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Name: Johann II.,
Herzog von Cleve und Graf von der Mark, ältester Sohn des Vorigen, geb. am 13. April 1458 , 11 Uhr Vormittags (wie eine gleichzeitige Eintragung im Calendarium der vormaligen Schloßkapelle zu Cleve besagt und gleich dem Vater am burgundischen Hofe aufgewachsen, hatte im Gefolge Karls des Kühnen auf dessen Kriegszügen frühe entschiedene Neigung für das Waffenhandwerk gefaßt, zu deren Bethätigung er bald nach Antritt seiner Regierung durch die Parteikämpfe im Bisthum Utrecht und in den unter burgundische Herrschaft gebrachten Niederlanden veranlaßt ward.

Gereizt durch das wenig rücksichtsvolle Verhalten des Erzherzogs Maximilian gegenüber den clevischen Schuldforderungen und daher uneingedenk der Mahnung des sterbenden Vaters, niemals vom Hause Burgund sich zu lösen, nahm er hierbei im Bunde mit den Städten Utrecht und Amersfort wider Bischof David von Burgund

(Bastard Philipps des Guten) für den zum Administrator des Stifts (ruwaert ind beschermer des ghestichts van Utrecht) erhobenen Bruder Engelbert und für die patriotisch particularistische Partei der Hoeks gegen Maximilian und die Kabeljau's offen Stellung. Schon war Utrecht nach Gefangennehmung des Bischofs David in Engelbert's Händen und ein Theil des östlichen Gelderns mit den Städten Arnheim und Wageningen von J. occupirt. Als jedoch der Erzherzog mit Heeresmacht gegen das Zütphensche heranrückte, die Hoeks unter Franz von Brederode in die Enge trieb , Utrecht belagerte und dabei durch List Engelbert von Cleve in seine Gewalt bekam, nun mit einem Hauptschlage gegen J. drohend, sah dieser sich unter der Mitwirkung seiner Mutter Elisabeth und des Oheims Adolf. Herrn zu Ravenstein, zu Unterhandlungen mit jenem genöthigt, die zuerst (16. Febr. 1483) durch Vermittlung Herzogs Wilhelm II. von Jülich-Berg zum Waffenstillstande und sodann am 15. Decbr. 1483 zum Friedensverträge führten, laut welchem J. dem Erzherzoge die Städte Arnheim und Wageningen nebst dem Schlosse Rosendael in der Velau frei von allem Pfandrechte oder sonstigen Ansprüchen einräumen und sich ihm zu persönlicher Dienstleistung mit mindestens 600 Bewaffneten auf die Dauer eines Monats verpflichten mußte. Anstatt der erhofften Befreiung aus den Fesseln der burgundischen Politik erntete der clevische Herzog sonach nur größere Abhängigkeit von derselben, zu der die finanzielle Erschöpfung seines Landes und die dadurch genährte Opposition der Landstände wider "das ungeschickte Regiment" ihres Fürsten nicht wenig beitrugen. Verhandlungen der herzoglichen Räthe und Amtmänner mit den clevischen Städten behufs der inneren Zustände hatten zuvörderst (1489) eine Union der letzteren zum gegenseitigen Schutze ihrer Rechte und Privilegien zur Folge, vermochten jedoch nicht zu hindern, daß J. sich von Neuem in kriegerische Unternehmungen stürzte, und zwar einestheils im Interesse Maximilians durch Theilnahme an dem Kampfe gegen Karl von Egmont, den 1492 nach Geldern zurückgerufenen Sohn des Herzogs Adolf, anderntheils in dem Bestreben, für einen seiner zum geistlichen Stande erzogenen Brüder (Philipp oder Engelbert bert) den Bischofsstuhl von Utrecht nach Davids Ableben (1496) zu gewinnen. Der für J. ungünstige Ausgang beider Kriege, sowohl des Geldrischen (1498 bis 1503) als des Utrechter wider Friedrich von Baden und Genossen (1499— 1500) steigerte den Unwillen der Landstände von Cleve und Mark bis zu offenem Aufstande und rückhaltsloser Steuerverweigerung. Es kam hinzu, daß der Herzog, der sich am 3. November 1489 zu Soest mit Mechthilde, der Tochter des Landgrafen Heinrich III. von Hessen und der Gräfin Anna von Katzenelnbogen, vermählt, seine Günstlinge, sowie seine zahlreichen unehelichen Kinder (es werden deren 63 als vor der Verheirathung erzeugt angegeben, weshalb man J. den "Kindermacher [proletarius] nannte) mit Geld und Gut zum Schaden des Landes ausstattete und so gleichsam einen neuen in die Ritterschaft sich eindringenden Vasallenadel schuf. Und fast wie ein Curiosum erscheint unter diesen Umständen, was die äußere Folge häufiger Unterstützung von Kirchen und Klöstern war, daß nämlich Papst Innocenz VIII. dem Herzog mit Breve vom 15. April 1489 die goldene Tugendrose verlieh und durch Gerhard von Ossenbroich in feierlicher Versammlung der Geistlichkeit und Ritterschaft überreichen ließ. Auch Herzog Wilhelm II. von Jülich-Berg, welcher seine einzige Tochter und Erbin Maria unter dem 25. November 1496 dem clevischen Jungherzoge Johann verlobt und zugleich die künftige Union der Lande Jülich, Berg, Cleve, Mark und Ravensberg unter einem Fürsten mit J. vereinbart hatte, trat auf die Seite der ständischen Opposition in Cleve-Mark und griff das schlechte Regiment am clevischen Hofe offen an. J. mußte sich am 8. März 1501 zu einem Vertrage mit seinen Ständen bequemen, durch welchen 12 Landräthe

