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Name: Harpprecht:
Vorname: Mauritius David H.,
Jurist, geb. am 14. Juli 1664 in Tübingen. Urenkel des Johann H. und jüngster Bruder des Ferdinand Christoph H. (siehe diese), widmete sich in seiner Vaterstadt dem Rechtsstudium, erwarb unter dem Vorsitze seines genannten Bruders im August 1689 die Doctorwürde und trat dann in die Reihen der Hofgerichtsadvocaten.

Er bewies eine außergewöhnliche Befähigung und wurde deshalb von der kaiserl. Kanzlei zu verschiedenen Sendungen an die Höfe von Kurmainz, Wolfenbüttel, Eichstädt, Dillingen, Baden, Hohenzollern, Fürstenberg und Nassau verwendet, besuchte in dienstlichen Angelegenheiten Berlin und verweilte zur Bereinigung der beim kaiserl. Reichs Hofrathe übernommenen Geschäfte ein volles Jahr in Wien. 1703 benes ihn Herzog Eberhard Ludwig von Würtemberg als Regierungsrath

nach Stuttgart, nachdem er schon früher fürstlich hohenzollernscher und gräflich Geyer'scher Rath geworden war und das Syndicat der fränkischen Reichsritterschaft Steigerwaldt'schen Cantons erhalten hatte. Als 1707 die von Kaiser und Reich beschlossene außerordentliche Visitation des kaiserl. und R. K Gerichtes ausgeführt wurde, ging H. als herzogl. würtembergischer Subdelegirter nach Wetzlar. Während des Visitationsgeschäftes präsentirte ihn 1711 König August von Polen als Kurfürst von Sachsen zum Beisitzer dieses Gerichtshofes. H. hatte bereits die erforderliche Proberelation abgelegt, da starb er vor erfolgter Ernennung und beendeter Visitation am 4. September 1712 und Wurde in der Wetzlarer Pfarrkirche beigesetzt. H. war ein gewiegter praktischer Jurist und gewandter diplomatischer Agent; zu litterarischer Thätigkeit gebrach es dem vielbeschäftigten Manne vor Allem an Muße. Pflichttreue und Festigkeit bilden hervorstechende Eigenschaften seines Charakters, die er unter allen Verhältnissen bewährte; so schreibt er aus Wetzlar: "ich habe diese einige Consolation, daß ich meine Meinung jedermahlen candide herausgeragt und den Mantel nimmermehr nach dem Wind gehängt habe; obgleich nicht weniges darüber leiden müssen" . Er hinterließ seinen 8 Kindern nur seinen hochgeachteten Namen; von ihnen ist Johann Heinrich H. in die väterlichen Fußstapfen getreten und hat sich durch seine Schriften einen ausgebreiteten Ruf erworben (s. d.).Reuß, Beitr. zur neuesten Gesch. der reichsgerichtl. Verfall. I. 15 u. ff. — v. Georgii, Biogr. geneal. Blätter etc. S. 311.

Eisenhart.