Name: Johann,
| Herzog von Braunschweig, Sohn Otto's des K indes , Stifter
der älteren lüneburgischen Linie, regierte nach dem Tode seines Vaters (†1252), |
bis zu seiner Volljährigkeit unter der Vormundschaft seines älteren Bruders Albrecht,
von da ab mit diesem gemeinsam die vom Vater ererbten Länder. Im 8. 1265
vermählte er sich mit Lutgard, Tochter des Grafen Gerhard von Holstein; und
da auch sein Bruder in demselben Jahre eine neue Ehe eingegangen war , so
mochte wol die gemeinsame Regierung beider nicht zu halten sein, und am
31. März 1267 kam es zwischen beiden zu einer Verabredung über eine Theilung
ihrer Länder. Durch die Würfel wurde entschieden, daß Albrecht theilen
und J. wählen solle. Braunschweig solle die eine , Lüneburg die andere Herrschaft
bilden; zur einen solle Albrecht Celle, zur andern Gifhorn legen. Gemeinsam
behalten sie die Insel Gieselwerder, die Ansprüche auf die Städte
Höxter und Hameln. die Güter in Dänemark und etwaige Ansprüche auf Dänemark,
sowie die Stadt Braunschweig. Dem Vertrage gemäß wird Albrecht am
4. Mai die Theilung vollzogen und J. am 26. Mai seine Wahl, die auf
Lüneburg fiel, verkündet haben. In einer Fehde gelang es dem Herzog J. den
Grafen Helmold von Schwerin gefangen zu nehmen, dessen Vater ihm für die
Befreiung seines Sohnes sein Lehen und Eigenthum in der Stadt Uelzen und
seine Rechte in der neuen Stadt Lewenwalde abtrat (25. Novbr. 1269). In
der Stadt Lüneburg, die sich sehr gehoben hatte, hielt der Herzog zwei Vögte.
Eine neue , von ihm hier angelegte Saline überließ er am 15. Juli 1273 den
Interessenten der alten Saline , verschiedenen Klöstern und der Stadt Lüneburg,
gegen die jährliche Entrichtung einer bestimmten Quantität Salz ; diese neue
Saline sollte zerstört Werden und der Herzog verpflichtete sich und seine Nachkommen
niemals in der Stadt und der Herrschaft Lüneburg wieder eine andere
anzulegen. Papst Gregor X. bestätigte diesen Vertrag am 22. Juni 1274 in
einer Urkunde für das Kloster Reinfeld, das gleichfalls zu den Besitzern der alten
Saline gehörte. Ein mit seinem Bruder Albrecht gemeinsam gemachter Versuch, das
Stift Bardowick nach Lüneburg zu verlegen, mißlang. Den Bürgern von Hannover
ertheilte er das Privileg, daß kein Fremder in ihrer Stadt Tuch ausschneiden
solle (1272). Mit seinen Neffen, die er veranlaßt hatte, das von ihnen erbaute
Schloß Bleckede zu brechen, hatte er sich 1272 dahin geeinigt, daß sie gegenseitig
ihren Besitzstand anerkannten und auf die Deiche von Neuland allen Fleiß
anzuwenden versprachen. J. starb am 13. Decbr. 1277.Sudendorf , Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig
und Lüneburg l, S. XVIII—XX, XLVI f. S. 42 ff. Schlöpke, Bardowick,
S. 237. Origines guelficae, IV, S. 197 si. Scheidt, Vom deutschen Adel,
S. 361. Volger, Urkundenbuch der Stadt Lüneburg bis zum J. 1369, Hannover
1872. S. 50 ff. Grotefend und Fiedler, Urkundenbuch der Stadt
Hannover, Hannover 1860, S. 33 ff.
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