Name: Johann I.,
| Graf von Saarbrücken, Sohn Simon IV., geb. c. 1260.
Aufgewachsen in den unruhigen Zeiten der vielfachen Wirren unter der Regierung
seines Vaters, ging er noch zu dessen Lebzeiten in den Kriegsdienst der Herzoge
von Lothringen und nahm unter dem Banner des Herzogs Theobald II. auf der
Seite Albrechts von Habsburg Theil an der das Geschick Adolfs von Nassau
entscheidenden Göllheimer Schlacht (1298), ferner an den Kämpfen der Franzosen
gegen die Flamänder (1302 —1304). |
Bei dem Tode seines Vaters (c. 1309)
übernahm er die Regierung über die Herrschaften Saarbrücken und Commerçy.
Im J, 1309 sehen wir ihn in nahen Beziehungen zu König Heinrich VII. dem
Luxemburger unter dessen Gesandten bei der Curie in Avignon. Ebenso finden
wir ihn 1311 im Gefolge des Königs auf dessen Römerzuge, 1312 aber schon
wieder zurückgekehrt. Sein unruhiger Sinn bewog ihn, 1318 dem König Ludwig
X. von Frankreich in dessen resultatlosem Feldzuge in Flandern seine Dienste
zu widmen. Nachher trat für ihn eine Pause der Ruhe ein, welche er benutzte,
um durch wohlwollende Fürsorge für seine Unterthanen, besonders durch rühmenswerthe
Gesetzgebungsacte für seine Städte Saarbrücken, St. Johann, Commerçy
und Vignoy sich einen ehrenvollen Namen zu sichern. So verdient vor Allem
als sein Werk das seinen gesammten Territorien im J. 1321 ertheilte ausgezeichnete
Landrecht eine besondere Erwähnung; man rühmt von demselben, daß
er "damit die Grundlinien zur materiellen und Geisteskultur der Einwohner seines
Landes entwarf." Außerdem beschäftigten ihn Besitzerwerbungen und wiederholte
Theilnahme an den durch die vielfach verschlungenen Fehden seiner Nachbarn
veranlaßten mannichfaltigen Verhandlungen, bei denen sein Rath nicht gern vermißt
ward. Auch an eigenen nachbarlichen Irrungen hat es ihm nicht gefehlt.
Trotzdem fand er noch 1325 wieder Zeit und Muße, sich in die große Politik
seiner Tage hineinzumischen, denn es fehlt nicht an Anzeichen für eine gewisse,
wenn auch nicht ganz klar zu stellende Beziehung zu den kriegerischen Unternehmungen
Karl IV. von Frankreich gegen Eduard II. von England. Damit
im Zusammenhang steht wol auch die Oeffnung der Veste Commerçy für den
französischen König (1335), dem er auch im J. 1836 in Verbindung mit
anderen mächtigen Fürsten (König von Böhmen, Pfalzgraf u. A.) gegen die Ansprüche
Eduard III. von England auf die Krone der Kapetinger zur Seite trat.
Am 18. October 1341 erscheint er zum letzten Male in Urkunden; 1342 im
August wird seiner als eines bereits aus dem Leben Geschiedenen gedacht. Vermählt
war er seit c. 1285 mit Mathilde von Aspremont, von der er vier Kinder,
darunter die beiden Söhne Simon und Johann, gewann und seit c. 1330 mit
Margarethe v. Grancy, ohne mit ihr Nachkommenschaft zu erzielen.Fr. Köllner, Gesch. d. vorm. Nass.-Saarbr. Landes, Saarbr. 1841.
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