Name: Migazzi: Vorname: Christoph Bartholomäus Anton graf M.
Lex., Bd. 18, S. 248 ff.); sein Vater war Regierungsrath in Innsbruck, seine Mutter stammte aus dem altadeligen südtirolischen Geschlechte der Prato. Den priesterlichen Stand wählend erhielt er seine geistliche Erziehung im deutschen Collegium zu Rom, und nahm nach seiner Rückkehr in sein Vaterland nacheinander mehrere geistliche Ehrenstellen als Domherr in Brixen und Trient, sodann als Prior zu St. Leonhard in Borghetto und zu St. Aegyd in Valsugana ein. Kaiser Franz I. Stephan ernannte ihn zum Auditor row für die deutsche Nation, die Kaiserin Maria Theresia betraute ihn während des österreichischen Erbfolgekrieges mit diplomatischen Missionen. Im J. 1751 postulirte ihn der Cardinalerzbischof von Mecheln, d 'Alsaca, zu seinem Coadjutor; aus Anlaß dessen erhielt er die Bischofsweihe mit dem Titel eines Erzbischofs von Carthago i. p. i.; im nächstfolgenden Jahre wurde er nach Madrid gesendet zur Unterzeichnung des zwischen Oesterreich und Spanien geschlossenen Vertrages zu Aranjuez (1. Juni 1752). Im J. 1756 nach Oesterreich zurückgekehrt, erhielt er das Bisthum von Waizen in Ungarn, welches er indeß schon im nächstfolgenden Jahre mit dem Wiener Erzbisthum zu vertauschen hatte. Vier Jahre später wurde ihm neuerdings das Bisthum Waizen zur Verwaltung zugewiesen, so daß er länger als zwanzig
Jahre über beide Bisthümer zugleich gesetzt war , bis er in Folge einer Anordnung
Kaiser Josephs II. , welcher die Vereinigung zweier Bisthümer in einer
Person als unstatthaft erklärte, auf das ungarische, sehr reich dotirte Bisthum
verzichtete, als dessen uneigennütziger Inhaber er sich durch eine Reihe kirchlicher
und gemeinnütziger Stiftungen und Anstalten bewährt hatte. Im Jahre 1761
wurde er vom Papst Clemens XIII. mit dem Purpur geschmückt. Er war
bereits ein betagter Mann, als die Epoche der Josephinischen Kirchenresormen
hereinbrach; er behauptete während derselben eine kirchlich treue charaktervolle
Haltung, welcher auch Kaiser Joseph seine Achtung nicht versagte. Vermochte M.
keine Aenderung in den allgemeinen kirchenpolitischen Anschauungen des Kaisers zu
erwirken, so wollte seinerseits dieser ihn doch in den Functionen seiner Diöcesanadministration
nicht beirren , und die Auctorität des Bischofes im Interesse der
kirchlichen Disciplin aufrecht erhalten sehen. M. stand dem Wiener Erzbisthum
durch 46 Jahre vor und erlebte noch das erste Decennium der Regierung
des Kaisers Franz II. über den in diese letzte Epoche seiner geistlichen Verwaltung
fallenden Conflict des Wiener Bibelgelehrten J. Jahn mit dem Wiener
Erzbischofe ist oben Bd. XIII, S. 666 berichtet.Vgl. Wurzbach's Lexikon und die daselbst angeführte Litteratur.
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