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[1320]

Eberhard von Rümlang an
Bullinger
Bern,
20. Oktober 1539

Autograph: Zürich StA, E II 360, 353 (Siegelspur)

Sebastian [Meyer] und Peter [Kunz] haben bis zum Überdruß das substanzhafte Essen des Leibes Christi gepredigt - so jedenfalls versteht Rümlang ihr Reden vom wahrhaften Essen des wahrhaften Leibes und Meyers Behauptung einer dreifachen Weise der Gegenwart Christi. Es stört die Berner Lutheraner, daß laut der Berner Agende das Brot den Leib "bedeutet", deshalb wollen sie diese Formulierung in der ohnehin nötig werdenden Neuauflage tilgen; Rümlang und andere werden dies aber nicht zulassen. Die Lutheraner leugnen, daß ihre Lehre von der [Berner]Disputation abweicht, doch wenn ihre tropische Redeweise auch der Schrift entspricht, so fehlt doch die Auslegung der Tropen. Eine Zürcher Ratsdelegation sollte in Bern im Beisein Bullingers darauf hinweisen, daß wenigstens [die Schweizer] einig sein sollten, wenn schon eine Einigung mit Luther nur unter Preisgabe der Wahrheit möglich scheine, und ein klares Ja oder Nein zu ihrer bisherigen Lehre verlangen; weshalb sollten die Zürcher nicht gleiches Recht in Anspruch nehmen wie die Straßburger? Calvin lehrt in seiner "Institutio" richtig [über das Abendmahl], wobei er eine Metonymie annimmt und Luther zu kritisieren scheint; die Berner Lutheraner machen ihm dies zum Vorwurf und halten Capito und Bucer für

a [ex Worma]tia am Rande nachgetragen, Text im engen Einband teilweise verdeckt.
b vor vere gestrichenes prae.
c Teilweise auf das nicht mehr vorhandene Verschlußband geschrieben.
6 d. h. in Worms.

zu wenig wachsam; Bullinger soll den Kontakt zu Calvin pflegen. Grüße. Entschuldigt sein langes und unsorgfältiges Schreiben.

[Gedruckt: CO X/2 406f, Nr. 192; Teildruck: Corr. des réformateurs VI 79-81, Nr. 829.]