FESTREDE BEI
DER VIERTEN SÄCULARFEIER
UNIVERSITÄT BASEL
DEN VII. SEPTEMBER MDCCCLX
GEHALTEN VON
PROF. DR. PETER MERIAN,
D. Z. RECTOR.
BASEL,
SCHWEIGHAUSER'SCHE UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI, 1860.
Hochgeachter Herr Bürgermeister!
Hochgeachte, hochgeehrte Anwesende!
Durch das Zutrauen meiner Amtsgenossen bin ich berufen, bei der heutigen vierhundertjährigen
Stiftungsfeier unserer Universität als deren Vorsteher das Wort zu führen.
Ich verdanke dieses Zutrauen wohl zunächst dem wenig beneidenswerthen Umstande, eines
der ältesten Mitglieder der Universität zu sein. Im Jahr 1811, also vor neunundvierzig
Jahren, in die Zahl der akademischen Bürger aufgenommen, vor vierzig Jahren zum ordentlichen
Professor ernannt, in den Jahren 1825, 1835 und im heurigen Jubeljahr zum dritten
Mal zum Rector erwählt, mit verschiedenen akademischen und staatlichen Beamtungen betraut,
habe ich die zweite Hälfte des vierten Jahrhunderts unserer Anstalt, dessen Vollendung
wir heute feiern, als deren Mitglied mit durchlaufen helfen, und an Wohl und Weh, was
ihr während dieses Zeitraums widerfahren, lebhaft Theil genommen. Mit innerer Erhebung
und mit warmem Dankgefühl gegen den Allgütigen, welcher der Menschen Geschicke
leitet, ergreife ich daher die Gelegenheit, an diesem Tage und an dieser Stätte die Behörden
unseres Freistaates, die Amtsgenossen, die ehemaligen und gegenwärtigen Studirenden
an unserer Hochschule und die anwesenden Mitbürger freudig zu begrüssen. Mit
besonderer Befriedigung richte ich diese Begrüssung an Sie, die Abgeordneten naher und
ferner Lehranstalten, welche der Einladung zur Theilnahme an unserer bürgerlichen Feier
auf so wohlwollende und entgegenkommende Weise entsprochen haben, in deren Mitte wir
eine ansehnliche Zahl unserer ehemaligen Mitarbeiter erblicken, welche in ihrem neuen
Wirkungskreise die alte Anhänglichkeit uns bewahrt haben. Vorzüglich richte ich diese
Begrüssung an die alten Studiengenossen der Universität, welche in verschiedenen Stellungen
in unserm weitern Vaterlande thätig sind, und durch ihre heutige Anwesenheit die Erinnerungen
früher unter uns durchlebter Zeiten uns freundlich wieder auffrischen. Mögen
Sie, sämmtliche verehrte Anwesende, ein wohlwollendes Andenken an die heutige Feier in
Ihren Herzen bewahren.
Zu Ende des ersten Jahrhunderts des Bestehens unserer Universität, im Jahr 1560,
scheint keine allgemeine öffentliche Feier veranstaltet worden zu sein, Im Jahr 1660 erzählte
der damalige Rector Lucas Gernler in seiner Jubelrede in gedrängter Uebersicht die
Geschichte der Universität während der ersten zweihundert Jahre. Bei der letzten Säcularfeier
im Jahr 1760 gab der Rector Joh. Rudolf Thurneysen eine Fortsetzung dieser Geschichte
während des dritten Jahrhunderts. Dem Beispiele meiner Vorgänger mich anschliessend,
will ich eine kurze Darstellung der Schicksale der Universität während des
verflossenen vierten Jahrhunderts mitzutheilen versuchen. Die eigentliche innere Geschichte
einer wissenschaftlichen Lehranstalt beruht auf der Schilderung der Leistungen ihrer Mitglieder
im Unterricht oder in Förderung der verschiedenen Zweige des menschlichen Wissens.
Durch gedrängte allgemeine Uebersichten, welche fast nur auf Aufzählung einer
Reihe von Namen sich zu beschränken gezwungen sind, wird in dieser Beziehung selten
ein anschauliches Bild gewonnen. Mehr wird erzielt durch Lebensbeschreibungen Einzelner,
die ich aber innert des mir vorgeschriebenen Rahmens, wenn ich mich auch noch so
sehr der Kürze befleissen würde, nicht zu geben vermag. Ich muss mich daher auf eine
Darstellung der äussern Geschichte unserer Anstalt beschränken, welche zu einer übersichtlichen
Darstellung sich besser eignet.
