Name: Johann IV. (Roth, Rott) ,
In Padua wurde er Dr. decr., später erscheint er als Doctor beider Rechte. Seine dienstliche Laufbahn begann er als Secretär des Königs Ladislaus Posthumus von Böhmen und Ungarn; nach dessen Tode trat er in den Dienst des Kaisers Friedrich als Protonotar und später als Kanzler. Dieser erhob 1464 seine Familie in den Adelstand und verlieh ihr ein neues Wappen, und als im Januar 1468 das Bisthum Lavant durch die Versetzung des bisherigen Bischofs Rudolf von Rüdesheim nach Breslau erledigt wurde, bewog er auf seiner zweiten Romfahrt im Herbst 1468, wobei ihn Roth als Rath und Unterhändler begleitete, den Papst Paul II. denselben zum Bischof von Lavant zu ernennen , obwol Paul II. erst 1466 dem Erzbischof von Salzburg das Ernennungsrecht seiner Suffraganbischöfe bestätigt hatte. Nach einer freilich zweifelhaften Notiz erfolgte die Ernennung am 16. December 1468. Eine Salzburger Chronik nennt ihn bei dieser Gelegenheit als Pfarrer zu St. Georgen im Attergau (Oberösterreich) und späterhin als ,Official des Erzbischofs von Salzburg. Von den vielen Gesandtschaften, die er in des Kaisers Diensten übernahm, ist besonders die von 1469 zu König Matthias von Ungarn, den eben die katholische Liga in Böhmen zum Gegenkönig gegen Georg von Podiebrad erhob, für ihn folgenreich geworden. Er war bei der Wahl des Matthias in Olmütz zugegen und begleitete ihn dann nach Breslau zur Huldigung der Schlesier. Er scheint bei dieser Gelegenheit die Gunst des neuen Herrschers gesucht und gefunden zu haben. Als es im J. 1479 zwischen König Matthias und Kaiser Friedrich zum Kriege kam , dessen letzte Veranlassung die Frage der Besetzung des erzbischöflichen Stuhles von Salzburg war , fiel neben anderen auch Bischof Johann von seinem alten Gönner ab und übergab im Frühjahr 1480 den Ungarn, die bis in die tiefsten Alpenthäler vordrangen, sein Schloß Twingberg. Er ward darüber flüchtig und heimathlos, aber König Matthias sorgte für ihn. Wenn nicht schon früher, verschaffte er ihm jetzt das Decanat des Breslauer Domkapitels und veranlaßte den Bischof Rudolf, ihn zu seinem Coadjutor in Breslau zu ernennen. Das scheint allerdings, wenn auch mit Zustimmung des Papstes, ohne Befragung des Kapitels geschehen zu sein, aber als dieses nach Rudolfs Tode († am 17. Januar 1482) Miene machte sein Wahlrecht frei zu gebrauchen, schrieb der König an dasselbe und ebenso an die Stadt Breslau so drohende Briefe, daß schon am 16. Februar Johanns Wahl erfolgte. Vom königlichen Hofe zu Ofen her zog derselbe am 17. Juli in Breslau zur feierlichen Installation ein. Seine Regierung des Bisthums war sehr unglücklich. Die fortwährenden und immer steigenden Steuerforderungen des Königs an den Klerus, denen er sich nicht zu widersetzen wagte, erbitterten das Kapitel gegen ihn. Er selbst scheint ziemlich herrisch die ihm nach der Installation vorgelegten und beschworenen Statuten mißachtet zu haben. So wurde sein Verhältniß zum Kapitel allmählich unleidlich. So lange König Matthias lebte, hatte er an diesem einen Rückhalt, und andererseits wurde er vom König auch zum Einlenken ermahnt. Nach dessen Tode im Frühjahr 1490 stieg die Leidenschaft auf beiden Seiten. Der Bischof antwortete auf die heftigen Beschwerden des Kapitels durch die gewaltsame Gefangennahme seiner Hauptgegner. Darauf verklagte ihn das Kapitel in Rom, und der Papst entband dasselbe von der bischöflichen Jurisdiction. Ein mehrjähriger Proceß entstand, endigte aber am 7. Juli 1494 mit einem Schiedsspruch, der beiden Parteien Schweigen auferlegte. Von neuem erregte der Bischof die Unzufriedenheit seines Kapitels, als er nach dessen Meinung den Liegnitzer Herzogen, die geistliche unterthanen besteuerten, nicht entschieden genug entgegentrat. In Erkenntniß der sich ändernden Zeitanschauung erklärte er, es schicke sich für kluge