Name: Johann,
| Fürst von Anhalt-Zerbst, der einzige Sohn des Fürsten Rudolf
und dessen zweiter Gemahlin Magdalena von Oldenburg, wurde wenige
Monate vor dem Tode seines Vaters am 24. März 1621 geboren. |
Die Vormundschaft
über ihn und seine Geschwister, sowie die Landesregierung führte nach
der Bestimmung seines Vaters Fürst August von Plötzkau, die Erziehung leitete
ausschließlich seine der lutherischen Lehre anhängige Mutter. Diese hielt sich im
Zerbster Lande nicht für sicher genug und flüchtete, als die Schrecken des Krieges
sich näherten, mit ihren Kindern zunächst 1625 nach Sachsen und dann 1633
nach Oldenburg, wo sie ihren Sohn in der lutherischen Lehre erzog , ohne daß
die dagegen gerichteten Schritte des Vormundes und der übrigen Fürsten des
reformirten anhaltischen Hauses etwas ausrichteten, da der von der Mutter angerufene
Kaiser schon 1626 jede Beeinträchtigung der mütterlichen Erziehung
untersagte. Großjährig geworden, übernahm J. 1642 die Regierung seines durch
den Krieg furchtbar mitgenommenen Landestheils, gerieth aber sofort in Differenzen
mit seinen reformirten Vettern und vor Allem mit seinem Vormunde wegen
mehrfacher von diesen und der Gesammtheit während seiner Minderjährigkeit getroffener
Anordnungen, die er gegen seine religiöse Ueberzeugung gerichtet ansah.
Namentlich glaubte er sie bei den im Zerbster Lande und namentlich in der Stadt
Zerbst ihm entstandenen Weiterungen wegen sofortiger Leistung der Erbhuldigung,
die man an Vorbehalte wegen des reformirten Glaubensbekenntnisses knüpfen
wollte, betheiligt. Es gelang ihm nun zwar mit Hülfe des Kaisers am 23. und
24. März 1643 die bedingungslose Huldigung zu erlangen, da er aber den
testamentlichen Bestimmungen seines Vaters entgegen, mit seinen Plänen bezüglich
der Einführung der lutherischen Lehre offen hervortrat, so entbrannte der
kaum etwas beschwichtigte Streit. der bisher nur die Huldigung betroffen, aus's
Neue und wendete sich nun gegen das Reformationsrecht des Fürsten, da sein
Verfahren den oben erwähnten Verträgen, denen er freilich seine Anerkennung
versagt hatte , nicht nur widersprach, sondern auch gegen die Gesammtland
verfassung gerichtet erschien. Der Streit zog sich lange hin; J. und seine Vettern
nahmen die sämmtlichen evangelischen Friedensunterhändler zu Osnabrück gleichsam
zu Schiedsrichtern an und nur mit Mühe gelang es diesen Streit zwischen
den Fürsten vergleichsweise so ziemlich auszugleichen. Obwol J. nach und nach
seinen ganzen Landestheil wieder zur lutherischen Lehre gebracht hatte, erlebte er
doch die vollständige Beilegung der Religionsdifferenzen mit seiner Residenzstadt
bezüglich der dortigen Nicolaikirche nicht, denn diese gelang erst seinem Nachfolger
Fürst Karl Wilhelm (s. d.). Andere mit dem Magistrate entstandene Streitigkeiten
bezüglich der Rechte der Stadt und der Grenzen der Rathsgerichtsbarkeit
schlichtete der Aussöhnungsreceß vom 21. October 1653. Es gelang dem Fürsten J.
sein Erbe nicht unbedeutend zu vergrößern. Zunächst gehört hierher die Erwerbung
der Herrschaft Jever und mehrerer dortiger Güter. die ihm 1667 durch letztwillige
Verfügung seines mütterlichen Großvaters, des Grafen Anton Günther von Oldenburg,
zu Theil wurde. Dieser Besitz, der seinen Nachkommen noch manche
Schwierigkeiten bereitete, fiel nach dem Aussterben des Mannesstammes des
Zerbster Fürstenhauses 1793 an die Allodialerbin , die Kaiserin Katharina II.
von Rußland, die ihn Oldenburg überließ. Außerdem erwarb J. noch das nach
dem Aussterben des damit belehnten Grafen von Barby 1659 anheim gefallene
anhaltische Lehen Mühlingen, das zwar im nächsten Jahre den Senioratsgütern
zugetheilt ward , aber 1669 wieder an Zerbst gelangte und Walternienburg als
sächsisches Lehen von seinen Vettern durch Vertrag, ferner Dornburg durch Heimfall
nach dem Tode des damit beliehenen Herrn von Münchhausen und endlich
als Lehen des Magdeburger Domcapitels Möckern, das jedoch nur bis 1684 bei
Anhalt verblieb. J. starb bereits am 4. Juli 1667 an den Kinderpocken; er
war trotz seiner Reformationen auf religiösem Gebiet ein gemäßigter, für das
Wohl seiner Unterthanen besorgter Herr, der sich redlich bemüht hatte die Spuren
des 30jährigen Kampfes, der sein Erbe furchtbar geschädigt hatte, möglichst zu
verwischen. Von den 14 Kindern, die ihm seine Gemahlin Sophie Auguste von
Holstein-Gottorp geboren, überlebten ihn nur vier Söhne, sein Nachfolger Karl
Wilhelm, Anton Günther, Johann Adolf und Johann Ludwig, der Stifter der
Dornburger Linie und eine Tochter Sophie Auguste, die dem Herzoge Johann
Ernst von Sachsen-Weimar vermählt ward. Die Vormundschaft resp. Landesregierung
übernahm die Fürstin Wittwe mit dem Landgrafen Ludwig von Hessendarmstadt
und dem Fürsten Johann Georg II. von Dessau.
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