Name: Cramer: Vorname: Andreas Wilhelm C.
| ward 1760 in Kopenhagen, wo der Vater
Johann Andreas C. (s. u. S. 550) damals deutscher Hofprediger war, geboren.
Der Vater starb 1788 in Riet, als Professor der Theologie und Kanzler der
Universität. |
A. W. C. studirte in Kiel und Leipzig, ward 1785 in Riet zum
Doctor der Rechte promovirt, 1786 Professor in Kiel und 1826 Oberbibliothekar
der Kieler Universitätsbibliothek bis zu seinem Tode am 23. Januar 1833. A.
im. C. wirkte in Kiel nicht blos für das Studium des römischen Rechts, sondern
auch für das philologische Studium. Bis 1802 hielt er neben seinen juristischen
Vorlesungen der Institutionen, Pandekten und römischen Rechtsgeschichte
nach Heineccius, Hellfeld, Bach und Günther, Vorträge über Sueton , Sallust,
Juvenal . Später traten an die Stelle der philologischen Vorlesungen Vorträge
über Ulpian und einige Titel der Pandekten, namentlich über den Titel De
verborum significatione. Im J. 1811 ließ er diesen Titel der Pandekten sowie
den gleichlautenden des Codex mit Einleitung und Angabe der Lesarten abdrucken.
In dieser Vorlesung beschäftigte er sich ausführlich mit der Frage, ob
das florentinische Manuscript allein Beachtung verdiene. Gellius war ein Lieblingsschriftsteller
Cramer's , er las wiederholt über ihn und gab vier Excurse
über ihn heraus. A. W. C. machte zur Stärkung seiner Gesundheit mehrere
Reisen, auf denen er die Bibliotheken Deutschlands und der Schweiz kennen
lernte und sich Auszüge und Bemerkungen aus Handschriften machte. Eine
Frucht dieser Reisen war die Herausgabe des Scholiasten zum Juvenal. Vielen
Fleiß wandte C. auf das juristische Wörterbuch des Brissonius. Ein Supplement
zu Brissonius gab er 1813 heraus. Eine neue verbesserte Ausgabe des
ganzen Werks erschien leider nicht, so wenig wie eine neue Ausgabe des Römischen
Gesetzbuch von Justinian, wofür er viel gesammelt hatte und wozu er
nach seiner Kritik der Spangenbergischen Ausgabe sehr befähigt war. Kirchliche
und politische Streitigkeiten liebte C. nicht. Als 1830 für und wider Lornsen's
Schrift über das Verfassungswerk mehrere Schriften erschienen, sprach C. in
seinem "Wort an Freunde" die Ansicht aus , er könne über so wichtige allgemeine
politische Fragen sich nicht äußern, ihm fehle dazu die nöthige Kenntniß,
es sei nöthig und gut, daß jeder seines Amtes warte und die Vielgeschäftigkeit
meide. Als es aber 1819 galt, die Universität Gel zu vertheidigen, war C der
erste , welcher auf eine desfallsige Vorstellung an die höhere Behörde drang.
Für die Kieler Universitätsbibliothek war C. von 1826 in hohem Grade thätig.
Vgl. Ratjen, Geschichte der Kieler Universität, S. 98 —99. Nach Cramer's
Tode schrieb der Kieler Professor Nitzsch eine treffliche Memoria Andr. G. Crameri,
die in Cramer's kleinen Schriften, welche der unterzeichnete 1832 herausgab,
wieder gedruckt ist. Ohne seinen Namen gab C. 1822 seine "Haus-Chronik"
heraus, er hatte sich kaum erholt von einer das Gemüth afficirenden
Krankheit. Die Schrift ist fast zu sehr getränkt mit dem "erquickenden Naß ,
das C. bei seinen Arbeiten glaubte anwenden zu müssen.
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