Name: Althusius: Vorname: Johannes A.,
| geb. 1556 (?) in Ostfriesland oder in der Grafschaft
Wittgenstein. 1590 Professor der Rechte zu ,Herborn; ob auch am akademischen
Gymnasium zu Steinert ist zweifelhaft. 1601 Syndicus der Stadt Emden. |
1627 Senior des dortigen Kirchenraths, noch 1637 im Amt. Todesjahr ungewiß.
Seine Schriften sind hervorragend durch Dialektik und systematische Methode. Die
"Jurisprudentiae romanae methodice digestae libri II" (Basil. 1586. 1589. Herborn
1592. 1599 u. öfter bis 1688) und ihre weitere Ausführung: "Dicaeologicae
libri III" (Herborn 1617 ? Francof. 1618 und 1649) sind vollständige Systeme des
Römischen Rechts in einer knappen dialektischen Form, welche sie von den meisten
gleichzeitigen Versuchen ähnlicher Art unterscheidet. Seine "Politica methodice
digest&' (Herborn 1603, Arnhem 1610, Gröningen 1610 u. ö.), das erste ausführliche
System der Politik, leitet aus göttlichen (Bibel) und menschlichen Satzungen,
aus Geschichte und Vernunft, das Recht der universalis politica consociatio ab,
summos magistratus und seine Ephori einzusetzen, die Gewalt der Ersteren zu bestimmen
und dem Mißbrauch derselben durch die EPhoren Widerstand zu leisten.
Er polemisirt mehrfach gegen Bodin und berührt sich übereinstimmend mit H.
Languet's Vindiciae contra tyrannos. Seinen politischen Maximen gemäß ist er ein
eifriger Verfechter der Rechte Emdens in den langjährigen Streitigkeiten und Kämpfen
mit den Grafen von Ostfriesland. Man pflegt ihn in späterer Zeit zu den sog.
Monarchomachen zu zählen, nennt ihn aber ungenau einen Vertreter der
Volkssouveränetät. — Seine "Civilis conversationis libri II'' (Hanov. 1601,
1611. 8.) herausgegeben von seinem Vetter, Philipp Althusius 15. J. 11 aus
Corbach, ist ein System praktischer Ethik und verständiger Lebensregeln. —
Seine übrigen Schriften s. bei ((Tiaden) Das gelehrte ,Ostfriesland. 1785 —1788.
Bd. II. S. 279 ff., welches zuverlässiger ist als Jugler Bd. II. S. 270 ff.
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