Heinrich-Bullinger-Briefwechseledition, Universität Zürich © Heinrich Bullinger-Stiftung Arpa Bibliothek Textbreite Schriftgröße

[2762]

[Ambrosius Blarer]
an Bullinger
[Konstanz],
21. Januar [1547]

Autograph: Zürich StA, E II 357a, 618-620 (Siegelspur) Teildruck und zusammenfassende Übersetzung: Blarer BW II 568-570, Nr. 1395

[1]Blarer bedankt sich für Bullingers christlichen Trost [in einem nicht erhaltenen Brief] und wünschte, class Gott jedem Konstanzer eine solche Gesinnung verleihen würde! [2]Der vom Zürcher Rat erteilte menschliche Zuspruch hingegen fällt schwach und enttäuschend aus. Die

b Textverlust bei Entfernung des Verschlussbandes.
zwischen Herzog Moritz von Sachsen u.a. beim Markgrafen und Melchior Zobel um militärische Hilfe bat, die ihm ab Mitte Januar durch den Zuzug von Truppen gewährt wurde; s. Christoph Bauer, Melchior Zobel von Giebelstadt, Fürstbischof von Würzburg (1544-1558), Münster 1998, S. 292-297; Voigt, Albrecht I 131-136.
36 Unbekannt.
37 Vermutlich Basler Domherren, die sich nach Freiburg i.Br. zurückgezogen hatten und sich damals in Basel aufhielten.
38 Franz I. von Frankreich. —Vgl. Nr. 2751, 55-57; Nr. 2752,16-21. — Aus dieser Passage geht hervor, dass Myconius Bullingers
Brief vom 18. und 19. Januar (vgl. nämlich Nr. 2757,9-11, mit vorliegendem Abschnitt) noch nicht erhalten hatte.
39 Piero Strozzi.
40 Siehe dazu Nr. 2757, Anm. 17.
41 Das Geld für die Wolle, die Johannes Gast für Bullingers Frau Anna, geb. Adlischwyler, gekauft hatte; s. dazu zuletzt Nr. 2757,12f.
42 Unbekannt.
43 Dieser nie abgesandte Brief ist nicht erhalten.
45 Der 24. Januar 1547.
1 Das Jahr ergibt sich aus dem Inhalt.


