Name: Johann Georg,
| Markgraf von Brandenburg, Bischof von Straßburg,
später Herzog von Jägerndorf, Sohn des Kurfürsten Joachim Friedrich und
der Markgräfin Katharina von Brandenburg Küstrin, geb. zu Wolmirstadt
am 16. Decbr. 1577 ,Sam 2. März 1624 zu Leutschau bei Kaschau. |
Mit seinem älteren Bruder Johann Sigismund 1588 auf die Universität
Straßburg geschickt, wandte er sich gleich seinem Bruder der hier im Gegensatze
zu dem starren Lutherthum seiner Heimat herrschenden treten religiösen
Richtung zu , wie er denn auch später am 2. Septbr. 1618 offen zur reformirten
Lehre übertrat, und Wurde von der evangelischen Mehrzahl der Straßburger
Domherren 1592 zum Administrator des dort erledigten Bisthums ernannt.
Da die katholische Minderzahl den Cardinal Herzog Karl von Lothringen wählte,
welcher von dem Kaiser und den katholischen Reichsständen anerkannt und unterstützt
wurde, so bemächtigten sich beide Prätendenten einzelner Gebiete ihrer Diöcese,
von wo aus sie ihr Recht gegen einander anfangs mit dem Schwerte, später
vor einem Fürstengerichte verfochten, bis nach 12 Jahren Kurfürst Joachim
Friedrich den Streit , durch den er die politischen Interessen seines Hauses gefährdet
sah, durch den Vertrag Von Hagenau (22. Novbr. 1604) beendigte, in
welchem J. dem Bisthum entsagte, dafür aber sowohl selbst als auch die evangelischen
Domherren eine reiche Geldentschädigung empfingen, bis zu deren vollständiger
Auszahlung ein Theil der Straßburger Stiftsgüter in den Händen des
Herzogs Friedrich von Württemberg und der Stadt Straßburg als Bürgschaft
verblieben. Eine weitere Entschädigung wurde dem Markgrafen zu Theil, indem
der Vater ihm das vom Markgrafen Georg Friedrich nebst einigen in Schlesien
gelegenen Pfandschaften 1603 ererbte Herzogthum Jägerndorf 1607 übertrug.
Zwar verweigerte Kaiser Rudolf II., als König von Böhmen, zur Wahrung einer
von den Habsburgern über dieses Verhältniß neu ausgestellten Rechtsansicht
(vgl. oben Bd. VIII. S. 612) die formelle Belehnung mit Jägerndorf und forderte
die Pfandschaften von Beuthen und Oderberg zurück. Da er aber gegen
die Besitzergreifung von Jägerndorf keinen Einspruch erhob, vielmehr seine
beiden Nachfolger, Matthias (1611) und Ferdinand II. (1617) den Vasalleneid
des Markgrafen entgegennahmen und den Streit über die Pfandschaften dem
Schiedssprüche des schlesischen "Oberrechts" übertrugen, welcher erst am 17. Mai
1618 erfolgte, so schien des Markgrafen Recht auf den Besitz seines Landes über
allen Zweifel gesichert. Als evangelischer Fürst trat J. gleich den übrigen
schlesischen Ständen , von denen nur etwa fünf sich ausschlossen, der mit den
Böhmen zur Wahrung ihrer religiösen Freiheiten am 25. Juni 1609 geschlossenen
Union bei und übernahm auf diesem Wege den ihre religiösen Rechte
sichernden Majestätsbrief (20. August 1609). Als nun auf Grund dieser Verbindung
die schlesischen Stände sich berechtigt und verpflichtet glaubten, 1618
der Erhebung der Böhmen gegen die habsburgische Herrschaft sich anzuschließen
und an dem böhmischen Kriege 1619 und 1620 theilzunehmen, wurde zwar
J. von den schlesischen Ständen zum General Feldobersten der zur Vertheidigung
ihrer Rechte aufgestellten Armee ernannt, doch nahm diese Armee an dem Kampfe
einen nur untergeordneten Antheil, und noch weniger spielte der Markgraf darin
eine irgendwie hervorragende Rolle, indem er im Wesentlichen sich darauf beschränkte,
die von den Ständen und dem Ober-Landeshauptmann gegebenen Aufträge
zu vollziehen. Um so mehr mußte es überraschen, daß König Ferdinand
II. bald nach dem Siege auf dem Weißen Berge in feierlichste Weise
am 29. Januar 1621 neben seinem Gegner Friedrich von der Pfalz ihn allein
unter allen Schiestl ächtete und seines Landes verlustig erklärte, während er
am 28. Febr. in dem durch den Kurfürsten von Sachsen in seinem Namen abgeschlossenen
Vertrage sämmtlichen schlesischen Ständen mit Einschluß des Landeshauptmanns
vollständige Amnestie gewährte. Kaum war für ein so parteiischen
Verfahren ein anderer Grund auffindbar, als daß der Kaiser die Gelegenheit
wahrnahm, um dem brandenburgischen Hause Jägerndorf zu entreißen. J. war
nicht gewillt, sich dem Spruche zu unterwerfen. Noch an der Spitze des schlesischen
Söldnerheeres, dessen Offiziere (31. März 1621) schwere Klagen über
das ihrem Führer widerfahrene Unrecht an die schlesischen Stände richteten, setzte
er sich in Neiße und im Glatzer Gebiete fest, vom flüchtigen Böhmenkönige
als Generalcommissar mit der Wahrnehmung seiner Rechte in Schlesien und
Mähren beauftragt, bekämpfte er die in Schlesien eingedrungene kursächsische
Armee. Nach einigen Monaten bestimmten ihn günstige Anerbietungen des
Fürsten Bethlen Gabor von Siebenbürgen, der an der Spitze der aufständischen
Ungarn gegen Oesterreich vordrang, mit einem Theile seines Heeres sich jenem
anzuschließen. Obgleich diese Hülfe des Markgrafen zu den Siegen und Vortheilen,
welche Bethlen im Laufe des Jahres 1621 über die Kaiserlichen errang,
wesentlich beitrug, ließ sich der wetterwendische Fürst dennoch durch die scheinbar
sehr günstigen Bedingungen, die man ihm anbot, dazu bestimmen, im Januar
1622 mit dem Kaiser zu Nikolsburg einen Frieden zu schließen, welcher
auf die Interessen des Markgrafen in keiner Weise Rücksicht nahm. Letzterer
war aber so fest überzeugt, daß der Friede von keiner Dauer sein werde , daß
er, zumal da in Schlesien wenig zu hoffen war , im Geleite Bethlens verblieb.
Hier ist er, ehe der Kampf aufs neue ausbrach, gestorben.Gindely, Geschichte des dreißigjährigen Krieges. Die Schlesischen Acta
publica.
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