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Name: Pachelbl-Gehag:
Vorname: Heinrich Christian Friedrichv.
P G ward als Sohn des pfalz-zweibrückener Gesandten und bevollmächtigten Ministers zu Paris, Georg Wilhelm v. P .-G., am 27. Juni 1768 in Zweibrücken geboren und starb am 19. Februar 1838 in Berlin.

Die Familie Pachelbl stammt aus Böhmen und ist ein altes egersches Patriciergeschlecht, welches in den Hussitenkriegen nach Wunsiedel auswanderte; einem Mitgliede derselben, Wolfgang P. verlieh Karl V. 1528 den Adel und als Anerkennung seiner Diensttreue einen goldenen Pelikan im blauen Felde zum Wappen, derselbe ward 1580 Bürgermeister zu Wunsiedel, desgleichen sein Sohn Wolf Alexander von 1561 an. Von seinen zahlreichen Kindern zog Wolfgang nach langen Reisen als Gesandter des Kaisers 1584 nach Eger, der alten Heimath des Geschlechts zurück und erwarb außer ländlichen Besitzungen ein Haus auf dem Ring. Sein Bruder Alexander, geb. 1548, hatte bereits das Gut Gehag erworben und beide Brüder, die eifrige Lutheraner waren, erhielten vom Kaiser Rudolf II., datirt Prag am 19. Juni 1610, ein Diplom, worin das vorige confirmirt und sie und ihre Erben mit der Freiheit, sich v. Gehag nennen zu dürfen, begnadigt wurden. In einem zweiten, 1619 erkauften Hause am Ring ward Wallenstein später ermordet. Wolfgang starb 1620 mit Hinterlassung eines Sohnes Wolf Adam, der 1620 seinem Vater als Bürgermeister in Eger folgte, aber, da er die erzwungene Bekehrung Egers zum Katholicismus als eifriger Protestant nicht dulden wollte, vom Kaiser Ferdinand 1629 abgesetzt und mit Seguestrirung des Vermögens verbannt wurde. Fortan lebte er zu Gehag und Wunsiedel, woselbst er 1649 als brandenburgischer Rath

und Vice-Hauptmann starb. Sein vorgenannter Onkel Alexander wurde Bürgermeister zu Wunsiedel und starb daselbst 1629 kinderlos. Einer seiner Söhne, Wolf Gabriel, war Geheimer Rath am markgräflichen Hofe zu Anspach und ist als scharffinniger Gelehrter bekannt. Dieser Zweig starb in der-männlichen Linie 1747 aus. Fortgepflanzt wurde das Geschlecht durch Christoph, den ältesten Sohn des oben genannten Wolf Alexander. Unter seinen Nachkommen, die sich meist dem geistlichen Stande widmeten, tritt Johann P., 1653 in Nürnberg geboren, als berühmter Orgelspieler und Componist auf. Ein anderer war Georg Wilhelm, pfalz:zweibrückener Gesandter und bevollmächtigter Minister in Paris; ihm wurde auf Veranlassung des Pfalzgrafen Christian IV. 1759 der ursprüngliche Adel restituirt. Dessen Sohn war der im Eingang erwähnte Heinrich Christian Friedrich. Er besuchte vom 9. bis 15. Jahr das Gymnasium in Zweibrücken, sodann zwei Jahre das akademische Erziehungsinstitut zu Colmar im Ober-Elsass und studirte von Ostern 1781 bis 1784 auf den Universitäten Gießen und Göttingen. Am 23. April 1785 wurde er Assessor bei der herzoglichen Regierung zu Pfalz-Zweibrücken, zugleich auch Kammerjunker und Attache beim Departement der auswärtigen Geschäfte. Im September 1788 folgte er einem Rufe der königlich schwedischen Krone, trat als Referendar zu Stralsund ein und wurde am 21. November 1789 Regierungsrath. Im J. 1810 ward er zum Kanzler ernannt und für seine ausgezeichneten Dienste in der Verwaltung des hohen Postens am 26. November 1810 mit dem Nordstern Orden und im März 1813 mit dem Großkreuz desselben belohnt. Nach dem Uebergang des Landes an Preußen machte ihn Friedrich Wilhelm III. am 17. Januar 1816 zum Ritter des Rothen Adler: Ordens zweiter Classe und ernannte ihn am 23. October 1817 zum Chefpräsidenten der neu organisirten Regierung in Stralsund. Am 3. Mai 1825 trat er in den Ruhestand und lebte fortan mit litterarischen Arbeiten beschäftigt in Berlin. Seine frühesten schriftstellerischen Leistungen, welche Biederstedt aufzählt, betreffen Verwaltung und Verfassung Schwedisch-Pommerns, das Verfahren des Marschall Davoust gegen ihn hat er selber in Rühs und Spieckers Zeitschrift für die neueste Geschichte, Bd. 4, Stück 4, S. 32 —38 dargestellt; später übersetzte er v. Lundblad's Geschichte Karl X von Schweden.Biederstedt, Nachrichten u. s. w. 1822 S. 98 /99. — Privatmittheilungen des Enkels, Herrn Kammerherrn und Major a. D. v. P G.

Häckermann.