Heinrich-Bullinger-Briefwechseledition, Universität Zürich © Heinrich Bullinger-Stiftung Arpa Bibliothek Textbreite Schriftgröße

[1465]

Bullinger an
Johannes Comander
Zürich,
18. Februar 1541

Abschrift von Petrus Dominicus Rosius a Porta a : Chur StA, A Sp III/11a, VI. B. 7. 4, S. 335f

Setzt seine Berichterstattung über das Wormser Religionsgespräch fort [vgl. Nr. 1455]. Bis am 13. Januar [1541] wurde nicht um die einzelnen strittigen Artikel, sondern um die Stimmverteilung und den Verhandlungsmodus gerungen; [Philipp] Melanchthon und [Johannes] Eck wurden als Kolloquenten der beiden Parteien bestimmt. Man behandelte die einzelnen Punkte in der Reihenfolge der Artikel der Confessio Augustana; über den ersten Artikel [betreffend die Trinität] war man sich schnell einig; die Diskussion entbrannte über die Erbsünde, ein Punkt, dem beide Parteien großes Gewicht beimaßen; eine Unterschätzung des Einflusses der Erbsünde führt nach Ansicht der Protestanten zur Werkgerechtigkeit, was den - unterschiedlich akzentuierten - Widerspruch von Eck und [Ambrosius] Pelargus fand. Vertagung des Gesprächs am 18. Januar auf den kommenden Regensburger Reichstag; Abreise der Teilnehmer am 20. Januar. Die Mehrheit der Stände stehen der protestantischen Position näher; die Katholiken sind sich uneins. Bitte an Comander, die Nachrichten zu verbreiten und an Johannes Travers weiterzusenden. Grüße.

[Gedruckt: Graubünden, Korr. I 30f, Nr. 22.]