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Autograph von Bullingers Hand: Archives de I'Etat de Neuchâtel, Fonds de la Sociétés des pasteurs et ministres neuchâtelois, 1PAST-10.21 (Siegelspur) a
Die Zürcher haben die Schreiben der [Neuenburger Pfarrer] vom 22. /21.11 Februar [Nr.
2086 und 2087]Anfang März erhalten, wie auch die vor einigen Monaten zur gleichen Angelegenheit
verfassten Briefe 2. Letztere wurden nicht beantwortet, weil die [Zürcher Pfarrer] sie
spät erhielten und deshalb eine Antwort als überflüssig erachteten. Nun doch noch in Kürze
die erwünschte Meinung: — Die Pfarrer von Landschaft und Stadt Zürich üben unter sich
zweimal jährlich während ihrer [Frühlings- und shrbst]synode eine ähnliche [Kirchen]zucht
aus wie die Neuenburger. Abgeordnete der Pfarrer und des Rats präsidieren die Synode. Zu
Beginn wird um Gottes Beistand gebeten. Nach Verlesung der Namen der Kollegen erkundigt
man sich nach den Abwesenden. Während einer [Abendmahlsfeier]verpflichten sich die neuernannten
Pfarrer, das Evangelium aufrichtigen Herzens zu predigen. Daraufhin trägt der
[Antistes] vor, wie ein Pfarrer zu lehren und zu leben hat und fordert jeden auf bei der
Bewertung der [Kollegen] mit gesundem Menschenverstand vorzugehen und sich nicht von
Affekten leiten zu lassen. Nachdem sich der Antistes zurückgezogen hat, erkundigt sich einer
der Präsidierenden bei den Kollegen über ihn, ob dieser vielleicht der Kirche geschadet habe.
Wenn nicht, wird er gelobt. Wenn ja, wird er verhört und, nachdem er [den Saal] wieder
verlassen hat, entscheiden die Brüder, wie er ermahnt werden soll. Genauso geht man schon
seit Jahren mit jedem einzelnen [Pfarrer] vor, und zwar in Anlehnung an die [Heilige]Schrift
und an das Beispiel der [Alten Kirche]. Die Schriften von Kaiser Justinian [J.][der "Codex
Iustinianus", die Institutiones" und die Digesten" des "Corpus iuris civilis"] u.a. zeigen,
dass dies schon vor tausend Jahren auf diese Weise gehandhabt wurde. Bestätigt hat sich
dieser Brauch ferner durch seine Gemeinnützigkeit für die Zürcher Kirche, so dass seine
göttliche Einrichtung nicht zu bezweifeln ist. —[Chaponneau] bezieht sich in seinen Thesen
viel auf die brüderliche Liebe. Möge diese bei ihm auch wirksam werden, indem er sich den
Brüdern anschließt und sich der Zensur unterwirft! Steht seine Sache gut, wird er gelobt; wenn
nicht, wird er ermahnt. [Salomon] sagt doch, dass die Schläge der Freunde den Küssen der
Heuchler vorzuziehen seien [Spr 27, 6]! Wie oft haben rechtschaffene Menschen auf ihre
Rechte verzichtet, um sich ihren Brüdern anzuschließen! Wie man [Chaponneau] das Recht
auf eine eigene Meinung zugesteht, soll er eine solche auch den Brüdern gestatten. Möge er
die Ermahnung und die Bitte der Zürcher berücksichtigen! Alles soll der Erbauung dienen.
— Die Zürcher empfehlen sich den Gebeten der [Neuenburger]. —Beiliegend die von Gwalther
aus dem Deutschen ins Lateinische übersetzte [,,Orthodoxa Tigurinae ecclesiae confessio"],
mit der die Zürcher jüngst auf Luthers [,,Kurtz bekentnis"]geantwortet haben.
[Gedruckt: CO XII 45f, Nr. 622.]