Name: Anton I.,
| Graf von Oldenburg, geb. zu Oldenburg 1505, † 22. Jan.
1573 war der jüngste Sohn des Grafen Johann XIV. und dessen Gemahlin,
einer geborenen Fürstin von Anhalt, und stammte aus dem alten Grafengeschlechte,
das nach einer Tradition seinen Ursprung wenn nicht auf Wittekind doch auf einen
jenem entsprossenen Familienzweig zurückführt, und sich zwischen der Weser und
Ostfriesland seßhaft gemacht, sich auch nach und nach die kleinen Bauernfreistaaten
unterworfen hatte. |
Unter des Grafen Antons I. Vorfahren ist der Graf
Dietrich der Glückselige hervorzuheben, dessen Sohn Christian nach Dänemark
auf den Thron berufen und Stammvater der Herrscher Dänemarks, Schwedens,
Rußlands, so wie der Herzogthümer Schleswig und Holstein wurde. Graf A.
regierte erst (1526) mit seinen älteren Brüdern Johan XV., Georg und Christoph
gemeinschaftlich, erhielt aber dann (1829) die alleinige Regierung, führte die
Reformation, unterstützt durch seinen Bruder Christoph, ein , entriß Delmer
den münsterschen Ständen, sorgte für gute Münze, gewann durch Eindeichungen
große Strecken Landes, errichtete das Gymnasium und machte sich auch sonst
um das Land durch Einsetzung von Landgerichten, eine Deichordnung etc. vielfach
verdient , aber dessen ungeachtet läßt sich bärte und Eigenmächtigkeit in seinem
ganzen Verfahren nicht verkennen, so daß der Ausspruch des gleichzeitigen Chronisten
Renner wol nicht ungerechtfertigt erscheint, wenn derselbe sagt: "He was
sinen Undersatten en swar Herr".v. Halem, Geschichte des Herzogthums Oldenburg. Bd. 11 (Oldenburg
1795).
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