Projektseite Bullinger - Briefwechsel © Heinrich Bullinger-Stiftung
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[1924]

Bullinger an
Johannes Calvin
Zürich,
8. Juni 1544

Abschrift von Johann Jakob Simler a : Zürich ZB Ms S 55, 49

Der Überbringer, Bruder Hieronymus [Girolamo Mariano], ist Italiener, war Guardian in einem Franziskanerkloster bei Mailand, floh und fand Aufnahme bei Hieronymus Fricker, Landvogt von Mendrisio; dieser schrieb an [Konrad] Pellikan, und [Girolamo Mariano] brachte den Brief mit hierher; er sucht Rat und Hilfe, spricht Italienisch und Französisch, aber in [der Zürcher Kirche]gibt es keine Verwendung für ihn, und so schickt Bullinger ihn weiter

c Vor ago ein Tintenfleck über einigen unlesbaren Buchstaben.
d In der Vorlage mitte.
13 Das Empfehlungsschreiben, auf das sich Gast bezieht, ist nicht erhalten.
14 Leodegar Hirsgarter.
15 Hirsgarter erhielt eine Anstellung als Provisor an der Großmünsterschule und hatte auch den Kirchendienst in Schwamendingen zu versehen; s. HBBW IX 42, Anm. 7.
16 Guillaume Postel, De orbis terrae concordia libri quatuor, [Basel, Johannes Oporin, 1544](VD 16 P 4481).
17 Zum Exemplar, das Bullinger von Oporin geschenkt erhielt, s. HBBibl III 161.
18 Vgl. zuletzt oben Nr. 1859, 2f. -Vielleicht eine der Neubearbeitungen des Großen Katechismus' Luthers, die 1543 und 1544 gedruckt wurden; s. Benzing/Claus I, 2568f. 2584b-2584d.
a Nach Simlers Angabe beruht die Abschrift auf Paris BN, Collection Dupuy, t. 268 (dort nicht vorhanden).

[nach Genf]; im Berner und Genfer Landgebiet soll es an Kirchendienern mangeln; es schmerzt, dass [die Zürcher]nicht die Mittel haben, ihn und andere Flüchtlinge aufzunehmen. Der von Calvin empfohlene Knabe [...] wird ihm schreiben; er hat Bücher für 29 Batzen gekauft, was beinahe zwei Gulden entspricht, und es wäre gut, wenn der Kaufmann dem [Stadt-]Schreiber [Werner Beyel] sechs bis acht Kronen schicken könnte, denn es ist üblich, dass die Kostgeber gleich anfangs einen Gutteil des vereinbarten Geldes erhalten; die Sendung soll nicht allein an den Jungen, sondern auch an [Werner Beyel] oder an Bullinger erfolgen.

[Gedruckt: CO XI 724f, Nr. 557; Corr. des réformateurs IX 270f, Nr. 1365.]