Projektseite Bullinger - Briefwechsel © Heinrich Bullinger-Stiftung
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[1944]

Bullinger an
Johannes Calvin
Zürich,
20. Juli 1544

Autograph: Zürich StA, E II 342, 121 (Siegelspur)

Erasmus Fabricius [Schmid] und in dessen Namen auch Bullinger empfehlen den jungen Überbringer, Schmids Sohn [Ulrich?]1 , der sich bei einem Genfer Kaufmann aufhalten wird, dessen Name Bullinger entfallen ist. Bullinger hat Calvin in Bezug auf den von Calvin empfohlenen französischen Knaben [...]schon zweimal geschrieben [Nr. 1914 und 1924], aber da er nicht antwortete, sind die Briefe wohl nicht angekommen; mit viel Mühe konnte Bullinger den Knaben beim Stadtschreiber [Werner Beyel]unterbringen, allerdings kostet dies jährlich 16 Kronen, und [Beyel] wollte das Geld von niemandem sonst als von Bullinger ausgehändigt haben, so dass Bullinger diesem im Vertrauen auf Calvins Brief sein Wort gab und nun Calvin um die Zahlung des Geldes bittet, denn es ist üblich, dass die Hälfte [des vereinbarten Kostgeldes] schon bald nach Beginn [des Lehrverhältnisses] bezahlt wird; wenn der Kaufmann einen vertrauenswürdigen Boten findet, soll er acht Kronen zusammen mit dem Geld schicken, das der Junge [Christoph] Froschauer für den Ankauf von Büchern im Wert von beinahe zwei Gulden schuldet, und er soll dem Knaben außerdem einige Verhaltensmaßregeln erteilen, denn er ist nachlässig, rücksichtslos und hochmütig; Bullinger hat ihn auch schon ermahnt. Grüße.

[Gedruckt: CO XI 739f, Nr. 565; Corr. des réformateurs IX 305f, Nr. 1381.]