Während des vorigen Jahrhunderts war die Ueberzeugung immer allgemeiner geworden,
dass unsere Universität einer durchgreifenden Umgestaltung bedürfe. Sie trat besonders
lebhaft hervor bei der Feier von 1760. Mündliche Aeusserungen von Theilnehmern an
dem damaligen Feste, die mir noch zugekommen sind, haben mir einen bleibenden Eindruck
über die damals herrschende Stimmung hinterlassen. Einer unserer verdienstvollsten
Mitbürger, der Rathschreiber Isaak Iselin, welcher bei jener Gelegenheit die Ehrengabe der
Regierung überreichte, und Namens derselben die Universität freundlich begrüsste, hatte in
einer kleinen Druckschrift Gedanken über vorzunehmende Verbesserungen seinen Mitbürgern
zur Beherzigung vorgelegt.
Bei der Gründung war die Universität mit ihren Angehörigen als eine von der übrigen
Bürgerschaft sehr scharf gesonderte, mit mancherlei besondern Privilegien ausgestattete
Corporation aufgestellt worden. Es geschah das im Einklang mit den herrschenden Ansichten
der damaligen Zeit, in welcher die grosse Mehrzahl derjenigen, welche einem wissenschaftlichen
Berufe sich widmeten, dem geistlichen Stand angehörten.
Nach der Reformation, in deren Folge die oberste Staatsbehörde auch zur obersten
Kirchenbehörde geworden war, erlitten zwar die Statuten der Universität einige Abänderungen,
die Konstituirung derselben als gesonderte Corporation wurde aber auf eine Weise
festgehalten, welche, schon unter den damaligen Verhältnissen, mit den republikanischen
Einrichtungen unseres kleinen Freistaates nicht in gutem Einklange stand. Die Uebelstände,
anfänglich weniger fühlbar, traten mit der Zeit immer stärker hervor. Der akademische
Senat, bei uns Regenz geheissen, leitete mit grosser Selbstständigkeit die innern Angelegenheiten
der Hochschule und das übrige. städtische Schulwesen. Zu den Wahlen der
Lehrer und zu wichtigem Berathungen über vorzunehmende neue Einrichtungen waren ihm
vier Mitglieder der Regierung, die Deputaten, beigeordnet, welche das einzige Verbindungsglied
zwischen Universität und Staat bildeten. Den Staatsbehörden lag dagegen fast ausschliesslich
die Vorsorge für die finanziellen Bedürfnisse des Unterrichts ob.
Die Regenz war ausserdem Vorstand der Corporation der akademischen Bürger. Es
bestand dieselbe, ausser den Lehrern und Studirenden der Hochschule, aus der übrigen
Lehrerschaft, der gesammten Geistlichkeit und Allen, welche einem wissenschaftlichen Beruf
oblagen. Sie besass ausser einem eigenen Gerichtsstand verschiedene, im Ganzen wenig
erhebliche Vorrechte, die aber von der übrigen Bürgerschaft oft scheel angesehen wurden,
war aber dagegen von der Vertretung in der obersten gesetzgebenden Behörde der Republik,
dem Grossen Rathe, gänzlich ausgeschlossen.
Eine ziemlich natürliche Folge dieser zu schroffen Trennung zwischen dem sogenannten
gelehrten Stande und dem übrigen Theile der Bürgerschaft war, dass Verbesserungen
und Veränderungen, welche veränderte Zeitumstände erheischten, öfter nur mit Schwierigkeit
zu Stande kamen. Anregungen Zu Verbesserungen, die von der Regierung oder dem
Grossen Rathe ausgingen, wurden nicht selten von der Regenz mit Misstrauen aufgenommen
und als Eingriffe in die corporativen Rechte der Universität betrachtet. Hinwiederum
fanden Vorschläge der Regenz, wenn sie vermehrte ökonomische Opfer erforderten, bei den
staatlichen Behörden nicht immer geneigtes Gehör. Zuweilen brach sich freilich ein besserer
Geist Bahn, und erfreuliche Verbesserungen kamen zu Stande, im Wesentlichen aber
blieben, trotz der Mahnung der Zeit, die ganze Einrichtung der Universität und der an ihr
befolgte Studiengang ziemlich dieselben, wie sie unmittelbar nach der Reformation ihr
waren gegeben worden.