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Feinde haben es früher und besser verstanden als die [Protestanten], die Eidgenossen bei ihren Beratungen zu beeinflussen. Blarer bedauert, dass die [vier protestantischen Orte]sich in solch einer auch für sie wichtigen Angelegenheit nicht mutiger gezeigt haben! Er befürchtet, dass Gott beschlossen haben könnte, die Konstanzer und die eidgenössischen [protestantischen] Orte in die Enge zu treiben. Letztere dürfen nicht vergessen, dass sie nicht viel weiter als die Konstanzer vom etwaigen Kampfort entfernt liegen. Blarer glaubt gerne, dass die Eidgenossen eine Belagerung auf ihrem Boden nicht dulden würden; in einem solchen Fall stünden ja ihre Interessen auf dem Spiel. Sind sie sich aber bewusst. dass sie mit einer derartigen Aussage den Konstanzern noch keine christliche, nachbarschaftliche Liebe erwiesen haben? Übrigens wäre eine Belagerung auf Konstanzer Boden genauso gefährlich für sie. Diesen Fall aber sprechen sie in ihrem Brief nicht an. Was nützt zudem die Versicherung, dass im Bedarfsfall eidgenössische Soldaten von sich aus Konstanz zu Hilfe eilen würden? Man konnte doch vor kurzem feststellen, wie ineffizient derartige Söldner sind! Es kommt noch hinzu, dass die Eidgenossen sich gerade über die Bestrafung der Söldner beraten, die den Schmalkaldenern zugezogen sind. Zürich soll sogar für derartige Maßnahmen sein! Wie kann man dann erwarten, dass den Konstanzern viele eidgenössische Söldner zuziehen würden? [3]Blarer hat dies schon geahnt und in seinem letzten Brief [Nr. 2754]auch die Vermutung geäußert, dass Konstanz wohl von allen verlassen werden muss. Allerdings fürchtet er sich nicht davor, weil er genau weiß, dass Gott dadurch einen jeden erproben will. Nur wenige werden diese Prüfung überstehen. [4]Der Zürcher Rat versichert [im Namen der Vier Orte] den Konstanzern seinen guten Willen und fügt hinzu, dass er alles tun wird, was er verantworten kann. Was heißt dies aber? Es wird wohl dem Willen Gottes entsprechen, dass ein jeder nur zuschauen will, wie der andere ins Verderben gestürzt wird, bis der Feind alle vernichtet hat. Doch im Grunde genommen spielt dies keine Rolle, da der Herr bereits innert kurzer Zeit die Seelen der Seinen in die Ewigkeit aufnehmen wird. [5] Soeben hat Blarer von Konrad Zwick erfahren, wie Hans Baumgartner und noch andere, die sich um einen gütlichen Vergleich mit Kaiser Karl V. bemühen, Konstanz zu einer Antwort drängen. Der Kaiser, der sich bereits in Ulm befindet, soll nämlich die noch nicht ausgesöhnten Städte dorthin bestellt haben. Zwick fürchtet nun, dass die guten Worte der Unterhändler und die ausbleibende Unterstützung vonseiten der Eidgenossen die Konstanzer zu einem Frieden verleiten werden. Und auch wenn diese ihren Glauben behalten dürften, würde dies die Beziehungen zu den benachbarten Eidgenossen sehr gefährden. Zwick fragt daher, ob Bullinger nicht durch Antoine Morelet du Museau oder [Wilhelm] Frölich einen Zuschuss von 30'000 Florin von Franz' I. für die Städte Konstanz und Lindau erwirken könnte. So wäre es diesen Städten möglich, ihre [Wehrmauern] zu verstärken. im Gegenzug würden sie sich verpflichten, solange sie Franz I. das Geld nicht zurückgezahlt haben, keine Soldaten gegen diesen [in Italien]oder gegen [seine Verbündeten], die Eidgenossen, durchzulassen und auch sonst niemandem irgendeine Hilfe gegen Frankreich und die Eidgenossen zu gewähren. Im Bedarfsfall sollte Franz I. in jeder Stadt auch für die Finanzierung einer Garnison von jeweils 500 Mann für je 6 Florin pro Söldner während dreier Monate aufkommen. Das Geld dazu sollte er je vor Monatsende in Zürich hinterlegen. [6] Zwick ist der Meinung, dass Franz I. sein Geld kaum besser anlegen könnte, zumal ein solches Abkommen seinen interessen und denen der Eidgenossen dienen würde; wovon die [Zürcher] ihn wohl leicht werden überzeugen können. Sowohl Blarer als auch Zwick betrachten dies als eine gute Lösung. Auf diese Weise müssen sich nämlich weder die Zürcher noch andere Eidgenossen Konstanz gegenüber irgendwie verpflichten (was sie ja wegen des Kaisers zu vermeiden versuchen); zudem käme die für Konstanz geleistete Hilfe von Franz I. auch ihnen zugute! [7]Den Botenlohn für die Sendung an Morelet und die sonstigen Ausgaben sollen [die Zürcher] vorstrecken. Zwick wird diese dann aus eigener Tasche begleichen. Man sollte rasch handeln, denn auf kaiserlicher Seite schlaft man nicht. Es bedarf solcher menschlichen Unterstützungen, wenn man nicht will, dass das Volk und die Ratsherren sich dem Kaiser ergeben. Bullinger soll sein Bestes tun. Wer weiß, vielleicht wird Gott doch noch eingreifen, damit eine solche Hilfe nicht notwendig ist. [8]Am Vortag ist der auch Bullinger gut bekannte fromme Ratsherr Matthäus Molckenpur gestorben. Dadurch hat die Stadt eine starke Stütze verloren. [9]Hauptmann Marcell Dietrich


