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Autograph: Zürich StA, F II 357, 265 (Siegelspur) a Teildruck und zusammenfassende Übersetzung: Blarer BWII 694f Nr. 1520
[1]Blarer berichtete bereits in dein von [Georg oder Hans Konrad]Escher [vom Luchs]
übermittelten Brief [Nr. 3180 vom 10. April 1548]über [die finanzielle Lage von]Claude
d'Aliod. Hoffentlich wird Bullinger sich für diesen einsetzen! D'Aliod befürchtet nämlich,
dass seine Gläubiger ihm seine in Zürich lagernde, [jetzt beschlagnahmte] Ware aufgrund
seines dortigen Aufenthaltverbotes [durch eine Zwangsversteigerung]einfach wegnehmen
werden. Dazu gehören unter anderem Arzneibücher, die er in Augsburg erhalten hat, sowie
Unterlagen zu seiner Buchhaltung. Bullinger möge ihn (auch in Anbetracht von Zürichs
gutem Ruf) vor einer solchen Behandlung bewahren! -[2][Wenn Bullinger diesen Brief
liest, ist]D'Aliod bereits in Richtung Winterthur aufgebrochen, wo er ebenfalls einen Teil
seiner Waren hat. Er wird den vorliegenden Brief an Bullinger übermitteln lassen undbriefe_vol_21-366 arpa
auf dessen Mitteilung warten, ob er sich nach Zürich begeben dürfe. -[3]Bullinger wird
ganz sicher für ihn eine Erlaubnis zur Einreise nach Zürich bewirken können. Er hat schon
so viel für die Konstanzer erreicht! D'Aliod möchte schließlich auch nur seine Gläubiger
ausbezahlen und seine [beschlagnahmte] Ware auslösen. Blarer hat aufgrund von d'Aliods
[Glaubens]eifer Mitleid mit ihm, wird ihm aber die [antitrinitarische]Irrlehre gleich nach
dessen Rückkehr nach Konstanz austreiben. Noch einmal sei Bullinger gebeten, d'Aliod
vor einem [erneuten]finanziellen Schaden zu bewahren: Er hat nämlich schon mehrmals
Handelsgüter auf seltsame Weise verloren. -[4]D'Aliod hätte ein vom Konstanzer an den
Zürcher Rat gerichtetes Empfehlungsschreiben bekommen können, doch hielten Blarers
Bruder Thomas und sein Vetter Konrad Zwick den an Bullinger gerichteten Brief vom
letzten Dienstag [dem 10. April, Nr. 3180]für ausreichend. D'Aliod kann aber nötigenfalls
auch noch eine Empfehlung des Konstanzer Rats erhalten. Wichtig ist, dass ihm die Verlängerung
der Schuldentilgung gewährt und er nicht benachteiligt wird. -[5]Blarer wird den
vorliegenden Brief [später]noch fortsetzen können, zumal der Diener [NN] von Marcell
Dietrich von Schankwitz [erst] morgen oder übermorgen [am 14. oder 15. April 1548] in
die Eidgenossenschaft aufbricht. -[6][P.S.:]D'Aliod berichtet [soeben], dass man ihm in
Zürich auch Geld schuldig sei. Bullinger möge ihm hierbei unterstützen. Dessen Gläubiger
könnten aber auch an die Schuldner [NN] verwiesen werden, um so d'Aliods Schulden
begleichen zu können. -[7]Blarer belästigt Bullinger damit nur ungern, weil dieser ja
besseres zu tun hätte. Aber er kennt in Zürich keinen anderen, an den er sich [wegen
d'Aliod]wenden könnte. Künftig möchte er versuchen, Bullinger nicht mehr lästigzufallen.
-[8]Bullinger könnte doch auch durch einen Gehilfen in Erfahrung bringen lassen, welche
Handelsgüter d'Aliod noch in Zürich besitzt, wieviel er seinen Gläubigern schuldet und
wieviel ihm selbst geschuldet wird. Bullinger soll dann mitteilen, wie groß die Differenz
zwischen Schulden und Guthaben ist, und wie man vorgehen könne, falls es sich nur um 4
oder 5 Gulden handelte, damit d'Aliod nicht gezwungen wird, seine Ware in Zürich viel zu
günstig zu verkaufen. Sobald Bullinger die Höhe dieses Betrages mitgeteilt hat, wird Blarer
ihm das Geld umgehend zukommen lassen. -[9]Er legte d'Aliod kein Geld aus, weil er
befürchtete, dass dieser es verlieren oder vergeuden könnte, statt seinen Besitz freizukaufen.
Zudem begibt er sich nun nach Frauenfeld zu seiner verschwenderischen Frau [N.N], die
zur guten Haushaltung völlig ungeeignet ist. -[10]Blarer würde gerne noch den Grund
für d'Aliods Aufenthaltsverbot in Zürich erfahren.
