Name: Schweikart: Vorname: Ferdinand Karl S.,
| namhafter hessischer Jurist, wurde als
Sohn des Kanzleidirectors Georg Ludwig S. in Erbach am 28. Februar 1780
geboren und bis 1790 in der Stadtschule seines Geburtsortes unterrichtet. |
Dann
besuchte er die Gymnasien zu Hanau und Bergheim im Waldeck'schen und bezog
1796 die Universität Marburg, um Jura zu studieren. 1798 ging er nach Jena,
wo er die juristische Doctorwürde erwarb. Nach bestandener Prüfung wurde
er Gräflich Erbach'scher Advocat, bekleidete dann von 1803 —1807 die Stelle
eines Instructors der jüngeren Prinzen von Hohenlohe-Ingelfingen mit dem
Titel eines Hofraths und wurde 1809 als außerordentlicher Professor nach Gießen
berufen. 1812 folgte er einem Rufe als ordentlicher Professor und kaiserlich
russischer Hofrath nach Charkow und wurde correspondirendes Mitglied der
Petersburger Akademie der Wissenschaften. 1816 kehrte er als ordentlicher Professor
in Marburg in sein Vaterland zurück und entfaltete dort eine sehr vielseitige
Thätigkeit als Gelehrter und akademischer Lehrer. 1821 wurde er als
ordentlicher Professor nach Königsberg berufen, erwarb dort auch die philosophische
Doctorwürde und erhielt 1827 unter Beibehaltung seiner Professur die Stelle
eines Rathes im preußischen Justiz-Tribunale. Er starb 1857. Seine wissenschaftlichen
Arbeiten bewegen sich theils auf dem Gebiete des Naturrechts (so
schon seine 1801 erschienenen "Bemerkungen über das Verhältniß des Naturrechts
zum positiven Recht"), theils auf dem des Criminalrechts. Außerdem verdienen
seine als Zusätze und Bemerkungen zu der von Kamptz herausgegebenen juristischen
Litteratur von Ost- und Westpreußen veröffentlichten Untersuchungen "Ueber die
in Ost- und Westpreußen geltenden Rechte, besonders über das Kölnische und
Magdeburgische Recht" (Berlin 1825) Erwähnung.Vgl. K. W. Justi's Fortsetzung zu Strieder's Grundlage zu einer hessischen
Gelehrten und Schriftsteller-Geschichte. Marburg 1831, S. 622 —24.
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