[1501]
Hans Bock von Gerstheim an
Bullinger und
die übrigen
Pfarrer und Lehrer von Zürich
[Straßburg],
19. April 1541
Ausfertigung von Kanzleihand a : Zürich StA, E II 337a, 330r.-v. (Siegel)
Hat nach seiner Rückkehr ihren Brief betr. Calvin erhalten; die Briefe an die Straßburger Pfarrer [Nr. 1489] sowie an Calvin selbst [Nr. 1490] sind bereits zuvor den Pfarrern zugestellt und von diesen wohl auch schon beantwortet worden [vgl. Nr. 1502f]. Will die, Sache dem Rat erst vorlegen, wenn Calvin aus Regensburg zurück ist, geht aber davon aus, dass alle Beteiligten angemessen auf das Ersuchen Genfs [um Überlassung Calvins] antworten werden. Steht den Zürchern jederzeit zu Diensten.
[Gedruckt: CO XI 197f, Nr. 298; Teildruck b : Paul Henry, Das Leben Johann Calvins, Bd. I, Hamburg 1835, Beilagen, S. 80f, Nr. 18.]
84 Es handelt sich wohl um die 1539 bis 1544
bei Robert Estienne in Paris gedruckte hebräische
Bibel, s. ebd., S. 237.
a Dorsualvermerk von der Hand Johann Jakob
Breitingers auf f. 331v.
b Modernisierte, gekürzte und teilweise fehlerhafte
Textwiedergabe.
1 Ritter Hans Bock von Gerstheim, gest.
1542, von Straßburg, studierte 1491 in
Freiburg i. Br. Zwischen 1506 und seinem
Todesjahr versah er zweiundzwanzigmal
das Amt des Stettmeisters. 1512/13 gehörte
erdem Großen Rat an; 1510-1515 ist er
als Mitglied des Rates der Fünfzehn, ab
1518 als Dreizehner nachweisbar. — Lit.:
Thomas A. Brady, Ruling Class, Regime
and Reformation at Strasbourg 1520-1555,
Leiden 1978. —Studies in Medieval
and Reformation Thought XXII, S. 302f;
Christian Wolff in: Nouveau dictionnaire
de biographie alsacienne, Lfg. 4, Straßburg
1983, S. 266.