Name: Knoche: Vorname: Kaspar Ernst K.,
von Bernburg, der ihn im Kriegsdienste und mehrfach zu Missionen verwendete, schließlich aber zum Hauptmann in Harzgerode ernannte, welcher Stelle er bis 1632 rühmlich vorstand. Dann bediente die schwedische Regierung sich seiner bis 1636 zu mehrfachen Aemtern in den occupirten magdeburgischen und halberstädtischen Ländern, worauf er sich zunächst auf sein Rittergut Trinum bei Köthen zurückzog. 1639 ernannte ihn Fürst Johann Casimir von Dessau zu seinem Geheimen Rathe und Hofmarschall, auch Hauptmann der Aemter Sandersleben und Frackleben , in welchen Verhältnissen er bis zu seinem am 30. Decbr. 1641 erfolgten Tode verblieb. Von seiner ersten Gemahlin Magdalena, der Tochter des bernburgischen Oberhauptmanns Kurt v. Borstel, hatte er eine zahlreiche Nachkommenschaft, von welcher nur Christian Ernst für Anhalt von Interesse ist. —Christian Ernst K., ward am 10. Juli 1608 zu Harzgerode geboren. Er genoß eine gute Erziehung, nahm von 1631 —39 an den damaligen kriegerischen Wirren lebhaft Theil und ward 1641 Hauptmann des Zerbster Antheils, 1643 anhaltischer Gesammtrath, trat 1645 speciell in Fürst Ludwigs von Köthen Dienste als Geheimer Rath und führte nach dessen 1650 erfolgtem Tode den Vorsitz der fürstlich vormundschaftlichen Regierung für den minorennen Fürsten Wilhelm Ludwig. Während dieser ganzen Zeit ward er auch von den gesammten anhaltischen Fürsten, sowie von Fürst Ludwig speciell, vielfach zu Missionen an andere fürstliche Herrschaften verwendet und erwies sich dabei so bescheiden, treu, unverdrossen und emsig, daß ihm, wie der anhaltische Chronist
sagt, der Ruhm bei den hohen häuptern geblieben, der Nutzen aber seiner gnädigen
fürstlichen Herrschaft und seinem Vaterlande davon merklich zu Statten gekommen.
Vielfache vortheilhafte Anerbietungen von außen zurückweisend, blieb er bis
seinem am 3. Decbr. 1655 erfolgten Tode seinem angestammten Fürsten treu.
Seine Grabstätte fand er in der St. Jacobskirche in Köthen. Da er von seinen
beiden Frauen Anna Amalie v. Borstel und Anna Dorothea v. Freiberg keine
Kinder hinterließ , verwendete er einen nicht unbedeutenden Theil seines Vermögens
1655 auf die Stiftung eines Familienstipendiums für Studirende, die
noch heute besteht und im Sinne des Stifters und seiner Wittwe. die das Grundkapital
noch vergrößerte, verwaltet wird.
|