Name: Schweppe: Vorname: Albrecht S.,
S bezog 1800 als Hörer der Rechte die Universität Göttingen, erwarb dortselbst 1803 mit der Inauguraldissertation "De querela inofficiosi testamenti" (Göttingen 1803, 40) die Doctorwürde, und hielt als Privatdocent beifällig aufgenommene Vorträge. 1805 folgte er als außerordentlicher Professor der Rechte einem Rufe nach Kiel, wurde 1814 ordentlicher Professor und ging 1818 in derselben Eigenschaft nach Göttingen; dort las er im Wintersemester Pandekten nach eigenem Systeme, im Sommer neben Rechtsgeschichte und Rechtsalterthümern Civilproceß nach Martin's
Lehrbuch. —. 1822 siedelte er als Rath des obersten Gerichtshofes der
Hansestädte nach Lübeck über, wo er nach kaum 5jähriger Thätigkeit im eben
begonnenen 47. Lebensjahre mit Tod abging. — Von seinen Schriften erwähnen
wir "Entwurf eines Systems der Pandekten" 1806; 3. Ausg. 1812; ",Da
System des Concurses der Gläubiger" 1812, 2. Ausg. 1824; "Römische Rechtsgeschichte
und Rechtsalterthümer" 1822 und 1826. Endlich sein Hauptwerk:
"System des römischen Privatrechts" 1814 —15 z. u. 3. Aufl. 1819 u. 1822,
4. Aufl. Thl. 1 u. 2 1828, die folgenden 3 Thle. (3-5) wurden nach des
Verfassers Tode von Dr. Wilh. Mejer 1830, 1832 und 1833 veröffentlicht.Pütter's Gesch. Göttingens, 3. Thl. — Brüssow im Neuen Nekrolog der
Deutschen. 7. Jahrg. 1829, S. 449 u. 450 Nr. 196 und die dort Genannten.
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