Name: Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken,
| geb. den 20. October
1472, drei Monate nach dem Tode seines Vaters Johann II. (III.). Zunächst
stand er unter der Vormundschaft seiner Mutter Elisabeth von Württemberg,
die sich später zum zweiten Male mit Graf Heinrich von Stolberg-Wernigerode
vermählte, weshalb Graf Philipp von Nassau-Weilburg seit 1476 im Verein mit
Graf Eberhard von Württemberg die Vormundschaft weiterführte , während
Elisabeth erst 1481 formell Verzicht leistete. |
Bis zu seinem 14. Lebensjahre
verlebte J. L. seine Jugend zu Weilburg, dann hielt er sich kurze Zeit bei Herzog
Rens II. von Lothringen auf, später auf der hohen Schule zu Paris, während
Andere ihn Reisen in Italien machen lassen, was vielleicht sich vereinigen läßt.
Ende 1490 übernahm er selbst die Regierung, deren erste bemerkenswerthe Handlung
der Abschluß eines Erbvertrages zwischen den beiden Linien Nassau-Weilburg
und Nassau Saarbrücken war (16. December 1491) 1492 schritt er zur
Ehe mit Elisabeth, Tochter des Pfalzgrafen Ludwig des Schwarzen von Zweibrücken
, bei welcher Gelegenheit die von seinem Vater an Pfalzgraf Ruprecht,
den Großvater Elisabeths, verpfändete Herrschaft Kirchheim wieder eingelöst
wurde. In dem nämlichen Jahre befindet er sich in dem Heere des Königs
Maximilian bei Metz gegen Karl VIII. von Frankreich. 1495 unternimmt er,
der auch sonst einen stark ausgeprägten kirchlichen Sinn bethätigte, eine Pilgerfahrt
nach dem heiligen Grabe. Im Januar 1496 tritt er in den Staatsrath
Sens II. von Lothringen, 1498 aber in den des Königs Maximilian, den er auch
nach Italien und in den Krieg gegen die Schweizer Eidgenossenschaft (1499)
begleitete, wobei Maximilian seines Rathes und seiner Dienste bei mancherlei
Reichs und Staatsgeschäften, vorzüglich aber auch seiner Geldmittel sich wiederholt
bedient hat. 1499 wurde er Kurator und Mitregent seines Vetters Ludwig
von Nassau-Weilburg. 1500 verlor er seine Gemahlin Elisabeth durch den Tod.
1507 vermählte er sich abermals mit Katharina Gräfin von Mörs Saarwerden,
welche ihm nach ihres Vaters Johann Tode die eine Hälfte der Grafschaft Saarwerden,
auch Lahr und Mahlberg auf dem rechten Rheinufer zubrachte, während
die andere Hälfte nach dem Ableben des zweiten Erben Johann Jakob, Sohnes
des Jakob von Mörs-Saarwerden an ihn fiel (1527), worüber dann mit den
Bischöfen von Metz ein erst im J. 1629 zu Gunsten des Hauses Nassau entschiedener
Rechtsstreit sich erhob, ohne indessen das letztere in dem thatsächlich
ergriffenen Besitze je zu beeinträchtigen. Von den heftigen Bewegungen der ersten
Decennien des 16. Jahrhunderts, wobei nur auf die Sickingen'schen Unruhen und
den Bauernkrieg verwiesen sei, blieben die Besitzungen Johann Ludwigs nicht ganz
verschont. Der neuen Lehre Luthers blieb der Sinn unseres Grafen stets abgewandt.
Er blieb auch ein treuer Anhänger des habsburgischen Hauses und
stand wie dem König Maximilian so auch dessen Enkel Karl V. mit Rath und
That zur Seite. In den letzten Tagen seines Lebens widmete er sich eifrigst
alchimistischen Spielereien. 1544 theilte er seine Lande unter seine drei Söhne
zweiter Ehe, Philipp, Johann und Adolf. Er schied 1545 am Fronleichnamstage
(4. juni) aus dem Leben und wurde zu St. Arnual beigesetzt.J. G. Hagelgans, Nass. Geschlechtstafel des Walram. Stammes, 1753.
Fr. Köllner, Gesch. d. vorm. Nass.-Saarbr. Landes, 1841.
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