Name: Johann III.,
| Herzog von Mecklenburg-Stargard († 1438), war
einer der letzten Regenten dieser Seitenlinie des mecklenburgischen Fürstenhauses.
Nicht große Thaten oder besondere Regententugenden zeichnen diesen Fürsten
aus, vielmehr nur sein tragisches Geschick, welches ihn zum OPfer der unseligen
Fehdelust und der unablässigen Lehnskriege seiner Zeit werden ließ, ist es, von
dem seine Zeitgenossen aus seinem Leben zu sagen wissen. |
Das Land Stargard
war nämlich schon im J. 1298 vom Markgrafen Albrecht von Brandenburg
als Heirathsgut seiner Tochter Beatrix, welche mit dem Fürsten Heinrich II.
von Mecklenburg vermählt war , an diesen zu Lehen gegeben. Aber das Land
war dennoch im Lauf des nächsten Jahrhunderts der stete Zankapfel zwischen
den nachfolgenden Markgrafen von Brandenburg und den mecklenburgischen
Fürsten, obwol diese durch die bündigsten Verträge und Friedensschlüsse nach
den blutigsten Kämpfen ihre Ansprüche auf den Besitz des Landes sich immer
von neuem sicherten. Bei dem steten Wechsel der in Brandenburg seit dem
Erlöschen des Hauses Askanien nacheinander regierenden Häuser — nämlich der
Baiern, Luxemburger und Hohenzollern — und nicht minder wegen der unaufhörlichen
Theilungen und Erbverträge innerhalb des mecklenburgischen Fürstenhauses
kam eben keiner der betreffenden Theile zum ruhigen Besitz des Landes,
sondern jeder derartige Wechsel in der Regierung hier oder dort ward stets von
neuem der Anlaß zu den erbittertsten Fehden und gegenseitigen räuberischen Einfällen
von hüben und drüben. Es ist hier nicht am Orte, auf alle diese Einzelheiten
einzugehen, und können wir in dieser Beziehung nur auf die unten angegebenen
Quellen verweisen. Mit besonderer Heftigkeit nun entbrannte der
Kampf, nachdem er bereits ein ganzes Jahrhundert mit nur kurzen Unterbrechungen
bald mehr oder minder immer von neuem aufgelodert war , als
scheinbar mitten im Frieden zu Ende des 8. 1418 oder Anfang 1419 der Herzog
J. III. von Stargard von den Märkern gefangen genommen und nach Tangermünde
geschleppt ward. Es bleibt trotz aller Forschungen unentschieden, ob
diese Gefangennahme auf specielles Geheiß des Burggrafen Friedrich, der ja seit
1415 die Mark mit der Kurwürde in Besitz hatte, geschehen, oder ob dieselbe,
was wahrscheinlicher, durch märkische Ritter und Burgherren aus Rache für
frühere Raubzüge der Stargarder in die Mark willkürlich ausgeführt sei. Jedenfalls
aber strebte der Kurfürst alle früheren märkischen Besitzungen wiederzuerlangen
und benutzte nun diese Gefangennahme, um von J. die Anerkennung
der brandenburgischen Oberlehnsherrlichkeit über Stargard zu erzwingen. Der
Kampf nahm immer größere Dimensionen an durch Betheiligung der sämmtlichen
mecklenburgischen und pommerschen Herzoge gegen Friedrich; und bei hin und
her schwankendem Erfolge der Waffen und nach großen Verlusten für beide
Theile kam es nach fast zehnjährigem Kampf schließlich am 19. Juni 1427 zum
Frieden von Templin. Merkwürdiger Weise gelang es dem Kurfürsten, durch
Begünstigung der Sonderinteressen der gegen ihn pactirenden einzelnen Glieder
des Bundes den Frieden zum Abschluß zu bringen, ohne die ursprünglich bedungene
Freilassung des gefangenen Herzogs J. Erst in einem Sondervertrage
vom 28. Juni desselben Jahres, in welchem J. ausdrücklich anerkennen mußte,
daß er in des Kurfürsten "rechtem und redlichen Gefängniß" gewesen, erlangte
derselbe seine Freiheit durch Zahlung von 9000 Gulden rhein. Lösegeld und
durch Anerkennung der Oberlehnsherrlichkeit des Kurfürsten von Brandenburg
über das Land Stargard. Durch die vermuthlich harte Haft an seiner Gesundheit
geschädigt, verbrachte J. die letzten 10 Jahre seines Lebens in stiller Zurückgezogenheit
und verließ wol gern eine Welt, in welcher ihn nur Kampf und
Elend umgeben hatte. Er starb am 31. Decbr. 1438. Da er mit seiner ihn
überlebenden Gemahlin Luttrud von Anhalt keine Kinder hatte, folgte ihm sein
Vetter Heinrich, mit dessen Sohn Ulrich II. sodann im J. 1471 die Stargarder
Linie erlosch.Rudloff, Mecklenb. Gesch., Thl. II. Abth. 3. u 4. Droysen, Gesch. der
preuß. Politik, Bd. J. F. Boll, Gesch. des Landes Stargard, Bd. II.
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