Heinrich-Bullinger-Briefwechseledition, Universität Zürich © Heinrich Bullinger-Stiftung Arpa Bibliothek Textbreite Schriftgröße

[1819]

Bullinger an
[Erasmus Ritter]
[Zürich],
22. November 1543

Teilabschrift a : Paris Bibliothèque Nationale, Ms Dupuy 103, 23r.-24v.

Ist Neuerungen abgeneigt; die Exkommunikation wurde vom Apostel [Paulus] und der Urkirche selten angewandt und von Christus nicht vorgeschrieben, und er selbst hält es für ausreichend, wenn in der Kirche auf eine gewisse Disziplin geachtet wird; Calvin, der sich in der "Institutio" zur Exkommunikation äußert, wird den Frieden in der Kirche gewiss nicht gefährden wollen, und Oekolampad hat mit ihrer Einführung wenig erreicht; Bullinger verweist auf

a Der Anfang des Briefes fehlt; die Abschrift weist zahlreiche Anstreichungen auf Vorangestellt ist auf f. 23r. eine lateinische Übersetzung von Luthers Brief an Christoph Froschauer vom 31. August 1543 (gedruckt: Corr. des réformateurs IX 121f); ob sie Bullingers Brief beilag, bleibt offen.
1 Bullinger antwortet auf Ritters Brief vom 13. November (oben Nr. 1814); die z. T. fast wörtlichen Anklänge erlauben eine zweifelsfreie Bestimmung des Adressaten. Herminjard vermutete zu Unrecht André Zébédée als Empfänger (s. Corr. des réformateurs IX 118, Anm. 6).


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b Mit einigen ungekennzeichneten Verbesserungen des fehlerhaften Textes.
1 Ein unzutreffendes Gerücht; vgl. unten Nr. 1825, 10-14, sowie Bizer, Abendmahlsstreit 231.
Augustin, Contra epistolam Parmeniani, 3, 2, und warnt vor einer Verknechtung der Kirche. [Nimmt Stellung zu den auf Anfrage der Pfarrer von Mömpelgard in Neuenburg diskutierten Artikeln:] Eine Zulassungsprüfung zum Abendmahl wäre der erste Schritt zur Wiedereinführung der Ohrenbeichte und lässt sich biblisch nicht begründen; jeder prüfe sich selbst [1Kor 11, 28]! Die Letzte Ölung wurzelt in papistischem Aberglauben und bindet die Gnade

an die Zeichen; auch hier will man zu menschlichen Erfindungen zurückkehren, die man früher bekämpft hat. Die Taufe soll von Amtsträgern der Kirche gespendet werden; die Hebammentaufe wird durch das Beispiel von Zippora Ex 4 [24-26] nicht gestützt und ist überflüssig; Bullinger vertraut - trotz abweichender Meinung Augustins -darauf dass ungetaufte Kinder gerettet werden; Marcion ließ zu, dass Frauen taufen, doch der Apostel [Paulus]hielt sie von kirchlichen Ämtern fern. Im Gebrauch von Glocken und Begräbnisriten soll Freiheit herrschen, wenn nur kein Aberglaube damit verbunden ist. Gewisse Leute wollen sich durch die Einführung neuer Zeremonien als treue Schüler Luthers erweisen. Dieser verurteilt die Zürcher Theologen als gottlose Verführer, doch sein Schreiben [oben Nr. 1797, 67-82] ist privat, und sie werden darauf nicht mit Gleichem antworten; aus Niederdeutschland ist zu hören, ihr Ruf sei unbeschädigt.

[Gedruckt b : Corr. des réformateurs IX 116-121, Nr. 1312.]