Name: Johannes III.,
| Erzbischof von Bremen. J., gewöhnlich nach dem Geschlechtsnamen
Rhode oder R ode genannt, wurde gewählt am 30. Januar
1497, nach Heinrichs II. von Schwarzburg Tode, gegen seine Mitbewerber Johann
von Lauenburg und Otto von Oldenburg, weil das Domcapitel einen reichen,
von fürstlichen Aspirationen freien Mann suchte, † am 4. December 1511 in
Wide. Er war ein gelehrter, des Rechts und der Geschichte des Stifts kundiger
Mann, in der Regierung von der Verwaltung der mächtigen Domprobstei her
erfahren, ein tüchtiger Diplomat, "einer der ausgezeichnetsten Bischöfe Bremens"
nach Lappenberg's Urtheil. |
Seine Herkunft aus niederem Handwerkerstande, obwol
neuerdings wieder verbreitet, ist eine Fabel, sein Stammbaum ist sicher und
ebenso sein Wappen. Die Familie Rode, infus , führt auch den Stammnamen
v. Wale, im Stiftsadel wie in der Stadt Bremen; die Sage, daß sein Großvater
ein Schuster gewesen, entspringt dem Spott des Stiftsadels über die
städtische herkunft und das strenge Nachforschen wegen unterschlagener Intraden;
vielleicht kamen Besitztitel der Familie (Budenrenten?) hinzu, gerade wie der
Gerber" Kleon kein banausischen Gerber war. J. war ca. 1445 geboren,
studirte in Rostock, wo er 1465 unter dem Rector Johann Stammel immatrikulirt
wurde, von Michaelis 1468 —1485 kommt er als Domdechant von
Bremen vor , 1485 —1497 war er Dompropst. Die Ziffern weichen noch in
neueren Werken ab und die älteren Genealogien sind irrig. 1468 wurde er in
Erfurt, schon als Decan der Bremer Kirche, immatriculirt und am 2. Mai 1470
zum Rector der Universität erwählt. Sein Wappen ist der Matrikel eingefügt:
zwei goldene Flüge, dazwischen ein heraldisch rechts sehender schlichter goldener
Stechhelm (Hundskopfform) im blauen Schilde, Helmzier: zwei silberne und
blau gebänderte Büffelhörner. Auch der Helm selbst ist silbern tingirt.
Schildträger: wilder Mann, vollständig affenartig behaart, mit rothem Gesicht,
rothen Händen und Füßen (rufus Rode). Sein Vater Heinrich Rode war
Rathsherr 1484 —1496 , sein mütterlicher Großvater der Bürgermeister Borchard
Vagedes. Seines Vaters Bruder, Johann Rode der Aeltere, war
schon 1426 bremischer Canonicus zu St. Ansgar, dann Protonotar und
Corrector bullarum bei der Päpstlichen Curie , dazu seit 1457 Dompropst zu
Hamburg und 1460-77, wo er am 9. December starb, auch zu Bremen; als
Schiedsrichter im Streit des Lüneburger Raths und der fremden Prälaten kam
er 1460 im Auftrage des Papstes von Rom nach Lüneburg und Hamburg; die
Entscheidung gab aber erst 1462 Christian von Dänemark. Gleich anfangs bei
der Erhebung des Willkommene mußte J. lernen , daß ein Bischof ohne den
Hinterhalt einer Hausmacht im Bremischen nicht mehr durchdringen könne.
empörten sich gegen ihn die Stedinger und fanden Halt am Oldenburger Stadlande
und Butjadingen. Die Versuche der Oldenburger dagegen waren machtlos,
J. hatte überhaupt kein Mittel, so wandte er sich an den herzog Heinrich
den Aelteren von Braunschweig Wolfenbüttel um Hülfe, gegen das Anerbieten,
dessen zwölfjährigen Sohn Christoph zum Coadjutor anzunehmen. Ueber ihn
und den glücklichen Erfolg des Stedinger und des späteren Butjadinger Zuges
vgl. Bd. IV S. 236. Es war der Anfang zur Unterwerfung der Nordsee-Bauerschaften,
welche diese selbst heraufbeschworen hatten! Auf der rechten Seite der
Weser schuf Magnus von Lauenburg neue Noth, dessen Vater Johann das Land
Hadeln kurz vorher aus der Verpfändung an Hamburg zurückgelöst und dem
Sohne zu seiner Erhaltung gegeben hatte. Um die knappen Einkünfte zu mehren,
versuchte dieser die altsächsischen Ansprüche aus das auch von Bremen in Anspruch
genommene, fast freie, reiche Sand Wursten geltend zu machen. Heinrich
von Braunschweig lehnte die angebotene Theilnahme wegen der Aussichten
Christophs indessen ab. Da überfiel Magnus das Land mit eigener Macht,
wurde aber durch die vom Erzbischof angerufenen Städte Bremen und Hamburg
und einen Dithmarscher Zuzug sogar aus seinem eigenen Lande getrieben. In
einem ausbrechenden Streite hieben, wie erzählt wird, die Hamburger darauf die
Dithmarsche Mannschaft nieder, was freilich nach der Sühne Otterndorf's von
1503 fraglich ist. Die Städte und der Erzbischof theilten sich in das Land
Hadeln. Nun berief Magnus die "Große Garde" aus Holland und Ostfriesland
; vor Bremen abgewiesen, ertrotzte sie bei Verden den Uebergang über die
Weser, verwüstete das Bremische, namentlich alle Klöster, auch einen Theil des
Lüneburgischen und versuchte über che ins Land Wursten einzubrechen. Bei
Weddewarden geschlagen, zog sie am Lande vorbei , nahm Hadeln für Magnus
1499 wieder, entging aber dem Angriffe Heinrichs von Braunschweig nur durch
das Geleitgesuch Königs Johann von Dänemark , der sie gegen Dithmarschen in
Sold genommen hatte. Ueber Winsen an der Luhe zog sie nach Hoopte, dort
sperrten ihr die Hamburger den Uebergang nach Zollenspiker (Eßlingen) nicht.
