Name: Rudolf I.,
| Herzog von Sachsen Wittenberg, ältester Sohn des Herzogs
Albrecht II. und der Agnes, einer Tochter des deutschen Königs Rudolf I., war
beim Tode seines Vaters (1298) noch minderjährig, weshalb seine Mutter für
ihn die Vormundschaft und die Regierung des Landes übernahm. |
Wie lange
diese Vormundschaft gedauert hat, steht nicht fest, spätestens aber hat R. im J.
1308 die Regierung selbst übernommen, da er sich in diesem Jahre bereits eines
eigenen Siegels bediente. Bei der Königswahl nach Heinrich's VII. von Luxemburg
Tode gab er, wol durch verwandtschaftliche Rücksichten beeinflußt, seine
Stimme dem Herzoge Friedrich von Oesterreich, während seine Lauenburger
Vettern sich für Ludwig von Baiern erklärten. Dies wird wol nicht ohne Einfluß
auf die Haltung des letzteren geblieben sein, als im J. 1320 die mit den sächsischen
Herzögen aus einer Wurzel entsprossenen Markgrafen von Brandenburg
askanischen Geschlechtes im Mannesstamme erloschen. Ohne auf Rudolf's Ansprüche
zu achten, verlieh König Ludwig die erledigte Mark mit dem größten
Theile der damit verbundenen Länder seinem damals erst achtjährigen gleichnamigen
Sohne: R. mußte sich mit der wiederkäuflichen Ueberlassung der Lausitz
und mit einigen brandenburgischen Städten abfinden lassen. Er verharrte deshalb
auch für die Folge in seiner oppositionellen Stellung gegen den Kaiser, wenn er
auch dem Kurvereine von Rense beitrat, und als im J. 1346 ein Theil der Fürsten
den Markgrafen Karl von Mähren als Gegenkönig aufstellte, befand sich unter
ihnen auch R. von Sachsen. Eine Zeit lang konnte es dann nach Ludwig's
im J. 1347 erfolgtem Tode scheinen, als ob R. seine Ansprüche auf die Mark
Brandenburg oder wenigstens auf einen Theil derselben doch noch zur Geltung
bringen würde: das Auftreten des sogenannten falschen Waldemar, welchem sich
neben den anhaltinischen Fürsten Niemand eifriger anschloß als R., brachte ihn
dem erstrebten Ziele ziemlich nahe. Allein die alsdann zwischen Karl IV. und
dem Markgrafen Ludwig erfolgende Aussöhnung, derzufolge jener für den von
der bairischen Partei ihm gegenüber gestellten Gegenkönig Günther von Schwarzburg
den von ihm früher feierlich als rechtmäßigen Anerben der Mark Brandenburg
anerkannten Waldemar fallen ließ, vereitelte diese Aussichten. Dagegen
erlangte R. von Karl IV. an ein und demselben Tage (6. October 1355) nicht
bloß die Bestätigung der ihm von seinen Lauenburgischen Vettern bestrittenen
sächsischen Kurwürde, sondern auch für den Todesfall des kinderlosen Herzogs
Wilhelm von Lüneburg für sich und seine männlichen Nachkommen die Eventualbelehnung
init diesem Herzogthume. Was seine innere Regierung anbetrifft, so
hat er - abgesehen von zahlreichen Vergabungen an die von seinen Vorfahren
gegründeten oder unter seiner Schutzherrschaft stehenden Klöster zu Gernrode,
Nienburg, Hecklingen, Aken und Aschersleben —sich redlich bemüht, dem Lande
eine möglichst ruhige und friedliche Entwicklung zu sichern, wie er denn beispielsweise
im J. 1326 mit seinen anhaltischen Schwiegersöhnen Bernhard III. und
Albrecht II. sowie mit dem Markgrafen Friedrich dem Ernsthaften von Meißen
zur Aufrechthaltung des Landfriedens ein Bündniß abschloß. Er ist dreimal
verheirathet gewesen, zuerst mit Judith, einer Tochter des Markgrafen Otto des
Langen von Brandenburg, sodann mit Kunigunde von Polen, Tochter des Königs
Kasimir, und endlich mit Agnes, einer Tochter des Grafen Ulrich von Lindau-Ruppin.
Er starb am 21. März 1356 und liegt in der Kirche des von seiner
Großmutter Helena von Braunschweig gegründeten Franziskanerklosters zu Wittenberg
begraben.
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