Name: Colerus: Vorname: Christophorus C.,
| Philolog und Jurist, gebürtig aus Franken,
†1651 (?) in Oesterreich. |
Ueber die Lebensverhältnisse dieses, nicht unbedeutenden
Philologen fehlt es gänzlich an näheren Nachrichten. In den Jahren 1597
und 1598 finden wir ihn als Lehrer auf der Universität Altorf, wo er sich eines
großen Beifalls vor vielen Zuhörern erfreute. Wenn er sich in einem Briefe
(von 1598 ?) an Joachim Camerarius als Professor hist. et polit. unterzeichnet,
so ist daraus nicht zu folgern, daß er eine Professur als Amt bekleidet habe;
vielmehr ergibt sich aus seinen Briefen aus Altorf, die voll sind von Klagen
über seine schlechten Verhältnisse, daß er sich überall bei Freunden um eine
Empfehlung für eine Anstellung bewarb. Als er ein Anerbieten aus Polen erhielt,
einen jungen Edelmann auf seinen Reisen durch Europa zu begleiten,
riethen ihm seine Altorfer Freunde die Stelle nicht auszuschlagen; er erbat sich
aber auch noch den Rath seines Gönners Camerarius, ob er sie annehmen solle.
Seine Schriften aus den nächsten Jahren sind aus Heidelberg, Krakau und Prag
datirt. Als er in Prag 1603 sich aushielt, suchte er noch immer eine Stelle
und erregte bei seinen Altorfer Freunden den Verdacht, daß er nur durch
einen Uebertritt zum Katholicismus sein Ziel erreicht habe. Daß dieser wirklich
erfolgt ist, scheint sicher, aber man weiß nicht, welche Stellung in Oesterreich
er sich um diesen Preis erkauft hat. Colerus ' philologische und juristische
Schriften umfassen nur einen Zeitraum von elf Jahren 1592 —1602. Seine
bedeutendsten sind eine Ausgabe des Sallustius 1598 , Valerius Maximus
1601 und der "Germania" des Tacitus 1602 mit Commentar , die zu den
besseren aus jener Zeit gehören, ferner ein Commentar zu den sogenannten zwei
Briefen des Sallustius "De republica ordinanda" 1599, auf welches rhetorische
Machwerk er große Stücke hielt. Die "Epistola ad Stanislaum Zellenium Vitellium
de Zelaneka de studio politico recte instituendo", die aus einem Landgut
dieses Edelmanns bei Krakau datirt ist (1601), enthält eine Aufzählung von
Schriften von Theologen, Dichtern, Juristen, Historikern etc., mit deren Studium
sich ein angehender Staatsmann zu befassen habe; das Büchlein verräth ein gesundes
Urtheil und eine vielseitige Belesenheit in alten und neuen Schriftstellern.Ein Verzeichniß seiner Schriften bei APinus: Vitae professorum philosophiae
in academia Altorfina, p. 83 —87,
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