Name: Johann IV.
| von Nassau-Saarbrücken, geb. den 5. April 1511 als
zweitältester Sohn des Grafen Johann Ludwig aus dessen zweiter Ehe mit
Katharina von Mörs-Saarwerden. |
Noch bei Lebzeiten des Vaters bei der von
diesem vorgenommenen Theilung der Lande unter die Söhne erhielt er die Herrschaften
Ottweiler und Homburg und regierte von da ab (1544) als Graf von
Ottweiler bis zum Tode seines älteren Bruders Philipp (1554), mit welchem
dessen Antheil, Saarbrücken und die Vogtei Herbitzheim, ihm zufiel. Nach dem
Ableben des jüngeren Bruders Adolf (1559) erhielt er sodann noch den Saarbrückener
Antheil an Kirchheim, Staus, Frankenstein, Wöllstein und Altenbaumberg
und vereinigte zugleich mit diesen Ländern die bis dahin unter den Brüdern
gemeinsam gewesene Grafschaft Saarwerden , sowie die Herrschaften Lahr und
Mahlberg. Als zwanzigjähriger Jüngling kam er an den kaiserlichen Hof nach
Brüssel, wo er sich bald die Gunst des dem Hause Nassau in besonderer Liebe
zugethanen Karl V. zu erwerben verstand. Mit hauptsächlichem Eifer widmete
J. sich den militärischen Actionen. Wir finden ihn daher 1544 als kaiserlichen
Kriegshauptmann in dem französischen Feldzuge bei dem kaiserlichen Heere,
welches damals bis vor Paris streite, 1546 als Oberst im schmalkaldischen
Kriege und nach dessen Beendigung 1547 und 1548 zu Ulm, daselbst über die
Einführung des verhaßten Interims wachend. Es verdient hervorgehoben zu
werden, daß er trotzdem durch seine Bemühungen um Aufrechthaltung guter
Manneszucht seiner Truppen die Achtung und den Dank der dortigen Bürgerschaft
sich zu erwerben wußte. Dort war es auch, wo er das damals seltene
Beispiel von Uneigennützigkeit gab, daß er gegen Verpfändung seiner Grafschaft
Ottweiler eine Summe von 12 ,000 Gulden als Darlehen aufnahm, um damit
seine Soldaten wegen rückständiger Soldforderungen an den Kaiser zu befriedigen.
1549 wirbt er insgeheim Truppen für seinen kaiserlichen Kriegsherrn und wird
bald darauf in Anerkennung seiner mannichfachen guten Dienste Oberst von dessen
Leibwache, Oberstkämmerer und Kriegsrath. 1552 bei Ausbruch des Krieges der
mit König Heinrich II. von Frankreich im Bunde stehenden deutschen Fürsten
gegen Karl V. hält er sich in unerschütterlicher Treue zu dem Letzteren. Wir
begegnen ihm dann bei der fruchtlosen Belagerung von Metz, nach dem Wegzug
des Kaisers nach den Niederlanden in Trier mit der Execution gegen das meuternde
kaiserliche Kriegsvolk beschäftigt. Gegen Ende des J. 1553 auf kurze
Zeit aus dem Dienst geschieden, ist er im Beginn 1554 schon wieder in voller
Thätigkeit bei Errichtung eines neuen Regiments in Trier , um kurz darauf den
Befehl über 50 Fahnen deutscher Kriegsknechte zu übernehmen, worauf er bis
zum J. 1557 zunächst noch unter den Fahnen Karls, dann nach dessen Abdankung
unter denen des spanischen Philipp II. an dem französischen Kriege Theil nimmt,
allezeit ruhmbedeckt und hochangesehen nicht nur wegen seiner oft bewährten
Kriegstüchtigkeit, sondern auch wegen seiner Weisheit im Rathe. Bei allen
diesen unruhigen Querzügen hat er es nicht verabsäumt, der Verwaltung seiner,
erst 1547 in seinen förmlichen Besitz übergegangenen Länder obzuliegen. In
den für die linksrheinischen Territorien unseres deutschen Vaterlandes so stürmischen
Zeiten der französischen Religionswirren war er bemüht, seinen festen Schlössern
Homburg und Saarbrücken noch mehr Sicherheit zu verleihen, wie er auch damals
die Beste Neunkirchen erst geschaffen hat. Auch hat er 1568 ernstliche Rüstungen
betrieben, als zu gleicher Zeit deutsche Fürsten, wie die Pfalzgrafen Friedrich III.
und Wolfgang den französischen Hugenotten ihre Hülfe zuwendeten. 1571 entledigte
er sich der Herrschaft Saarwerden , welche er seinen Verwandten , den
Grafen Albrecht und Philipp von Nassau-Weilburg übergab, die er auch bei dem
Mangel legitimer Geben in die Nachfolge eingesetzt hat. Am 23. November
1574 starb er unvermählt zu Saarbrücken und liegt zu St. Arnual bei seinen
Vätern versammelt.J. G. Hagelgans, Nass. Geschlechtstafel des Walram. Stammes, 1753.
Fr. Köllner, Gesch, d. vorm. Nass.-Saarbr. Landes, 1841.
|