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Name: Johann Ludwig v. Nassau Hadamar,
jüngster Sohn Johann des Aelteren von dessen dritter Gemahlin Johannette v. Sayn-Wittgenstein, geb. den 12. August 1590.

Erzogen auf der Akademie zu Herborn, studirte er von 1602 —1605 zu Heidelberg, Sedan und Genf. Reisen an die Königshofe von Frankreich und England, sowie nach Holland, wo er als Hauptmann auf kurze Zeit Kriegsdienste nahm, vollendeten seine Bildung. Bei dem Tode seines Vaters (1606) noch minderjährig, kam er unter Vormundschaft und erhielt in der Brudertheilung vom 31. März 1607 das Hadamarische und Antheile an

gezwungen war, die Verhandlungen mit rühmenswerthem Geschick zu leiten wußte. Der Abschluß des westfälischen Friedens ist mit sein Werk. Diese Thätigkeit ward 1647 mit der Verleihung des goldenen Vließes und 1650 mit der Ertheilung der erblichen Fürstenwürde (Verhandlungen darüber schon seit 1645) und einer Baarzahlung von 150 ,000 Gulden belohnt. Von seiner Regententhätigkeit gibt Zeugniß die im J. 1617 erlassene Gerichts-, Landes und Polizei-Ordnung. Im Uebrigen lassen die unheilvollen Wirren des verheerenden Krieges ihn zu einer ersprießlichen Entwickelung landesväterlicher Fürsorge nicht gelangen. Doch darf man ihm nachrühmen, daß er an seinem Theile redlich und eifrig bemüht war, die vielen zu Tage tretenden Uebel nach seinen Kräften zu verhüten und zu lindern. Durch Erbschaft gewann er nach dem Tode seines Bruders Wilhelm Ludwig von Dillenburg 1620 das Amt Stuhlgebiet, Mengerskirchen und den Diez 'er Antheil am Dehm 'er Cent. Durch Kauf, Tausch und Pfandschaft erwarb er andere Vergrößerungen seines Gebietes, sah sich jedoch 1648 wegen des ihm durch die kaiserliche Commission nach Köln aufgenöthigten Geldaufwandes genöthigt, die Esterau mit anderen Gebietstheilen dem Grafen Peter von Holzappel zu verkaufen. Die Erwerbung der den Walramiern abgesprochenen Landestheile war von keinem andauernden Erfolge, da mit Abschluß des Friedens 1648 auch die Restitution eintrat. In seinem Testamente vom 6. September 1648 traf J. L. verschiedene Verfügungen zu Gunsten der weiblichen Nachkommenschaft für den Fall des Erlöschens des Mannsstammes, was später zu langwierigen Streitigkeiten Veranlassung gegeben hat. Am 10. März 1653 nach längeren Leiden folgte der Graf seiner ihm schon 1638 vorangegangenen Gemahlin im Tode nach. Als Regierungsnachfolger hinterließ er seinen Sohn Moritz Heinrich.C. H. v. Rauschard, Nass. Geschlechtstafel des Otton. Stammes, 1789, Mscr. E. F. Keller, Drangsale des Nass. Volkes, 1854. J. Wagner, Regentenfamilie von Nassau-Hadamar, 1. Bd, 1863.

Joachim.