Name: Johann,
| Erzbischof von Magdeburg (1464-1475), Sohn des Pfalzgrafen
Stephan zu muera und Zweibrücken, Enkel König Ruprechts, geb. 1429,
hatte zu Bologna studirt und 1458 vom Papste das Bisthum Münster erhalten.
Nach dem Tode Erzbischof Friedrichs von Magdeburg († am 11. November 1464)
wurde er vom Domkapitel am 13. December einstimmig zu dessen Nachfolger
erwählt. |
Da das Stift Münster durch ihn in eine große Schuldenlast gerathen
war , so suchte man ihn hier zurückzuhalten und erst im Frühjahr 1466 konnte
er sein neues erzbischöfliches Amt antreten. Magdeburg und dessen Vorstädte
leisteten ihm ohne Weigern die Huldigung, während Halle gegen den neuen Erzbischof
eine feindliche Stellung einnahm. Aber am 9. Juli kam zwischen ihm
und der Stadt Halle ein Vergleich zu Stande , wonach letztere 3000 rheinische
Gulden an den Erzbischof zahlte, wogegen dieser ihr unter dem 15, Juli zusagte,
daß sie die erste Belehnung mit den Thalgütern umsonst erhalten und von den
Salzpfannen nur gewisse Abgaben entrichten sollte. Darauf huldigte die Stadt
dem Erzbischof am 17. Juli. Seine geistlichen Pflichten erfüllte der neue Erzbischof
gewissenhaft; außerdem suchte er den Einfluß des Erzstifts zu erweitern
und den Frieden nach Kräften aufrecht zu erhalten. Nach beiden Richtungen
hin bot sich Gelegenheit. Außer daß er mehrere von seinen Vorgängern versetzte
Schlösser wieder einlöste, Wußte er die lehnsherrlichen Rechte des Erzstifts auf
gewisse anhaltische Besitzungen auszudehnen. Fürst Bernhard VI. von Anhalt-Bernburg,
der Letzte seiner Linie, übertrug am 15. April 1466 dem Erzstift
Magdeburg die Lehnshoheit über die Städte und Schlösser Bernburg, Sandersleben,
Gröbzig, Warmsdorf, Hohenerxleben und Gänsefurth und ließ sich alsdann
nebst seinen Vettern, den Fürsten Georg, Adolf und Albert von Anhalt wieder damit
belehnen und dieselben Städte und Schlösser auf seinen Todesfall seiner Gemahlin
Hedwig zum Leibgedinge verschreiben. Als Bernhard VI. am 5. Januar 1468
starb , entstanden zwar Streitigkeiten zwischen seiner Wittwe und Georg J. von
Anhalt-Dessau, doch wurden diese bald darauf durch Erzbischof Johann und fünf
andere Schiedsrichter ausgeglichen und zugleich die Oberlehnshoheit des Erzbischofs
anerkannt. Kaiser Friedrich III. und Papst Sixtus IV. bestätigten zwei
Jahre später die lehnsherrlichen Rechte des Erzstifts auf diese anhaltischen Besitzungen.
Nicht minder lag ihm die Beilegung des Fehdewesens in seinem und
den Nachbarländern am Herzen. Nicht nur , daß er den zu Nürnberg ausgerichteten
Landfrieden im September 1471 Publicirte, er schritt auch selbst gegen
den fehdelustigen Adel ein. So eroberte er mehrere Schlösser im Lande Jericho,
nahm die Unruhstifter in Gefangenschaft, zog gegen die von Alvensleben auf
Calvörde , welche Breslauer Kaufleuten Tuch gewaltsam abgenommen hatten,
und wußte die Schuldigen zur Herausgabe des Raubes zu veranlassen. Auch
die Beilegung der Fehde zwischen den Hansestädten und dem Herzog von Braunschweig
half er auf dem Tage von Quedlinburg vermitteln. Den beiden größten
Städten des Erzstifts gegenüber wahrte er zwar die erzbischöflichen Rechte, aber
heide hatten sich doch auch mancherlei Begünstigungen von ihm zu erfreuen. So
wurde Magdeburg unter ihm nach Norden hin etwas erweitert, dadurch daß er
den Bürgern erlaubte in gerader Linie von Krökenthor bis zur Elbe hin einen
neuen Graben zu ziehen. Dadurch wurde ein Theil der erzbischöflichen Neustadt
zur Altstadt gezogen. Auch die mancherlei Zwistigkeiten mit der Stadt Halle
wurden durch Vergleiche beigelegt, so im J. 1474 ein Streit über die Besetzung
des erledigten Schultheißenamtes und über die Gerichtsgrenzen außerhalb der
Stadt. Die Stadt zahlte an den Erzbischof 200 rheinische Gulden, wogegen
dieser dem Rathe die Wahl des Schultheißen überließ; zugleich wurden auch die
Gerichtsgrenzen regulirt. J. starb am 13. December 1475.Chronicon Magdeburg. bei Meibom, Script. Rer. Germanic. T. II, 365 ss.
Magdeburger Schöppenchronik (Städtechroniken Bd. VII) S. 409 ff v. Dreyhaupt,
Saalkreis, I. 154 ff.
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