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von Schankwitz, der die Klause Ehrenberg erobert hat, ist in Konstanz eingetroffen. Er will nicht mehr in Ulm bleiben, obwohl er von der Stadt ein jährliches Gehalt von 550 Florin erhielt. Er berichtet, dass die Ulmer den Kaiser bei sich überwintern lassen und 4'000 Spaniern Einlass in die Stadt gewähren wollen. Er ist der Meinung, dass der Kaiser sich eine Festungsanlage in (Ihn bauen lassen und die Stadt nie mehr aufgeben, sondern von dort aus versuchen wird, ganz Schwaben einzunehmen, um daraus ein Herzogtum zu bilden. Auf diese Weise wird er über ganz Süddeutschland herrschen. Er kontrolliert ja bereits die vier wichtigen württembergischen Festungen [Urach, Hohenasperg, Schorndorf und Kirchheim unter Teck]. Wenn man nicht achtgibt, wird er sich die Deutschen und die Eidgenossen unterwerfen. [10]Gruß. Dem Boten [...] ist nichts zu entrichten. Bullinger möge sich der Angelegenheit eiligst annehmen.

Furgeliepter herr und brüder, ewer christlicher trost ist gerecht. 2 Bedanck mich deß solligen zum höchsten. Wunsch und beger von hertzen, das yederman bey unns dermassen gesynnet were. Gott welle sölich hertz geben! Ewer menschlicher trost 3 aber ist schwach und vyl anderst, dann man sich versechen hett 4 . Was von Aidtgnossen gehandellt, habend die widerwertigen 5 eh und baß 6 gewisst dann wir, wie und waruff 7 getrungen worden. Ist mir hertzlich laid, das doch diejhenigen, so mitt gottes wort daran seind, 8 in solicher wichtiger sach, daran ouch inen billich 9 vyl gelegen sin sollt, nitt handtlicher 10 und dapferer sind. Ich sorgen ubel 11 , ubel, uss allerlay anzögungen 12 , es seye by dem herren beschlossen, wir müssind all in den 13 sack , ir gleich sowol alls wir, obglich wir ains stain wurffs necher zür walstat 14 habend. Das ir schrybend, die ewern werden kain belegerung auff ewerm boden gestatten, glob ich gern, dann sölichs erfordert 15 ewer aigne gelegenhait und not. Und wirt darinn noch kain christlich oder nachpurlich liebe bewysen oder danck verdient, diewyl die belegerung auff der ander syten 16 nitt minder sorglich, deren aber nitt von euch meldung geschicht 17 . Das ir dann wyter meldend, so wir leut bedörffend, werden sy auch kommen, ob man unß die wol gleych nitt schickte 18 , frowte unß wenig. Dann wie der prophet, 19 allso auch der kriegsman, soll nitt selbs louffen, so 20 er nitt

2 Blarer bezieht sich hier auf einen nicht erhaltenen Brief Bullingers.
3 Damit ist ein im Namen der Vier Orte verfasster Brief des Zürcher Rats an den Konstanzer Rat gemeint; s. nämlich unten Z. 35f.
4 dann man sich versechen hett: als man erwartet hat. — Die Konstanzer waren enttäuscht, dass die Eidgenossen sich nicht für sie einsetzen wollten. Zum Hilferuf Konstanz' s. HBBW XVIII 381, Anm. 12; zur negativen Reaktion der Eidgenossen an der Tagsatzung zu Baden vom 10. Januar s. Nr. 2755, Anm. 15.
5 Gegner.
6 eh und baß: früher und besser (mehr).
7 zu welchem Zweck.
8 Anspielung auf die vier protestantischen Orte.
9 zu Recht.
10 eifriger.
11 sehr.
12 Anzeichen.
13 wir müssend all in sack: wir werden alle in die Enge getrieben, zum Äußersten gezwungen; s. SI VII 607.
14 Schlachtfeld; s. Fischer VI/1 392.
15 betrifft.
16 des Rheins.
17 deren aber nitt von euch meldung geschicht: die aber nicht von euch erwähnt wird.