(je zur Hälfte aus den Ständen beider Lande) zum "fürstlichen Staat und Regiment" verordnet wurden, ohne deren Zustimmung fortan keine fürstlichen Erlasse ausgehen, keine Veräußerungen und Verpfändungen von Aemtern und Domänen sowie auch keine Anstellungen oder Entlassungen von Amtmännern und sonstigen Dienern erfolgen sollten. Zugleich wurde die Verwendung und Verrechnung der gesammten landesherrlichen Einkünfte der Controle der Landstände und des von diesen bestellten Generalrentmeisters unterworfen. Nachdem so der Schwerpunkt des Regiments in die Hände der Stände und des von diesen bestellten Sechser Ausschusses gelegt war , wurde es denselben leicht, den wiederholten Versuchen des Herzogs, das ihm auferlegte Joch abzuschütteln, durch feste Opposition und verstärkte corporative Organisation zu begegnen. Hiervon zeugten die Union der cleve märkischen Städte von 1508 und die Vereinbarung zwischen Fürsten und Ständen in Angelegenheit der Union von Jülich Berg und Cleve-Mark, zu deren völliger Sicherstellung die cleve-märkischen Landstände am 27. Januar 1510 eine beständige Einigung schlossen. Bei dieser Gelegenheit wußten dieselben dem Landesfürsten das Zugeständniß der Steuerfreiheit aller auf den Gütern der Ritterbürtigen und Bürger gesessenen Leute abzugewinnen und deren Besteuerung ganz von ihrer Bewilligung abhängig zu machen. Auf diese Weise und nach den Concessionen, welche das sog. große Privilegium vom 4. März 1510 der Ritterschaft hinsichtlich des Lehn- und Erbrechtes und der Manngerichte gewährte, war J. thatsächlich unter die Herrschaft seiner Stände gebeugt und ihm überhaupt ein geordnetes und gerechtes Regiment kaum mehr möglich. Ein sehr hoher Preis war es jedenfalls, um den ihm die Stände eine außerordentliche Bede zu der Vermählung seines Sohnes Johann mit der jülichschen Maria votirten, welche im Mai 1510 zu Düsseldorf gefeiert wurde. Ein Jahr vorher (im März 1509) hatte J. seine letzten Fehden mit Karl von Geldern durch einen Vergleich zur gemeinschaftlichen Herstellung des innern Friedenszustandes ihrer Lande abgeschlossen. Einen heftigen Streit der Stadt Wesel wegen der Wahl der Gemeindevorstände und der Gewalt des fürstlichen Richters daselbst gelang es unter Vermittlung der Landstände im November 1514 zu schlichten. Auf Anderes, was den Herzog vielfach beschäftigte, wie der Conflict mit Kurköln wegen der Schirmvogtei über das Stift Essen und die Fragen der geistlichen Jurisdiction, genüge es, hier nur hinzudeuten. Im Allgemeinen darf man sagen, daß J. , der zweimal, unter dem 18. Januar 1486 von Kaiser Friedrich III. und am 8. Septbr. 1495 von König Maximilian die Belehnung mit den Regalien empfing, während seiner Regierung nicht viel Ruhe und Freude gehabt habe; noch in seinen letzten Lebensjahren mußte er über die Drangsale klagen, die seinen Landen durch streifende und plündernde Landsknechte und anderes Gesindel zugefügt wurden. Auch in seinem eigenen Hause entstand viel Unfriede, indem sich die Tochter Anna , gegen deren vom Vater beabsichtigte Vermählung mit dem Herzoge Karl von Geldern — es ward darüber von 1514 bis 1518 verhandelt — Maximilian entschiedenes Veto eingelegt hatte, heimlich mit dem Grafen Philipp dem Mittleren von Waldeck . dem Sohne des Statthalters von Ravensberg, verehelichte und dadurch so sehr die Entrüstung des Vaters und Bruders erregte, daß auf die von jener gemachte Anzeige in gemeinsamer Unterhandlung der Fürsten mit Ritterschaft und Räthen nichts Geringeres als die lebenslängliche Einsperrung der Frevlerin beschlossen wurde. Au Verwendung Maximilians (der früher die Vermählung Anna's mit Herzog Albrecht von Mecklenburg befürwortet hatte) und seines Enkels Karl von Spanien kam jedoch zu guter Letzt eine Aussöhnung zu Stande (20. Novbr. 1518), wonach die jungen Gatten gegen 10000 Gulden Aussteuer ihren Erbrechten auf die herzoglichen Lande entsagten. J. starb am 15. Januar 1521, nachdem ihm

seine Gemahlin Mechthilde bereits am 19. März 1505 im Tode vorangegangen war. Beide Ehegatten fanden ebenso wie ihre nächsten Vorfahren in der der Stiftskirche zu Cleve die letzte Ruhestätte. Ein zweiter Sohn derselben, Adolf (geb. am 23. Jan. 1498) , ist 1525 in Spanien unvermählt gestorben.Lacomblet. Urkundenbuch Bd. IV u. Archiv f. d. Gesch. d. Niederrh. IV, S. 299 ff. v. Haeften a. a. O. S. 7-12. Teschenmacher, Annal. Cliv. Jul. Mont. Chronic. Ms. u. Staatsarchiv zu Düsseldorf.

Harleß. Fürstengruft Honselerian.