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Name: Möller:
Vorname: Anton M.
(identisch mit Antonius Moller), Zeichner und Maler, geb. im J. 1560 zu Königsberg, gilt als Repräsentant der Danziger Malerei im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts. Nach dem Tode des Vaters, der als Wundarzt und Barbier am Hofe des Markgrafen Albrecht I. lebte, heirathete die Mutter den in Königsberg ansässigen Chirurg Johann Weger. Nach Beendigung seiner Lehrzeit von 1578 —1587 begab sich der Sohn nach Danzig, wo die Kunst einen günstigeren Boden als in seiner Vaterstadt fand.

Dann soll er sich, wie man vermuthet, zu Otto Bening nach Antwerpen begeben und auf dessen Rath auch Italien besucht haben. — In jüngeren Jahren fertigte M. mit großem Geschick Federzeichnungen nach A. Dürer's Passionscyklen und Marienleben, Copien nach anderen meistern, Caricaturen und allegorische Compositionen an. Handwerksmäßig in Holz geschnitten erschienen von ihm 20 Blätter der Danziger Frauentrachten unter dem Titel Omnium statuum foemini sexus ornatus et usitati habitus Gedanenses ad oculos positi et divulgati ab Antonio Moellero ibidem pictore. Anno Salutis 1601 die 4 Junii" im Verlage von Jacob Rhode in Danzig. Bereits in den neunziger Jahren nach Danzig zurückgekehrt, führte er im J. 1602 sein Hauptwerk aus, "Das jüngste Gericht im Artushof zu Danzig" , ein Wandgemälde in Oel mit zahlreichen biblischen und allegorischen Figuren, 26 Fuß hoch und 22 Fuß breit, welches weniger befriedigend

durch die Conception und das Colorit als durch tüchtige Zeichnung wirkt. Anspruchsloser in der Erfindung und Composition erscheint ein zweites umfangreiches jüngstes Gericht zu Königsberg, im Schwurzimmer des Stadtgerichts aufgestellt. Die Zahl der übrigen Werke Möller's, unter welchen die historischallegorischen Darstellungen für ihn charakteristisch sein mögen, scheint nicht beträchtlich zu sein und bedarf überdies noch einer genaueren Feststellung. Er starb zu Danzig im J. 1620.Vgl.: Ueber die Künstler Anton Müller und Joachim Bering und ihre Arbeiten. Von A. Hagen in Neue Preuß. Provinzialblätter, 1847, Bd. IV.

v. Donop.