Dazu war noch die Besetzung der Lehrstellen durch das Loos gekommen. Um eingerissenen
Missbräuchen in unserm Staatswesen zu steuern, welche die allgemeine Unzufriedenheit
in hohem Grade erregt hatten, griff man im Jahr 1718 zu dem radikalen Mittel,
alle Staatsstellen durch das Loos zu Dreien zu besetzen, d. h. es wurden unter den Bewerbern
drei gewählt, zwischen welchen das Loos entschied. Der Consequenz wegen wurde
diese Wahlart auch für die Besetzung aller Lehrstellen eingeführt. Später wurde für gewisse
Staatsämter diese sogenannte Loosordnung noch erweitert, bei den akademischen
Stellen blieb es aber bei der Wahl zwischen Dreien. Dieses Gesetz ist allerdings der
systematischen Einführung von Bevorrechtungen auf eine durchgreifende Weise entgegengetreten,
in der öffentlichen Meinung des vorigen Jahrhunderts wurde es daher ziemlich
allgemein als das Palladium unserer bürgerlichen Freiheit angesehen. Der Universität musste
es aber einen empfindlichen Stoss beibringen. Wohl pflegten die Vertheidiger des Looses
darauf hinzuweisen, dass wir trotz desselben manche ausgezeichnete Männer unter der Zahl
unserer Lehrer zählten. Wenn aber auch die Nachtheile nicht unmittelbar hervortraten, so
musste das Loos nothwendiger Weise zur allmähligen Erschlaffung des wissenschaftlichen
Lebens beitragen, da bei der ohnehin geringen äussern Aufmunterung, welche die Lehrstellen
gewährten, dem aufstrebenden Talente die Zuversicht benommen war, an die ihm
gebührende Stellung zu gelangen, und der Mittelmässigkeit gleiche Berechtigung eingeräumt
war.
In Folge der ihr zugewiesenen Aufträge und mancherlei. äussern Anregungen legte
die Regenz. in. Verbindung mit den Deputaten im Jahr 1766 ein Gutachten: über die Verbesserung
der Universität dem Grossen Rathe vor. Sie wagte es nicht, das Loos direct
anzugreifen, sie belobte es im Gegentheil als den- Augapfel unseres Freistaates, doch verdankte
sie der obern Behörde die bei verschiedenen Gelegenheiten bezeigte Bereitwilligkeit,
ihren Vorschlägen um Milderung der Unsicherheit des Looses Rechnung zu tragen. Es
waren das Vorschläge zum Vorrücken in den Lehrstellen der obern Facultäten und zum
Abtausch von Professuren, gegen welche die gesetzgebende Behörde in den ersten Zeiten
der Einführung der Loosordnung grosse Abneigung gezeigt, später aber den Vorstellungen
der Regenz Rechnung getragen hatte. Ja in einem Falle der Besetzung einer theologischen
Professur hatte sie sogar gestattet, dieselbe durch. freie Wahl vorzunehmen. Iselin, ein
Mann des. Fortschrittes, hatte nicht gewagt, die Zweckmässigkeit des Looses anzutasten.
Die Regenz hob ferner die Nothwendigkeit hervor, die ökonomische Stellung der akademischen
Lehrer, sowie der gelehrten Berufsarten Überhaupt, zu verbessern, und bei Besetzung
gewisser Staatsämter Nachweisung. wissenschaftlicher Studien zu verlangen. Auch
diesen delikaten Punkt hatte Iselin unberührt gelassen. Er hatte sich darauf beschränkt,
eine zweckmässigere Vertheilung einiger Lehrfächer und eine dem praktischen Leben sich
mehr anpassende Lehrmethode zu empfehlen. -
Schliesslich wies die Regenz, und hier war sie im Einklang mit Iselins Anträgen,
auf die Zweckmässigkeit hin, dem gelehrten Stande gleich wie den übrigen Abtheilungen
der Bürgerschaft eine unmittelbare Vertretung in der gesetzgebenden Behörde der Republik
zu gewähren.
