Heinrich-Bullinger-Briefwechseledition, Universität Zürich © Heinrich Bullinger-Stiftung Arpa Bibliothek Textbreite Schriftgröße

[939]

Martin Bucer an
die Pfarrer von Basel, Bern und Zürich
Straßburg,
27. Januar 1537

Ausfertigung von unbekannter Hand a : Zürich StA, E II 358, 117r.-v. (Siegelspur)

Hat von der Unruhe gehört, die durch seine "Retraktationen" entstanden ist, obwohl diese doch nichts enthalten, was über das [Erste Helvetische] Bekenntnis oder andere anerkannte Texte hinausginge; sein ["Bericht auß der heyligen geschrift"] wurde ja von Bullinger sogar unaufgefordert gutgeheißen. In den "Retraktationen"bekennt er zum einen, Luther und seinen Anhängern eine Sakramentslehre unterstellt zu haben, die sie in Wirklichkeit bekämpfen, zum andern, bestimmte Redeweisen verworfen zu haben, die mit der Schrift und den Vätern übereinstimmen. Er hat eingestanden, den Fehler einseitig bei der Gegenpartei gesucht zu haben, spricht aber damit nur für sich selbst und ist bereit, sich an einer Zusammenkunft der Kritik zu stellen, da kein Christ sich damit abfinden kann, als Verräter der Wahrheit zu gelten. Bittet um Antwort. Fordert im Blick auf den Schmalkaldischen Bundestag zum Gebet auf Versichert, nur Gutes für die [Schweizer] Kirchen gewollt zu haben.

[Gedruckt b : BucerDS VI/1 271-273, Nr. 20.]

d-e Textverlust wegen Abnutzung des Randes. Krankheit vgl. auch oben Nr. 937, 6).
20 gewesen.
21 unerwartet.
22 Othmarsingen (Kt. Aargau).
23 falls mein Schwiegervater den Schuldbrief nicht einlösen kann.
24 Sebastian (vgl. SI VII 40f: Baschli, Baschion); der Brief wurde also in der Woche nach dem 21. Januar geschrieben.
a Unterschrift und Schlußbemerkung autograph, Adresse fehlt. Erhalten ist auch Bucers Entwurf (Straßburg Stadtarchiv, AST 152, Nr. 97, S. 329-332) sowie die nach Zürich gesandte Abschrift Leonhard Hospinians (Zürich StA, E II 337, 220r.-v.; mit Adresse).
b Dem Druck liegt die Abschrift Hospinians zugrunde.