Männer den Menschen und Zeitverhältnissen Rechnung zu tragen und nicht durch unzeitige Strenge zu Gewaltmaßregeln zu reizen, die den alten Uebeln nur neue hinzufügen würden. Doch führte diesmal der Gegensatz der Meinungen Wenigstens nicht zum offenen Streite. Im J. 1498 erließ der Bischof im Einverständniß mit dem Kapitel die Anordnung, daß zu den Canonicaten fortan keine Bewerber polnischer Nationalität, sondern ausschließlich Männer aus den Ländern der böhmischen Krone zugelassen werden sollten. Aber 1502 brach ein neuer heftiger Streit aus, dessen Veranlassung die war, daß der Bischof den Collegialherren zum heiligen Kreuz statt der ihnen bisher zukommenden braunen Kleidung die rothe Kleidung der Domherren zu St. Johann zu tragen gestattet hatte. Wieder ging die Klage gegen den Bischof bis an den Papst, doch liegt keine Nachricht über die Entscheidung vor. Als der Bischof, allmählich bejahrt und durch die unablässigen Zwistigkeiten erschöpft, 1501 sich einen schlesischen Prinzen, Friedrich, den Sohn des Herzogs Casimir von Teschen, der nach Vollendung seiner Studien in Wien und Padua Domdechant in Breslau geworden war , zum Coadjutor wählte, loderte die Flamme des Streites noch einmal auf. Um keinen Preis wollte das Kapitel einen schlesischen Fürsten zum künftigen Bischof, es versah sich von ihm erst recht keinen Schutz der von den weltlichen Gewalten so häufig angegriffenen Rechte der Kirche. Auch als der Bischof diesen Candidaten fallen ließ und den Sohn eines sehr reichen ungarischen Grafen und zugleich seines Jugendfreundes Johann Turzo dem Kapitel vorschlug, ward dieser zwar von der Majorität desselben gewählt, aber um so lauter opponirte die Minderheit. Als deren Führer schließlich aus der Stadt ausgewiesen wurden, erfüllten sie das ganze Land mit ihrem Geschrei. Aber auch die Fürsten und Städte waren mit der Wahl höchst unzufrieden, in bis zur Gemeinheit heftigen Schmachreden befehdeten sich namentlich der Breslauer Rath und das Kapitel. Im ganzen Lande erlitt die Kirche großen Schaden an ihren Gütern und zumal an ihrer Achtung und Verehrung. Das Ende des Streites war der sog. Kolowratische Vertrag vom 9. Februar 1504, wonach Weder das Bisthum noch sonst kirchliche Beneficien an Ausländer kommen dursten und die Besteuerung der geistlichen Besitzungen, allerdings nur auf Ansuchen beim Kapitel und nach den alten Landesgewohnheiten, den schlesischen Fürsten zugestanden wurde. Obwol von Leo X. 1516 verworfen, da die Zustimmung des Kapitels dazu nur erzwungen sei, wurde der Vertrag von den weltlichen Ständen Schlesiens in der Folge doch als zu Recht bestehend angesehen. —J. war ein Mann von gelehrten Neigungen, ein Bücherfreund, die ihm zugeschriebenen "Annotata de rebus sui temporis primariis" scheinen indeß in das Reich der Fabel zu gehören. Auch die Kunst lag ihm am Herzen, namentlich die Baukunst. Er baute den Breslauer Bischofshof neu auf und richtete ihn prächtig ein, er machte auch ökonomische Anlagen. Zur Erhöhung der gottesdienstlichen Würde schaffte er verschiedene Mißbräuche, auffällige Ceremonien, den "krausen" Figuralgesang ab und schärfte den Geistlichen passende Kleidung und würdige Körperhaltung bei gottesdienstlichen Handlungen ein. Welche Haltung er persönlich zu der 1505 von Seiten der Stadt Breslau betriebenen, aber nicht zur Ausführung gelangten Idee, eine Universität zu begründen, eingenommen hat, bleibt unbekannt. Er starb am 21. Januar des nächsten Jahres 1506 hochbetagt und lebensmüde und ward im Kleinchor des Doms bestattet, wo Peter Vischer's schönes Erzdenkmal das Andenken an ihn noch gegenwärtig wach erhält. Luchs, Schlesische Fürstenbilder des Mittelalters; S. B. Klose , Gesch.
von Breslau; E. Otto in der Zeitschr. für Gesch. u. Alterth. Schlesiens VII
und zerstreute Notizen.
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