Name: Moller: Vorname: Rolof M.,
Zutfeld Wardenberg (s. d. Art.) , aus welcher Ehe (c. 1498) M. geboren wurde. Diese Verwandtschaft bestimmte im Zusammenhang mit seinem leidenschaftlichen Temperament seine zukünftige Laufbahn. Der Eifer seines Oheims Wardenberg für die katholische Kirche erweckte in ihm eine entgegengesetzte Strömung, welche ihn für die Reformation empfänglich machte, während ihn die Verbindung mit der Familie Morder in die städtischen Verfassungsstreitigkeiten verwickelte. Seines Vaters Schwester Gertrud war nämlich die Gattin des Bürgermeisters Henning Morder, eines Bruders seiner Stiefmutter Barbara, und der Gattin des zweiten Bürgermeisters Zabel Osebom (s. d. Art.). Beide Schwäger geriethen in Streit über die Erbfolge in dem Gute Mützkow, welcher eine so erbitterte Form annahm, daß Morder die Stadt verließ, das Gut dem Herzog Bogislav X. als Lehen antrug und die Vermittelung der Hansestädte verschmähte. Durch seine Annäherung an den mit Stralsund verfeindeten Herzog verschlimmerte er seine Lage in dem Grade, daß er seines Amtes entsetzt und Nikolaus Smiterlow II. an seine Stelle gewählt wurde. Mit dem Leben zerfallen starb er 1517 in der Verbannung zu Stettin, indem er testamentarisch seine neffen Rolof und Nikolaus M. zu Erben einsetzte. Obwol der Streit über Matzkow (1523) zwischen M. und Oseborn durch einen Vergleich beigelegt wurde. vererbte sich doch der Haß, welchen Morder gegen seine Amtsgenossen hegte, vom Oheim auf den Neffen und bildete, im Zusammenhang mit Ehrgeiz und religiösen Motiven, die Haupttriebfeder seines Handelns. Im Besitz eines älteren Kämmererbuches, welches er im Nachlaß seines Großvaters, des Bürgermeisters Rolof M. († 1498), gefunden hatte, richtete er in mehreren Versammlungen der Bürger, welche zur Beilegung der durch Ketelhodt's (s. d. Art.), des Reformators, Predigten entstandenen Unruhen berufen waren, heftige Angriffe gegen den Rath und entflammte die schon durch kirchliche Fragen erregten Gemüther auch auf politischem Gebiete zu einem so hohen Grade, daß die Gemeinde in der Pfingstwoche 1524 das Rathhaus stürmte, wo M., als deren Sprecher, auf Grund der in dem genannten Stadtbuche gefundenen Rechnungen den Rath einer ungetreuen Verwaltung des Vermögens beschuldigte, ein Verfahren, welches namentlich gegen den gehaßten Bürgermeister Oseborn gerichtet, diesen in so empfindlicher Weise berührte, daß er erkrankte und aus der Sitzung in sein Haus geleitet werden mußte. In Folge dieses Sturmes genehmigte der Rath, dessen hervorragendstes Nitglied, der Bürgermeister Nikolaus Smiterlow II., damals in hansischen Angelegenheiten in den nordischen Reichen verweilte, daß ihm ein Collegium von 48 Männern zur Seite gestellt wurde, welches, von den Bürgern gewählt, an den Rathsbeschlüssen theilnahm und die Vermögensverwaltung controllirte und das in M. seinen Sprecher und Führer behielt. Inzwischen hatte die religiöse Bewegung, von den Bürgern und ihrem Vertreter unterstützt, eine größere Ausdehnung
gewonnen, Ketelhodt's und Kurcke's Predigten erhielten ebenso zahlreiche
Verehrer wie Gegner, deren abweichende Meinungen sich anfangs in gegenseitigen
Spottliedern Luft machten, dann aber (10. April 1525) einen wüsten Auflauf
mit Bildersturm zum Ausgang hatten. Die in Folge dessen erregte Stimmung
benutzten die Anhänger der Reformation, welche eine Reaction des Katholicismus
befürchteten, vom Rathe zu verlangen, daß M. und der ihm befreundete Chr. Lorbeer
(Bd. XIX S. 169), sowie mehrere lutherisch gesinnte Achtundvierziger, als Bürgermeister
und Rathsherren gewählt und damit der neuen Lehre sichere Garantieen
geschaffen würden. Lorbeer, ein diplomatischer Charakter, gelangte in dieser
Stellung zu großem Einfluß, M. dagegen, ein mehr den Leidenschaften ergebener
Mann, verleugnete offen die kirchlichen und politischen Mächte, welche ihn emporgehoben
hatten und kam zu jähem Fall und frühem Ende. Er mißachtete die
Bürger und ihre Vertreter, die Achtundvierzig, obwol er dies Collegium selber
geschaffen hatte, und vereinigte sich mit den Patriciern, welchen er durch Geburt
angehörte. Mit diesen und dem Rathe verfeindete er sich jedoch durch ähnliche
mißgriffe wie sein verstorbener Oheim, der Bürgermeister Marder. Er empfing
(28. Juni 1525) die Belehnung der Herzoge Georg I. und Barnim XI. nicht
nur für Mützkow, sondern auch (2. Juli 1526) mit Pantlitz und zwei Höfen in
Neuen Pleen. und verlieh die einem katholischen Geistlichen genommene Pfarre
zu Prohn seinem achtjährigen Sohne. Diese Mißbräuche erzeugten einen solchen
Unwillen aller Parteien gegen ihn, daß er, während der seit der Verfassungsänderung
(1524) in Selbstverbannung lebende Bürgermeister Nik. Smiterlow in
sein Amt zurückkehrte, (1527) Stralsund verließ und sich nach Stettin begab,
bis er, (1529) mit einem herzoglichen Geleitsbrief in die Heimath zurückgekehrt,
dort verstarb. Ein Gobelinteppich aus dem Nachlaß seines Sohnes Georg M.,
Rathsherrn in Stralsund (1562 —78), welcher mit einer Tochter von Joh. Völschow
vermählt war, zeigt das Moller'sche Wappen mit einer Mühle im Schild und
auf dem Helm, neben dem Völschow'schen Wappen, und befindet sich im Besitz
der Universität Greifswald. Seines Bruders Tochter Gertrud M., vermählt mit
Georg Smiterlow, hinterließ eine zahlreiche, noch jetzt blühende Nachkommenschaft.Mohnike u. Zober, Strals. Chron. I, 32 ; Dinnies, Stam. Sund. s. V.
Sider, Moller u. A. ; Fock, Rüg Pomm. Gesch. V, 77 —231 ; Fabricius,
Die Achtundvierzig; Pyl, Pomm. Geneal. II, 303-310.
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