Furgeliepter herr und brüder, ich hab euch by dem Äscher 2 geschriben des Claudii 3
halber. Hoff ir werden ain güter mittler sein, damitt er um sein armütle 4 dinnen 5briefe_vol_21-367 arpa
nitt komme. Er sorget sehr, diewyl 6 man im die statt verbotten 7 hab, so 8 werdind
ime seine creditores 9 uber seine kromkörb brechen 10 , etc., und im 11 schaden zufügen.
Hat ettlich kunstschrifften der ertzney, so 12 im zu Augspurg mitgetailt 13 worden,
und anders, ouch rechenbücher oder rödel 14 . Bitt euch uffs fruntlichst, im davor ze
sein 15 , damitt ime nichts unbillichs 16 zugefügt, er ouch nitt uberrechnet 17 werde,
dann 18 diß ouch zu lob und preysß dienet ewer statt.
Er ist uff Wyntertur zogen 19 . Da hat er ouch ain tail seiner waren. Hat gesagt, er welle euch disen brieff gen Zurich schicken und ewers bschaids allda 20 erwarten 21 , ob er hmm dörfe in ewer statt oder nitt.
Aber ich byn des ungezwyffelten vertrauwens 22 , ir habind so vyl von unser wegen erlangt 23 , das er hinein 24 dörffe, diewyl 25 er doch, allain zu rechnen 26 und die leut 27 zefriden ze stellen, hinein begert und demnach 28 sein armütle zu seinen handen ze
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nemmen 29 . Dann 30 er mich sehr behertziget 31 , diewyl ich waiß, das ain grosser yfer 32 in im ist. Den irrthumb wyll ich im (wills der lieb gott) wol, bald 33 er widerum kompt 34 , usrüten 35 . Bitt euch aber und aber 36 : Thaind 37 wie byßher, damitt das arm mennlin nitt veruntrüwet werde 38 . Dann es ist im offt seltzam gangen 39 und vyl verzückt 40 und verzogen 41 worden usß seinem krom.
Er hette ain fürschrifft 42 von meinen herren 43 genommen an ewere herren 44 , aber min brüder 45 und Vetter habend geacht 46 , es seye gnug, wann ich euch von unser wegen schribe, wie ich dann uff zinstag 47 by dem Äscher 41 gethon hab. Wirt es aber von nöten sein, so muß und wirt er 49 noch die furschrifft meiner herren ussbringen 50 , allain das im der terminus 51 erstreckt 52 und er nitt verkurtzt 13 werde. Datum 13. aprilis 1548.
Des Marcellen diener 54 wirt 55 morn 56 , acht 57 ich, hinein 58 (schreib 59 ich euch
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weyter 60 ) b oder uebermorn 61 . Tuus Ambrosius Blaurer.
Claudius zögt an 62 , das man im by euch zu Zürich ouch schuldig seye. 63 Weht um gottes willen (ouch unß zu freuntlichem gefallen) verhelfen 64 , damitt er ouch bezalt 65 und ains gegen dem andern abzogen 66 , oder 67 ain schuld an die ander gestossen werde 68 , oder wie man in die sach kommen mocht 69 .
Ich hellgen 70 euch treffelich 71 ungern mitt denen nichtigen geschefften, dann 72 ir ewer zeyt wol vyl baß 73 anzelegen habend. So 74 kenn ich aber nieman sonst by euch 75 , dem ichs zumuten könne. Ich will mich aber sehr besseren und euch mitt sölichen dingen nitt mehr überlegen 76 sein.
Jr köndt etwan sonst 77 ain guten gsellen 78 bitten, das er euch zu gefallen hilft, erfarung ze haben 79 , was Claudi 80 und wievyl er yedem schuldig und was man ime schuldig seye. Was um ain ungrads ze thain wirt sein 81 , do 82 Claudius nitt on nachtail 83 seiner waren (er wellte sy dann um ain spott 84 geben) zalung thain möcht, und es um ain guldin 4 oder 5 ze thain 85 , so lichts dar 86 . Will ich euch, bald ir mir berichten, wievyl es ist, by erster bottschaft 87 widerum zuschicken.
||v Ich hett im yetzund ettlich guldin geben; hab ich gesorgt 88 , er kerne darum 89
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oder vertrempelete 90 das gelt sonst und machte danecht sein krom nitt ledig 91 . Dann 92 sein weyb 93 ist zu Frowenfeld (zu deren kompt er yetz) c . Die ist gar liederlich 94 , will sich nitt recht schicken 95 , das sy ir armut 96 zu nutz bringe 97 .
Ich möcht sonst ouch gern wissen, warum man Claudio furnemlich 98 statt und land verbotten 99 hette.
[Adresse darunter:] Dem hochgelerten, christelichen herrn Hainrich Bullinger, meinem insonder vertrauwten, lieben herren und brüder. Zürich)100