Projektseite Volksmärchen Sagen Geschichten Etnologie Beriche © Arpa data
Textbreite
Schriftgröße
Kapitel 

Die Geschichte vom weifen Njal


Mit einer Karte


Übertragen von Andreas Heusler

Verlegt bei Eugen Diedrichs in Jena 1914


121. Die Dingklage der Sigfussöhne

Tags darauf trafen sich Asgrim und Gizur der Weiße, Hjalti Skeggissohn und Einar von Zwerchach. Auch Mord Walgardssohn war dabei er hatte inzwischen die Klage abgetreten und sie den Sigfussöhnen eingehändigt. Da sagte Asgrim: "Dich ruf ich als ersten auf, weißer Gizur, und euch, Hjalti und Einar: ich will euch wissen lassen, wie es jetzt um diesen Handel steht. Es wird euch bekannt sein, daß Mord die Klage betrieben hat; aber die Sache ist die, daß Mord bei Höskulds Totschlag dabei gewesen ist und ihm die Wunde versetzt hat, zu der kein Urheber ernannt wurde. Mir scheint, als sei diese Klage hinfällig aus gesetzlichen Gründen." "Da wollen wir dies sogleich geltend machen," sagte Hjalm Thorhall Asgrimssohn sagte: " Es ist nicht ratsam, daß dies nicht geheim bleibe, solange bis die Gerichte antreten." "Was macht das aus:" fragte Hjali. Thorhall sagte: "Wenn sies jetzt gleich erfahren, daß die Einleitung falsch war, dann können sie der Klage damit aufhelfen, daß sie sogleich einen vom Ding nach Hause schicken und zu Hause ans Ding vorladen lassen, aber die Nachbarn auf dem Ding aufbieten; und dann ist die Klage recht geführt." "Ein gescheiter Mann bist du doch, Thor



Thule-Bd.04-260 Geschichten v.weisen Njal Flip arpa

hall," sagten sie, " und dein Rat soll gelten." Hernach ging jeder zu seinem Zelte.

Die Sigfussöhne machten die Klage kund auf dem Gesetzesfelsen und Sagten nach Dingangehörigkeit und Wohnsitz; aber am vorabend des Freitags sollten die Gerichte antreten. Bis dahin war das Ding ruhig, Viele suchten vergleich nach zwischen ihnen, aber Flosi war schwer zugänglich, und die andern hatten noch viel mehr Einwände, und es schien aussichtslos zu werden.

Nun kam es dahin, daß die Gerichte antreten sollten, Donnerstagabend. Da ging die ganze Dingmenge zu den Gerichten . Flosi mit seiner Schar stand südlich vom Krummachgericht ; bei ihm waren Hall von der Seite und Runolf aus Tal, der Sohn Ulfs des Sandgoden, und die anderen, die Flosi Hilfe versprochen hatten. Aber nördlich vom Krummachgericht standen Asgrim und Gizur der Weiße, Hjalti und Einar von Zwerchach; die Njalssöhne aber waren im Zelt geblieben mit Kari und Thorleif Rabe und Thorgrim dem Großen und saßen in Waffen da, und ihr Haufe war unangreifbar.

Njal hatte die Richter aufgefordert, das Gericht zu besetzen, Die Sigfussöhne erhoben nun die Klage: sie ernannten Zeugen und entboten den Njalssöhnen zu hören auf ihren Eidschwur; darauf leisteten sie den Eid; dann trugen sie die Klage vor; dann ließen sie das Kundmachungszeugnis erbringen; dann entboten sie die Nachbarn auf ihren Sitz; dann entboten sie zur Sichtung der Geschworenen 1.

Thorhall Asgrimssohn ernannte Zeugen und wehrte mit Einspruch die Geschworenenaussage ab und nannte als Grund, daß ein solcher die Klage kundgemacht habe, dem ein wahrer Rechtsbruch anhänge und der sich selbst aus dem Recht gesetzt habe. "Wen meinen diese Worte:" fragte Flosi. Thorhall sagte: "Mord Walgardssohn zog mit den Njals söhnen zu Höskulds Totschlag und versetzte ihm die Wunde, zu der niemand als Urheber ernannt wurde, als man die Zeugen zu den Wunden ernannte. Ihr könnt nichts dagegen sagen, daß die Klage hinfällig ist."


Copyright: arpa, 2015.

Der Text wurde aus der Märchen-, Geschichten- und Ethnien-Datenback von arpa exportiert. Diese Datenbank wurde dank Sponsoren ermöglicht. Es würde uns freuen, wenn wir mit Ihrer Hilfe weitere Dokumente hinzufügen können.
Auch bitten wir Sie um weitere Anregungen in Bezug auf Erweiterungen und Verbesserungen.
Im voraus Dank für die Mithilfe. Spenden können Sie unter In eigener Sache

Ihr arpa team: www.arpa.ch Kontakt