Name: Johann Ludwig v. Nassau Hadamar,
| jüngster Sohn Johann des
Aelteren von dessen dritter Gemahlin Johannette v. Sayn-Wittgenstein, geb. den
12. August 1590. |
Erzogen auf der Akademie zu Herborn, studirte er von
1602 —1605 zu Heidelberg, Sedan und Genf. Reisen an die Königshofe von
Frankreich und England, sowie nach Holland, wo er als Hauptmann auf kurze
Zeit Kriegsdienste nahm, vollendeten seine Bildung. Bei dem Tode seines
Vaters (1606) noch minderjährig, kam er unter Vormundschaft und erhielt in
der Brudertheilung vom 31. März 1607 das Hadamarische und Antheile an
gezwungen war, die Verhandlungen mit rühmenswerthem Geschick zu leiten wußte.
Der Abschluß des westfälischen Friedens ist mit sein Werk. Diese Thätigkeit
ward 1647 mit der Verleihung des goldenen Vließes und 1650 mit der Ertheilung
der erblichen Fürstenwürde (Verhandlungen darüber schon seit 1645)
und einer Baarzahlung von 150 ,000 Gulden belohnt. Von seiner Regententhätigkeit
gibt Zeugniß die im J. 1617 erlassene Gerichts-, Landes und Polizei-Ordnung.
Im Uebrigen lassen die unheilvollen Wirren des verheerenden Krieges
ihn zu einer ersprießlichen Entwickelung landesväterlicher Fürsorge nicht gelangen.
Doch darf man ihm nachrühmen, daß er an seinem Theile redlich und eifrig
bemüht war, die vielen zu Tage tretenden Uebel nach seinen Kräften zu verhüten
und zu lindern. Durch Erbschaft gewann er nach dem Tode seines Bruders
Wilhelm Ludwig von Dillenburg 1620 das Amt Stuhlgebiet, Mengerskirchen
und den Diez 'er Antheil am Dehm 'er Cent. Durch Kauf, Tausch und Pfandschaft
erwarb er andere Vergrößerungen seines Gebietes, sah sich jedoch 1648
wegen des ihm durch die kaiserliche Commission nach Köln aufgenöthigten Geldaufwandes
genöthigt, die Esterau mit anderen Gebietstheilen dem Grafen Peter
von Holzappel zu verkaufen. Die Erwerbung der den Walramiern abgesprochenen
Landestheile war von keinem andauernden Erfolge, da mit Abschluß des Friedens
1648 auch die Restitution eintrat. In seinem Testamente vom 6. September
1648 traf J. L. verschiedene Verfügungen zu Gunsten der weiblichen Nachkommenschaft
für den Fall des Erlöschens des Mannsstammes, was später zu langwierigen
Streitigkeiten Veranlassung gegeben hat. Am 10. März 1653 nach
längeren Leiden folgte der Graf seiner ihm schon 1638 vorangegangenen Gemahlin
im Tode nach. Als Regierungsnachfolger hinterließ er seinen Sohn
Moritz Heinrich.C. H. v. Rauschard, Nass. Geschlechtstafel des Otton. Stammes, 1789,
Mscr. E. F. Keller, Drangsale des Nass. Volkes, 1854. J. Wagner,
Regentenfamilie von Nassau-Hadamar, 1. Bd, 1863.
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