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geschickt wirt. Kondt mich auch wenig glucks versechen by sölichen selbslouffenden knechten, dann dise ding den ordenlichen und rechten weg sollend gehandelt werden, sonst gehts alles letz 21 , wie wir dann die exempel vor augen gehapt und noch habend! 22 Es wirt auch die strauff, so yetz von den Aidtgnossen fürgenommen wider diejhenigen, die dem reych 23 gezogen 24 , in welche ouch ir 25 sollen gehellen 26 , die knecht wol unlustig 27 machen und von dem louffen abhalten, wie dann billich und recht ist irenhalb.

Es ist mir alles vorgesein 28 , und hat mirs min aigen hertz gesagt. Hab euchs in meinem letsten brieff angezögt 29 , es seye mir vor, wir müssen von yederman verlassen werden, da 30 mir aber für mein person gar nichts anleg 31 . Dann also 32 findt sich die recht war prob 33 des lebendigen hertzlichen vertrauwens uff gott (so wir aller anderer ding aussgezogen 34 seind und in dermassen ergeben) a , das wir ouch gern sterben und verderben wellen hie uff erd, so es im gefellig. Aber ich sich 35 daneben 36 , wie man gmainklich gestimmet 37 , und deren wenig ist, die on mittel 38 uff gott sechen wellind.

||619 Es schreibend ewer herren 39 den unsern, sy wollen sich yeder zeyt erzaigen 40 und alles das thain 41 , das sy verantworten mögind. Hapt ir wol zü 42 ermessen, wie diß ungewonhcher anhang verstanden müsß werden und

a Hier und im Folgenden Klammern ergänzt.
18 ob man unß die wol gleych nitt schickte: auch wenn man diese nicht (offiziell) zuschicken wird.
19 Vgl. Dtn 18, 20; Jer 14, 14f: Ez 13, 2f.
20 wenn.
21 fehl.
22 Nämlich während des vergangenen Donaufeldzuges; s. dazu HBBW XVII 28; XVIII 22f. 31f.
23 den Schmalkaldenern.
24 zugezogen (sind).
25 Die Zürcher.
26 zustimmen; s. Fischer III 197. Vgl. HBBW XVIII 386. [6]f. —Zur Bestrafung der den Schmalkaldenern zugezogenen eidgenössischen Söldner s. schon HBBW XVIII 336. 420. An der Tagsatzung zu Baden vom 10. Januar 1547 wurde diese Bestrafung (besonders die der Söldner aus den Gemeinen Vogteien Aargau und Thurgau) erneut behandelt; s. EA IV/1d 757f q.s. Die Frage wurde auch später noch zwischen Blarer und Bullinger thematisiert; s. z.B. Nr. 2763,55-57; Nr. 2767,66-81. Doch musste Zürich damals gegenüber den katholischen Orten der Schweiz den Eindruck erwecken, dass diese Söldner bestraft würden. In der Tat aber beschlossen die beiden Räte Zü
richs, die Söldner ausnahmsweise nicht zu bestrafen. Zugleich wurde aber betont, dass diese Sondervorkehrung nicht als Präzedenzfall benutzt werden dürfe. Der Beschluss wurde am Sonntag 13. Februar von den Kanzeln der Zürcher Kirchen aus verkündet; s. Zürich StA, A 166.2, Nr. 275f; Nr. 2816, Anm. 78.
27 unwillig.
28 Es ist mir vorgesein: Ich habe es geahnt; s. Fischer II 1873.
29 Im Brief vom 16./17. Januar; s. Nr. 2754,38-42.
30 bei dem; was.
31 mir gar nichts anleg: mir gar keine Angst macht.
32 dann also: denn so.
33 Beweis; s. Fischer I 1427.
34 entblößt. 35 sehe.
36 außerdem, sonst; s. Fischer II 78.
37 gmainklich gestimmet: im Allgemeinen gesinnt (ist); s. Fischer V 1773.
38 on mittel: ohne Hilfe.
39 In dem schon oben bei Anm. 3 erwähnten Schreiben.
40 Gemeint ist: willig erzeigen.
41 tun.
42 Zusatz.


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was er uff im tragt 43 . Aber es gefeilt dem herren allso und ist sin gerecht und unser wolbeschult 44 urtail, das ye ain nachpaur dem andern dermassen züseche in seinem verderben, byß wir all zu grund gond und unß der find 45 uffrisst. 46 Wolan! Es ligt nichts an disem allem. Es ist um ain bös stundlein zethain 47 . Der herr wirt unser seelen ewig erhalten und unß die seinen sein lassen! Amen.

Yetzund, so ich diß geschriben, wurd ich bericht von meinem l[ieben] v[etter] Conrat Z[wick], wie das meine herren von dem Bomgartner 48 und ettlich andern, so sich sydhär gütlicher handlung underfangen 49 , um antwurt urgiert 50 werden; das ouch der kaiser 51 yetzund, diewyl er schon zü Ulm 52 persönlich ist, und 53 die andern unversönten stett dahin beschaiden 54 welle, etc. Nun sorge er 55 aber ubel, es werdind die güten wort der underhendler, unnd dann, das man by euch schlechten trost findt, 56 vyl vermögen. Sorge daneben nichts destweniger, komme man dermassen 57 in ain vertrag. Ob man unß glich 58 by der religion belyben lasst, werde es um 59 anderer conditionen 60 und ursachen willen böse nachpurschafft 61 geberen, etc. Derhalb hab er 62 gedacht, ob nitt durch euch by dem Murlet 63 oder Frölich 64 practic 65 anzerichten were, das der Frantzoß 66 disen zway stetten Costentz und Lyndauw ain summa gelts byß in 30'000 fl züstalte und lyche 67 (mitt dem geding 68 , daß sy die 69 an iren stetten, namlich gegen des kaisers land, verbauwen sollten, 70 und, alls lang sy das gelt nitt erlegten, diewyl 71 sollten sy schuldig sein, weder den kaiser noch ander durch ire stett bassieren 72 ze lassen wider den Frantzosen oder Aidgnossen, ouch kain andern furschub ze thain 73 ) und, im fal, das sys bedorfften, ain züsatz 74 (namlich yede statt 500

43 was er uff im tragt: was er bedeutet.
44 wohlverdientes.
45 Feind.
46 Vgl. schon Nr. 2739,45f.
47 Es ist um ain bös stundlein zethain: Es geht ja nur um eine kurze, schwierige Zeit. —Vgl. Mt 24. 22 par.
48 Hans Baumgartner, der in die Friedensverhandlungen mit Kaiser Karl V. involviert war; s. Nr. 2739, Anm. 59.
49 49 so sich gütlicher handlung underfangen: die es auf sich genommen haben, (in den Friedensverhandlungen) einen gütlichen Vergleich zu erwirken.
50 gedrängt.
51 Karl V.
52 Gemeint ist auf Ulmer Territorium (nämlich in Geislingen an der Steige). In der Stadt selbst traf der Kaiser erst am 25. Januar ein; s. Nr. 2754, Anm. 18.
53 auch.
54 bestellen.
55 Zwick.
56 Wegen der mangelhaften Unterstützung vonseiten der Zürcher bzw. der vier protestantischen Orte.
57 auf diese Weise.
58 trotz allem.
59 wegen.
60 Bedingungen.
61 Mit den Eidgenossen.
62 Zwick.
63 Antoine Morelet du Museau.
64 Wilhelm Frölich, damals Oberst im französischen Dienst; s. Nr. 2751,53-59.
65 geheime Verhandlungen.
66 Franz I.
67 züstalte und lyche: zustellte und leihe.
68 Bedingung.
69 diese Geldsumme.
70 Um z.B. die Stadtmauern zu befestigen.
71 alls lang ... diewyl: solange ... solange.
72 passieren.
73 furschub ze thain: Hilfe zu leisten.


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knecht annemen mochte 3 monat lang, uff ain yeden knecht 6 fl in seinem 75 kosten, allso 76 , das wan der züsatz angenomen were, das dann das gelt 77 gen Zurich erlegt wurde 78 , und vor verschinem ersten monat 79 ain monat sold alida erhept wurde, und allso nach und nach, etc. 80

Maint b min vetter, der Frantzoß kondte 81 doch sölich gellt nitt baß anlegen, dann es sein und der Aidgnossen grosser nutz were, wie man im dasselbig wol mitt warhait inbilden 82 kondt und irs gar aigentlich 83 kondten darthain 84 . ||620 Achtet min l[ieber]v[etter] und ich, diß alles möchte wol mitt gott sein und were gar ain güter weg. Dann allso dorfftend 85 weder ir noch ander Aidgnossen nichts mitt unß handlen 86 (diewyl irs von des kaisers wegen nitt gern thaind), sonder were diß alles des Frantzosen handlung und keme danecht 87 euch ouch zü gutem.

Wa 88 es nun euch ouch für güt ansecht, und ir bottenlon zü den Murlet oder sunst herinn 89 haben müsten, sollend ir den darlichen 90 . Myn vetter will disen costen auff sich selbs nemmen. Were aber güt, das es ylends beschech und darinn nitt gefyret 91 wurd, dann man fyret dört 92 ouch nitt. So sich ich laider, wie der gmain mann und senator 93 gesinnet ist, wa man kain menschlich handthebe 94 hat. Darum thaind das best, ob 95 doch naisman 96 gott ain güt mittel zaigte, daß wir unß nitt allso inliessind.

Uff gestert ist ain gar frommer christlicher senator gestorben, Mattheus Molckenpur, den ir wol kendt. Ist warlich ain starcke saul unser statt gefallen. Gott wells in ander weg gnedigklich erstatten 97 .

Der hauptman Dietrich Marcell 98 ist herkommen, der die Cluß 99 erobert hat. Will nitt mehr zü Ulm sin, wiewol er jerlich 550 fl dienstgellt von inn 100

b In der Vorlage Main.
74 Hilfstruppe, Garnison; s. Fischer VI/1 1381.
75 Franz' I.
76 derart.
77 Das von Franz I. entrichtete Geld, um die Hilfstruppen bezahlen zu können.
78 würde.
79 vor verschinem ersten monat: vor Ablauf des ersten Monats.
80 Diesen Vorschlag brachten die Zürcher bei einer Geheimverhandlung mit den anderen drei protestantischen Orten während der Tagsatzung zu Baden vom 28. Februar tatsächlich an; s. EA IV/1d 782f zu 1.
81 könnte.
82 verdeutlichen.
83 genau.
84 darlegen; s. Fischer II 81.
85 müssten.
86 verhandeln.
87 dennoch.
88 Wenn.
89 in dieser Angelegenheit.
90 vorstrecken.
91 durch Untätigkeit in die Länge gezogen; s. Fischer II 1012.
92 Auf kaiserlicher Seite.
r Ratsherr, Politiker.
94 Stütze; s. SI II 868.
95 bis; s. SI I 53.
96 irgendwann.
97 gut machen.
98 Marcell Dietrich von Schankwitz (geb. in Tirol; gest. am 5. Oktober 1565 gemäß der Inschrift auf seiner Grabplatte im Chorraum der Stadtkirche Emmendingen). Ulmer Feldhauptmann und Leutnant unter Sebastian Schertlin im Schmalkaldischen Krieg; s. dazu HBBW XVII 191, Anm. 57. Kurz vor dem 21. Januar 1547 zog er sich nach Konstanz zurück und hielt sich bis im März 1548 dort und in Stein am Rhein auf. Danach


