Heinrich-Bullinger-Briefwechseledition, Universität Zürich © Heinrich Bullinger-Stiftung Arpa Bibliothek Textbreite Schriftgröße

[3093]

Johannes Blasius
an Bullinger
Chur,
12. Dezember 1547

Autograph: Zürich StA, E II 343a, 351. 35 lb (Siegelspur) a Druck: Graubünden, Korr. I 119f, Nr. 92

[1]Bullinger hat den rechtschaffenen Klostervogt [...] vor sich, 1 der zwei Jungen 2 zum Studium nach Zürich mitbringt, die er gerne am selben Ort wie Paul 3 unterbringen möchte, damit

d Auf der vorliegenden letzten Briefzeile sind nur noch ein paar Wörter bzw. Buchstaben lesbar. -
e Vermutlich ohne Unterschrift. -
a Vorliegender Brief besteht aus zwei Blättern, die später mit den Folionummern 351 und 351b versehen wurden. Der Brieftext befindet sich auf f 351r./v. Blasius fügte diesem Blatt das Blatt 351b bei. Nach Faltung der beiden Blätter verzeichnete er auf t 351b,v. (351b,r., blieb unbeschrieben) die Adresse und versiegelte den Brief: Traugott Schieß hat diesem Brief zu Unrecht ein Brieflein zugerechnet, dessen Blättchen beim Binden des Konvoluts Eli 343a zwischen den Blättern 351 und 351b eingeschoben und mit der Folionummer 351a versehen wurde. Auf heute f 351a,r. findet sich der Text eines Briefleins (veröffentlicht im vorliegenden Band unter Nr. 2871), das einem heute nicht mehr erhaltenen, anderen Brief von Anfang April (wie dies aus Nr. 2877, 38-40, hervorgeht) beigelegt worden war, es sei denn, dass dieses Brieflein ursprünglich dein vom 20. März 1547 datierten Brief der Kommissare des Gotteshausbundes und der Schulherren von Chur (HBBW XIX, Nr. 2852) angefügt war. Auf der Versoseite des Briefleins wurde eine neue Adresse und ein neues Siegel angebracht.
220, Nr. 75; 223, Nr. 76; Georg Beutel, Über den Ursprung des Augsburger Interims, Dresden 1888, S. 33f.
47 Paul III.
48 völlig.
49 Wohl die oben in Z. 41-43 erwähnten Briefe.
50 entbieten.
1 Vielleicht handelt es sich hier immer noch um Wolfgang Salet (s. HBBW XVIII 157f mit Anm. 4 und 5), der zumindest in den vorhergehenden Jahren dieses Amt innehatte, allerdings zu einem unbestimmten Zeitpunkt Kanzler der
Stadt Chur wurde (s. Martin Bundi, Gewissensfreiheit und Inquisition im rätischen Alpenraum, Bern u. a. 2003, S. 56f. und S. 211, Anm. 6), oder schon um Anton Jenatsch, der spätestens im Mai 1548 als Klostervogt von St. Nikolai in Chur belegt ist (s. Zinsbuch des Prediger-Klosters St. Nicolai in Chur vom Jahre 1515, hg. y. Fritz Jecklin, in: Jahresbericht der Historisch-antiquarischen Gesellschaft von Graubünden XLI, 1911, S. 210). - Wir danken Immacolata Saulle vom Staatsarchiv Graubünden für die Ermittlung des zuletzt genannten Namens.


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der Letztere ihr Hauslehrer sein kann. Da Bullinger sich ohnehin für Studium und Studierende einsetzt, ist eine Empfehlung für die beiden Jungen überflüssig. Der Klostervogt bringt auch mit vierzehn Tagen Verspätung das Geld für Meister Otto [Werdmüller]. Er wird mit diesem abrechnen und sich für die Paul erwiesenen Wohltaten bedanken. Danach wird er sich mit seinen Knaben und Paul zu dem von Bullinger empfohlenen Bürger [....]4 begeben. Bullinger möge darauf hinwirken, dass all dies in gutem Einvernehmen mit Otto [Werdmüller] geschieht, damit dieser Blasius wohlgesinnt bleibt. -[2]Aus Italien sind keine weiteren Nachrichten eingetroffen, außer der hier beigelegte Brief für Bullinger und Konrad Gessner, der alles Wissenswerte enthält. 5 Blasius möchte sich bei Bullinger für seinen letzten Briet [nicht erhalten]bedanken, und ganz besonders für dessen sorgfältigen Bericht über das Geschehen in Deutschland, den dieser ihnen, die in einem so entlegenen Ort der Alpen leben, zukommen ließ. 6 -[3] Was den Streit [in Chiavenna]zwischen Agostino Mainardi und Camillo Renato betrifft,"7 gibt es Folgendes zu melden: Blasius hatte beide Kontrahenten aufgefordert, nach der Lektüre von Bullingers Schrift ["Dc sacramentis "]8 auf der nächsten Synode 9 zu erscheinen und bereit zu sein, Rechenschaft über ihren Glauben abzulegen. Das Glaubensbekenntnis des Agostino Mainardi wurde vor versammelter Synode verlesen und als orthodox befunden, zumal es mit der Lehrauffassung Bullingers wie auch mit der der alten und neuen Autoren übereinstimmt. Camillo Renato hingegen kam nicht zur Synode und hat sich auch nicht schriftlich gemeldet. Demnach wurde ihm verboten, dem Prediger [Mainardi]künftig zu widersprechen. Er wurde zum Schweigen verpflichtet. Doch tauben Ohren predigt man bekanntlich vergebens, 10 und Bullinger kennt ja den verstockten Geist solcher streitsüchtigen Menschen. -[4]Gruß. Möge Bullinger der bedrängten Kirche noch lange erhalten bleiben! -[5]Er soll den für Basel bestimmten Brief einem sicheren Boten anvertrauen.
2 Unbekannte; s. Bonorand, Bündner Stud. 102. -Es gibt keinen Grund, sie als Söhne des Klostervogts anzusehen, zumal sie nicht als "fuji", sondern als "iuvenes" und "pueri" bezeichnet werden.
3 Johannes Blasius' Sohn; s. Nr. 3043, Anm. 12; Nr. 3080,[3].
4 Siehe dazu Nr. 3080 und Anm. 6.
5 Vermutlich ein nicht mehr erhaltener Brief von Baldassare Altieri an Bullinger und Konrad Gessner von Ende November oder Anfang Dezember 1547, da Altiens Briefe immer wieder an Bullinger und Gessner gerichtet waren; s. zuletzt Nr. 2900 vom 13. Mai 1547.
6 Am 21. November hatten Blasius und Bürgermeister Luzi Heim mit Nr. 3080,[5], um Nachrichten gebeten. - Vermutlich sind hier jene Dokumente gemeint, die Bullinger am 22. November bereits Oswald Myconius hatte zukommen lassen (s. Nr. 3082,40 und Anm. 27) und kurz danach zurückerhalten haben wird, so dass er diese auch den Churern hätte schicken können.
7 Siehe dazu zuletzt Nr. 3063,[1].
8 Siehe dazu Nr. 3043, Anm. 7.
9 Die nach Martini [11. November] in Chur gehaltene Synode; s. Nr. 3043,[2].
10 Vgl. Terenz, Heaut. II, 1, 10.