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Abschrift von unbekannter Hand (17. Jh.): Zürich ZB, Ms F 64, 646r.
Dankt für einen Brief und äußert auf Wunsch Bullingers seine Meinung zu Bucers [Schreiben an Luther]. Wer [die eidgenössischen Kirchen] bei Luther in ein solches Licht stellt, schadet der Konkordie; besonders unverständlich ist, daß Bucer gegenüber Luther eine Position entschuldigt, die er in Basel als dessen eigene Meinung ausgab. Nur deshalb haben sich Basel und St. Gallen für die Unterzeichnung der [Wittenberger Konkordie]ausgesprochen; Bucers Behauptung, sie hätten sich zusammen mit Mülhausen urteilsfähiger als andere gezeigt, trifft nicht zu. Luther wird voraussichtlich redlicher verfahren als Bucer, da er dessen Brief doch wohl weitergereicht hat, um seine Glaubwürdigkeit zu erkunden. Dennoch sollte man von dieser Sache schweigen, einerseits wegen der Vertraulichkeit des Briefverkehrs, andrerseits, um den Straßburger Rat nicht zu verärgern, obwohl Bucer auch gegenüber Ammeister Mathis [Pfarrer] unehrlich gewesen zu sein scheint.
[Gedruckt: Vadian BW VII 68f, Nr. 53.]