulden umgehend und in bar verlangt. Bei der Geldübergabe wurden die
überreichten [Salzburger] Dukaten nicht zu einem günstigen Kurs verrechnet und die bayerischen
Räte angeschnauzt. Darüber wird viel geschrieben. - [3] Die [Fürsten] haben der
Fortsetzung des Trienter Konzils zugestimmt. Die Reichsstädte hingegen haben diesbezüglich
Gutachten eingereicht, auf die sie noch keine Antwort erhielten. Sie haben weder Stimm-noch
Sitzrecht im Reichsrat und werden lediglich über die Beschlüsse der anderen Stände informiert.
Das kommt ihnen in dieser Angelegenheit ganz gelegen, denn so mussten sie nicht darin
einwilligen! Gott wird aber verhindern, dass es zur Umsetzung [dieser Beschlüsse] kommt.
-[4] Blarer schrieb dies nach seinem hier beigelegten Brief [Nr. 3067]. Bullinger soll inständig
beten, denn der Teufel gibt keine Ruhe. Greift Gott nicht ein, wird es in der Konzilsfrage
zu einem Zerwürfnis zwischen den Eidgenossen und den anderen [Deutschen] kommen.
Wahrlich, eine ganz gefährliche Lage! Doch kann dabei nichts Schlimmeres passieren, als dass
man sein irdisches Leben verliert!
Es hat ain fürnemer Aidgnoß 1 , der aber ain päpstler ist, hie gesagt under anderm, der stattschriber von Augspurg 2 , der yetzund hie seye, hab ainem Zuricher 3 geschriben, es werde nichts gehalten an denen von Augspurg, was inen zugesagt seye worden. Wurd güt sein, was der güt man 4 schreibe, dem h. Hans Haller oder sunst etwarn 5 , das er nitt vermeret 6 wurde; es möchte im gar bald zu grossem nachtail gerathen.
Man schribt ouch yetz her von Augspurg, das der hertzog von Klef 7 , der hertzog von Brunschwyg 8 , churfürst von Brandenburt 9 , die kungin Maria 10 da ankommen seyen. Und werd ain sölich volck, das man die burger usß der statt triben werd, dann 11 man nitt platz hab. Item, mann achte, das der landgrauff 12 gar bald ledig werde 13 . Item, so schetzt 14 der kaiser 15 ander unevangelisch fursten gleych so wol. Hat den von Payer 16 um 50'000 fl.
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geschetzt. Haben glich bar müssen ligen, und hat man die ducaten nitt thür 17 nemmen wellen und seinen räthen 18 ubel desshalb zugesprochen. Deß dings wirt vyl geschriben.
Item, so hat man 19 in das concilium zu Trient bewilliget, ussgenommen das die stett dem kaiser ettlich schrifftten desshalb 20 überantwurt, aber nichts weyter für bschaid empfangen haben, wie sy dann 21 kam stymm haben oder session 22 im rychsrath, sonder zögt man inen nun 23 an, was die andern stend beschlossen habend. Kompt inen yetz in diser sach a gleych wol 24 , damitt habend sy nitt darin bewilliget. Byß es dann zur execution kompt, ströwt gott aber etwas anders in. Dem sind bevolchen.
Den 5. tag novembris 1547, in yl.
[Ohne Unterschrift.] |
Diß hab ich nach dem ingelegten brieff 25 geschriben. Bittend und hettend steyff 26 , dann der teuffel ist sehr unrüwig. Das concilium wurt alle unainigkait und trennung erwecken zwuschend euch Aidgnossen und andern, wa 27 es gott nitt verhüt. Es ist wahrlich ein subtyl 28 gifft. Gott well unß erhalten in
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das ewig leben! Es kan doch hie nitt wirs 29 gohn, dann 30 das wir die schelmigen hut 31 verlierend, etc.
[Adresse auf der Rückseite:] An meister Heinrich Bullinger zu Zurich: