Name: Johann von Baiern,
| Bischof von Lüttich , der jüngste der drei Söhne
des Herzogs Albrecht von Baiern, Graf von Holland, Zeeland und Hennegau,
aus dessen erster Ehe mit Margarethe von Brieg und Liegnitz, geb. 1873 , trat
auf Verlangen seines Vaters in den geistlichen Stand. wurde Domherr in Cambrai
und, erst 17 Jahre alt , vermöge des Einflusses seines Vaters vom
Domkapitel in Lüttich zum Fürstbischof erwählt und von Kaiser und Papst
bereitwillig bestätigt. |
Freilich wohnte in ihm kein besonders geistlicher Sinn:
die Priesterweihe wollte er nie empfangen und er nannte sich deshalb auch nur
Elekt, lieber schwang er die Streitaxt als das Weihrauchfaß, Krieg, Ritterfeste
und schöne Frauen zogen ihn mehr als alles Andere an. Dagegen besaß er
einen außerordentlich scharfen Verstand und Verstand es bei jeder Gelegenheit
seinen Vortheil wahrzunehmen. Am Anfang war man in Lüttich mit seiner
Regierung zufrieden, man klagte zwar über seine Geldverschwendung, aber er
hielt sich doch bei Allem, was er that, strenge innerhalb der Grenzen des Rechtes
und wußte die Ordnung in der oft so unruhigen Stadt trefflich zu handhaben.
Fünf Jahre nach seinem Einzug, 1895 , gerieth er einer unbedeutenden Ursache
wegen mit der Bürgerschaft in ernstlichen Conflict, was ihn so verdroß, daß er
seinen Sitz eine Zeit lang nach Diest auf brabantisches Gebiet verlegte. Er
bekam zwar sofort die Oberhand, allein die Strenge, mit der er die richterliche
Macht in Lüttich handhabte, war ein Dorn in den Augen des Volkes, das er
sich seit dieser Zeit entfremdete. Verschiedene vom Glück begünstigte kriegerische
Unternehmungen, wie ein Zug gegen die Friesen, ein Krieg mit dem Herzog von
Geldern veränderte an der feindseligen Stimmung des Volkes nichts, das ihm
wegen seiner Herrschsucht mißtraute. Er verließ deshalb zum zweiten Male die
Stadt, eine wenigstens äußerliche Versöhnung folgte, aber neue Unruhen nöthigten
ihn, im Juli 1405 Lüttich wieder zu verlassen. Hier bemächtigte sich der Pöbel
vollständig der Gewalt, am 29. September 1406 wurde ein neuer Bischof erwählt
und der Aufstand verbreitete sich bald über das ganze Lütticher Land.
J., der bis jetzt immer noch eine gewisse Mäßigung an den Tag gelegt hatte,
beschloß nunmehr, alle Mittel, auch die grausamsten und strengsten, anzuwenden,
um die Stadt wieder zum Gehorsam zurückzubringen. Er reiste selbst nach
Deutschland, England und Frankreich und fand überall bereitwillige Zusage der
Hülfe; mit seinem indessen in Holland durch den Tod seines Vaters Albrecht
mit der gräflichen Würde bekleideten Bruder Wilhelm entwarf er den Plan eines
Feldzugs und noch ehe das Jahr 1407 zu Ende war, hatten die Feindseligkeiten
begonnen. Im Frühjahr 1408 griffen die Lütticher Maastricht an, wo J. sich
aushielt, drei Monate hatten sie die Stadt schon vergeblich belagert, als zwei
Heere zum Entsatz heranrückten: Wilhelm von Holland mit 12 ,000 Mann und
Herzog Johann ohne Furcht von Burgund mit 16 ,000 Mann. Am 23. September
1408 kam es bei dem Dorfe Othée oder Elch zur Schlacht, in der die
Lütticher vollständig geschlagen wurden, 20,000 derselben blieben auf dem Platze.
Die Rache, die nunmehr an den Aufrührern genommen, war eine so furchtbare,
daß J. von dieser Zeit an den Beinamen "ohne Gnade" erhielt; hundertweise
wurden die Bürger ertränkt und enthauptet und die Stadt selbst verlor alle ihre
Privilegien. Acht Jahre herrschte nun J. als Sieger in der Stadt, endlich, im
April 1417, kam eine Versöhnung zu Stande und J. gab ihr ihre confiscirten
Privilegien größtentheils zurück. Der Grund dieser plötzlichen Nachgiebigkeit lag
jedoch nicht sowol in seiner persönlichen Milde, als vielmehr in seinen Aussichten
auf die Nachlassenschaft seines Bruders, der gegen den Willen des Kaisers Sigismund
seine Tochter Jacobäa zu seiner Nachfolgerin bestimmt hatte. Der Kaiser
stellte sich nämlich auf den Standpunkt, daß Holland ein Schwertlehen sei und
daß dasselbe, wenn Wilhelm VI. ohne männliche Nachkommen stürbe, wieder an
das Reich zurückfallen müßte. Am 30. Mai 1417 starb Wilhelm VII. und J.
verließ alsbald sein Bisthum, um auf seinen holländischen Besitzungen in der
Nähe den ferneren auf der Dinge zu beobachten. Hier standen sich zwei Parteien
schroff gegenüber, die Hoek'schen drangen auf die Anerkennung Jacobäa's zur
Gräfin von Holland, während die Kabeljau'schen diesem Project feindlich entgegentraten,
die mächtigste Stadt von Holland, Dordrecht stand nicht allein auf Seite
der letzteren, sondern weigerte sich auch Jacobäa anzuerkennen. Da jedoch diese
Partei durch Verbannungen und Güterconfiskationen augenblicklich sehr geschwächt
war und wohl sah , daß sie ohne einen tüchtigen Anführer nichts vermochte, so
klopfte sie bei J. an, der mit ihr schon vorher auf gutem Fuße stand. Er begab
sich sofort nach Dordrecht und verlangte von Jacobäa, daß sie ihn, so lange
sie nicht verheirathet sei, als Vormund und Ruhwart anerkenne. Am 10. November
1417 huldigte ihm Dordrecht, nachdem Jacobäa sein Ansinnen abgewiesen
hatte. Indessen hatte sich letztere mit Johann von Brabant vermählt und da
beide Gatten Blutsverwandte waren, so suchte man ein Mittel, um die Ehe für
ungültig zu erklären. Zwar hatte der Papst Martin V. die kirchliche Dispensation
gegeben, allein Sigismund und J. wußten den Papst zur Zurücknahme
derselben zu bestimmen. Jacobäa hielt sich aber an die erste Bulle und die
Heirath wurde in aller Eile vollzogen (10. März 1418). Da nunmehr Jacobäa
in ihrem Mann einen natürlichen Vormund besaß, so konnte J. auch keinen
rechtlichen Anspruch auf die Vormundschaft mehr machen; um aber dennoch zu
seinem Ziel zu gelangen, legte er sein geistliches Amt nieder, verzichtete auf sein
Bisthum, heirathete Elisabeth von Görlitz, die Wittwe des Herzogs Antoine von
Brabant und Stiefmutter Johans IV. und ließ sich vom Kaiser Sigismund mit
Holland und Zeeland belehnen. Der darauf ausbrechende Krieg wurde hauptsächlich
um Dordrecht geführt, das Jacobäa vergeblich belagerte. Da alle Anschläge
auf die Stadt mißlangen, so gab sie am 3. Februar 1119 ihre Zustimmung
zu einem Vertrage, der durch Vermittlung Philipps von Burgund in
Woudrichem (Workum) zu Stande kam und dessen Hauptbedingungen dahin
gingen, daß J. einen großen Theil von Holland, namentlich Dordrecht, Rotterdam
und Gorkum als Lehen von Jacobäa und ihrem Gemahl besitzen, daß er in
den drei Grafschaften während fünf Jahre zugleich mit Johann von Brabant die
Regierung führen und daß er, wenn Jacobäa kinderlos sterben würde, der Erbe
seiner Nichte werden sollte. Dagegen verzichtete J. auf alle ihm vom Kaiser
verliehenen Rechte aus Jacobäa's Länder, aber der würdelose Johann von Brabant
fügte diesem Vertrag noch eigenmächtig die Bestimmung zu, daß er Johann von
Baiern zu seinem Statthalter in Holland und Zeeland ernannte , ihn also zum
thatsächlichen Herrn derselben machte. So im vollen Besitze der Macht gebrauchte
er diese hauptsächlich dazu, um die Hoek sehe Partei zu unterdrücken, er eroberte
Leyden und setzte den dortigen Burggraben ab (17. August 1420). Bald verpfändete
ihm Johann von Brabant Holland und Zeeland für eine ansehnliche
Summe. Bis zum J. 1425 hielt er die Gewalt fest in Händen, Jacobäa hatte
indessen ihren Gemahl verlassen und in England eine zweite Ehe geschlossen, sie
kam mit Glocester in die Niederlande , um den Kampf um ihr väterliches Erbe
aufs Neue zu beginnen, die Feindseligkeiten waren schon eröffnet, als Johan
von Baiern am 6. Januar 1425 plötzlich starb. Ein holländischer Edelmann,
Johann van Woerden, früher einer der Vertrauten Johanns, hatte die Blätter des
Gebetbuchs, dessen sich J. zu bedienen Pflegte, mit einem langsam wirkenden
Gift bestrichen, an dem derselbe auch starb. Ob die That auf Veranlassung
Jacobäa's und Glocester's geschehen, kann nicht behauptet, viel weniger bewiesen
werden. Kurz vor seinem Tode hatte J. seinen Vetter Philipp von Burgund
zu seinem Erben ernannt.Vgl. Löher, Jacobäa von Baiern.
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