Name: Ruland: Vorname: Thomas August R.,
| Geheimer Hofrath und Professor der
Medicin an der Universität Würzburg, geboren am 7. Januar 1776 zu Gamburg
an der Tauber, † am 19. December 1846 zu Würzburg, der Vater des
oben genannten Anton Ruland (s. |
o. S. 632). R. promovirte im J. 1800
mit der Dissertation "De viribus animi in corpus humanum", habilitirte sich
hierauf unter der fürstbischöflichen Regierung als der erste Privatdocent, wurde,
nachdem Würzburg 1802 bairisch geworden war, 1803 Professor e. o. und
1809 Professor o. in der medicinischen Facultät, in der er namentlich Medicinalpolizei
und gerichtliche Medicin lehrte. Er betrieb außerdem mit Vorliebe und
großem Eifer Philosophie und wurde deshalb 1817 von der philosophischen
Facultät Würzburg durch Verleihung der philosophischen Doctorwürde ausgezeichnet.
Nach 34jähriger Lehrthätigkeit trat er in den Ruhestand, hörte aber
nicht auf, selbst nach seiner 1840 erfolgten gänzlichen Erblindung, sich bis zu
seinem Tode mit philosophischen Problemen zu beschäftigen. R. war ein anerkannt
tüchtiger Lehrer und als Schriftsteller nicht unfruchtbar. Er schrieb:
"Ueber Volksaufklärung in der Medicin 1801.; "Med.-psychol. Beobachtungen
über die Begriffe von Gemüthskrankheiten und den Einfluß des Gemüths auf
den menschlichen Körper" , Würzburg 1801 und 1803; Von dem Einfluße der
Staatsarzneikunde auf die Staatsverwaltung, nebst einem Entwurfe der Staats-Arzneikunde"
u. v, a. In den letzten Jahren seiner Lehrthätigkeit verfaßte er
eine Reihe lateinischer Programme, von denen wir nur die "De morbis psychicis
in genere" hervorheben. Unerwähnt wollen wir nicht lassen, daß er mit der
Tochter des am 30. August 1796 im Kampfe mit den Franzosen gefallenen,
von echtem deutschen Patriotismus beseelten praktischen Arztes und Physicus in
Neustadt und Mellrichstadt, Ignaz Reder, einer hochgebildeten, geistreichen Frau,
vermählt war.Neuer Nekrolog der Deutschen, Jahrg. 24, 1846, II, 846. — Callisen,
XVII, 412; XXXII, 44. —Biographisches Lexikon der hervorragendsten Aerzte
aller Zeiten und Völter V. 121.
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