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gehapt. Sagt, die Ulmer wellend den kaiseren ußwynteren 101 ; lassend 4'000 Spanyer in ir statt. Achtet, der kaiser werde ain feste 102 zü Ulm bauwen und die statt nymmer mehr von hand lassen, sonder durch diß statt sich underston 103 das gantz Schwabenland inzethain 104 und das hertzogthüm Schwaben uffrichten. 105 Er wirt dis gantzen oberlands herr und maister, sonderlich diewyl er die vier rechten vestinen 106 in Wirtenperg auch innhat. Ja, warlich, er macht weg, durch die er unß und euch 107 desgleychen wol wirt gemaisteren, sicht man nitt by zeyt zur sach; aber man gedencks nitt 108 .

Gott mitt euch. In grosser yl. Ir dörfft dem botten 109 gar nichts geben. Ylend mitt der sach, so best ir mögt! Datum den 21. jenners. c

[Ohne Unterschrift.]

[Adresse auf der Rückseite:] An meister Heinrich Bullinger zü Zürich.

c Von anderer Hand hinzugefügt: 1547.
siedelte er auf das Gut (Weiherhaus) Rohr bei Kloten um, wo er bis zum 31. Juli 1549 nachweisbar ist. Infolge seiner Ausweisung durch die Zürcher Behörden (möglicherweise wegen seiner Anwerbungstätigkeit, die von einigen Zürcher Pfarrern kritisiert wurde) versuchte er, sich im August 1550 in Brugg (Aargau) niederzulassen, erhielt aber von den Bernern Behörden nur eine vorübergehende Erlaubnis dazu (s. Wolfgang Musculus an Bullinger, 17. August 1550; Johannes Haller an Bullinger, 24. August 1550, Zürich StA, E II 360, 143, bzw. E II 370, 225). Nach seiner Aussöhnung mit König Ferdinand I. warb er 1552 im Auftrag der Innsbrucker Regierung Truppen in Tirol an. 1556 kämpfte er in Ungarn. 1561 stand er im Dienst von Markgraf Karl von Baden, der ihm am 22. Juli 1561 ein Haus mit Garten und Fischgewässer in Emmendingen (bei Freiburg i.Br.) vermachte (Karlsruhe, Generallandesarchiv, 21, Nr. 2091, 2.96-Emmendingen). Es sind zwei Briefe von Schankwitz an Bullinger erhalten. Aus dem ersten Brief vom 25. Juni 1547 (Zürich StA, E II 355, 125) geht eine Verwandtschaft mit Gregor von Ulm (den er als "Schwager" be- zeichnet) hervor. Er stand in engem Kontakt mit Ambrosius Blarer und Konrad Zwick. —Lit.: Blarer BW I und II passim; AK VIII 36f, Anm. 9; ebd., S. XXXVII (in AK sind weder die letzten Jahre noch das Todesdatum bekannt).
99 Die Klause Ehrenberg. — Siehe dazu HBBW XVII 192, Anm. 96.
100 der Ulmer Obrigkeit.
101 überwintern lassen.
102 Festungsanlage. —Vgl. auch Nr. 2812,46-49.
103 sich underston: versuchen.
104 zu umzingeln; s. SI XIII 398. Hier vielleicht sogar im Sinne von einzunehmen.
105 Schon seit 1545 versuchten Kaiser Karl V. und sein Bruder Ferdinand I., den 1534 aufgelösten Schwäbischen Bund auf die eine oder andere Weise wieder ins Leben zu rufen; ein Vorhaben, das die Schmalkaldener bekämpften; s. HBBW XV 29 und Anm. 147.
106 Nämlich die Festungen Urach, Hohenasperg, Schorndorf und Kirchheim unter Teck; s. Nr. 2739, Anm. 34ff.
107 die Eidgenossen.
108 man gedencks nitt: man schlägt es in den Wind.
109 Unbekannt.