Magnus schloß am 20. Januar 1500 mit dem Erzbischof Frieden, dessen spätere
Regierungszeit ziemlich ruhig verlief. Noch in demselben Jahre nahm er Christoph
zum Coadjutor an. Der Papst bedang bei der Anerkennung, daß Christoph erst
mit dem 27. Jahre das Er stift übernehmen solle; aber nach dem Einzuge des
jungen Prinzen in Bremen 1504 mit dem Cardinallegaten Raimund zog J. ihn
mehr und mehr in die Regierung; er selbst lebte von 1505 an ziemlich einsam
in Vörde. Seinen großen Ruhm hat er durch seine statistisch chronikalischen
Arbeiten erworben. 1498 erließ er den Befehl, ein Register der Gerechtsame
der Burg Vörde' zu verfassen; noch 1510 wurde daran gearbeitet, es ist das von
v. Hodenberg herausgegebene historisch wichtige Vörder Register" . Aehnliche
Grundbacher, libri jurium, Jördebôke, ließ er für die übrigen Besitzungen entwerfen,
sie sind nicht vollendet oder verschollen. Daneben aber wurde als wichtigstes
das große Registrum bonorum et jurium ecclesiae Bremensis in Angriff
genommen, das auch unter dem Namen Johannes Rhodii Chronicon Bremense
geht und, nachdem Leibnitz Theile davon in dem zweiten Bande seiner Script. rer.
Brunsw. aufgenommen, leider immer noch nicht vollständig edirt ist. Eine Uebersicht
über die herausgegebenen Stücke hat v. Hodenberg hinter dem Vörder Register
tabellarisch gegeben. Der Ankauf der waldreichen Wingstberge, eines altbillungischen
Besitzes, den er als einen Privaterwerb für seine Familie ansah,
führte 1544 zu der blutigen, die Bisthümer Bremen und Verden verheerenden
Fehde seines Neffen, des Ritters Johann Rode, gegen Erzbischof Christoph,
weil dieser unter dem Vorwande, der Besitz sei Kirchengut, ihn seinem eigenen
ohne Karsten Hillen oder v. Bremen zuwenden wollte. Der Name Johannes
Rode ist ein häufiger in jener Zeit; dahin gehört der Karthäuser Johannes
Rode aus Hamburg, auch Johannes de Hamburgo genannt (bei Dorscheus), von
der Karthause Mariengarten bei Prag, der 1400 —1430 vorkommt, Verfasser der
Epistolae perutiles ad quosdam studentes Pragenses de Hamburg, deren dritter
Brief auch Viridarium clericorum genannt wird. — Magister Johann Rode,
Kirchheim unserer lieben Frauen zu Lübeck, erscheint 1528 bis 1530 in Spottliedern,
war Secretär des Raths, später Decan. Ein Lübecker Canonicus Joh.
Rode liefert 1506 zu Boger's Etherologium ein Epigramma ad lectorem. Möglicherweise
ist einer von beiden der Geistliche, welcher, mit Lübeck vertraut , in
unden in Dithmarschen bis 1481 , vielleicht bis 1497, chronikalische Notizen
aufschrieb. Dem Dr. Joh. Rode aus Stadthagen (Urbin daginaeus) "Summus
legatus" von Wittenberg widmete Marschalkus Thurius 1522 ein Werk.Vgl. Weißenborn, Acten der Erfurter Universität. Thl. l. Halle 1881.
(Geschichtsqu. der Prov. Sachsen VIII, i). v. Hodenberg, Vörder Register
(Bremer Gesch. Quellen); Diöces Bremen, 3. Herm. Jungk, Die Bremischen
Münzen, Bremen 1875 , S. 205 und Taf. 8 —6. Grautoff, Lüb. Chron.
2 , 230 , 233 , 254. Archiv des Stader Ver. 2 , 133; 5, 439 ; 6 , 3 ff.
(Pratje), Altes und Neues , 3 , 229. Wiedemann, Gesch. des Herzogth.
Bremen 1 , besonders S. 330 ff. wegen des Registrum. Zeitschr. d. Ver. p.
Niedersachsen, 1863 S. 397. Ueber Karthäuser J. Rode etc. : Lappenberg in
Zeitschr. des Vereins für Hamb. Gesch. II. S. 323 f., S. 233 ff. Waitz,
Lübeck unter J. Wullenw. 1, 51, 105. Zeitschr. der Gesellsch. für Schleswig-Holst.
Lauenb. Gesch. 8, 215. Lisch, Jahrb. 4, 129. Ztschr. f. Lüb. Gesch.
4, 69.
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