Projektseite Bullinger - Briefwechsel © Heinrich Bullinger-Stiftung
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Kapitel 

[1474]

Johannes Comander an
Bullinger
Chur,
7. März 1541

Autograph: Zürich StA, E II 365, 20 (Siegelspur)

Fürsprache für Rudolf Schinz, der durch einen Unfall arbeitsunfähig geworden ist und Comander gebeten hat, sich an Bullinger zu wenden; Schinz bittet um die Erlaubnis, nach Zürich zurückzukehren, um seinen Handel mit hölzernen Bogen fortzusetzen, oder aber, falls dies nicht möglich ist, um finanzielle Unterstützung. Comander hat den Brief und das in Basel verhandelte Abendmahlsbekenntnis [Erstes Helvetisches Bekenntnis] an Johannes Travers geschickt [vgl. Nr. 1465], die übrigen erwähnten Büchlein besitzen sie nicht; neben Bucers lateinischem Brief [an Comander, BucerDS VIII, Nr. 8], den Bullinger aus Bern erhalten hat, verfügt Comander auch über einen Brief Bucers in deutscher Sprache [BucerDS VIII, Nr. 9f], den er ihm bei Bedarf zukommen lassen kann. Gesteht, dass er keine der beiden Fassungen vollständig gelesen hat, und wundert sich, dass man eine so klare Sache zu verdunkeln versucht. Gruße an [Konrad]Pellikan, Leo [Jud] und [Johann Jakob] Ammann.

[Gedruckt: Graubünden, Korr. I 34f, Nr. 25.]