Es lässt sich nicht läugnen, dass diese Vorschläge sämmtlich in hohem Grade zeitgemäss
waren, und dass sie volle Berücksichtigung verdient hätten, wenn ein ernstlicher
Wille zu einer gründlichen Verbesserung der Universität vorhanden gewesen wäre. Um
Eingang zu finden, hätten sie aber von einer andern nicht unmittelbar betheiligten Seite
kommen sollen. Man warf den Mitgliedern der Regenz nicht mit Unrecht vor, dass sie
nur Forderungen. stellten, vermehrte Leistungen von ihrer Seite aber unerwähnt liessen.
Der ganze Verbesserungsplan wurde daher sehr missbeliebig aufgenommen und fiel unberücksichtigt
dahin.
Nach diesem missglückten Versuch kamen bis zu Ende des Jahrhunderts wesentliche
Veränderungen bei den offiziellen Behörden nicht mehr zu ernstlicher Erörterung. Es blieb
fast ohne Aenderung beim Alten. Erledigte Lehrstellen wurden nach der bestehenden Ordnung
wieder besetzt, nicht immer auf befriedigende Weise, und die Universität verlor zusehends
an Boden in der öffentlichen Meinung, In diesem. Zustande wurde sie von den
Ereignissen der Revolution von 1798 betroffen. Die helvetische Einheits-Regierung hob
ihre Privilegien auf. Berichte an das Unterrichtsministerium wurden eingefordert. Zu einer
Reorganisation, oder auch nur zu gründlicher Anhandnahme des höhern Unterrichtswesens,
fehlte es den beständig wechselnden obersten Behörden jener vielbewegten Periode an der
nöthigen Musse und an Geldmitteln. Hingegen wurden Befürchtungen rege, das Vermögen
der Universität, welches dieselbe immer noch selbstständig verwaltete, könnte durch Machtsprüche
der Centralgewalt Beeinträchtigung erleiden. Von Seite einer Anzahl von Mitgliedern
der Regenz wurde eine Druckschrift publicirt, in welcher, gestützt auf die der
Universität in frühern Zeiten ertheilten Statuten, gegen die Eingriffe in ihre Privilegien
öffentlicher Protest erhoben wurde. Dieser vieles Aufsehen erregende Schritt veranlasste
einen scharfen Beschluss des helvetischen Erziehungsrathes vom 4. April 1801, wodurch
der Regierungsstatthalter des Kantons den Auftrag erhielt, die Regenz in eine ausserordentliche
Sitzung zusammenzuberufen und ihr das höchste Missfallen der Regierung zu bezeugen.
Im September des nächstfolgenden Jahres wurde indess die helvetische Centralregierung
durch Volkserhebung gestürzt, und die provisorisch eingesetzte Kantonal-Verwaltung
beeilte sich, durch Beschluss vom 25. September 1802 die Regenz in alle ihre frühern
Rechte und Privilegien feierlich wieder einzusetzen.
Nach erfolgter Bestellung der neuen Kantonalbehörden in Gemässheit der Mediationsverfassung
wurde vom Grossen Rathe, bei Anlass von Anträgen um Wiederbesetzung erledigter
Professuren, der Regenz der Auftrag ertheilt, ihr Gutachten über vorzunehmende
Verbesserungen einzugeben. Die einzelnen Facultäten wurden zur Entwicklung ihrer Ansichten
aufgefordert, und gestützt auf dieselben wurde im Jahr 1804 von dem damaligen
Rector, dem Professor der Mathematik, Daniel Huber, ein sorgfältig ausgearbeiteter Entwurf
der Regenz zur Berathung vorgelegt, nach welchem ohne mehrere finanzielle Betheiligung
des Staats eine abgeänderte, dem Bedürfnisse der Zeit sich besser anschliessende Vertheilung
der Lehrfächer, vorzugsweise in der philosophischen Facultät, vorgeschlagen wurde.
Die kalte Aufnahme, welcher der Entwurf von Seite der Mehrheit begegnete, bewies, dass
die Regenz in ihrer dermaligen Zusammensetzung nicht mehr die Kraft besitze, von sich
aus gründliche Verbesserungen anzubahnen. Die Mitglieder, welche zu mehrern Leistungen
sich anerboten hatten, traten missmuthig zurück, und es erfolgte eine wenig sagende veränderte
Eingabe an den Rath. Der letztere setzte den 9. October 1805 aus seiner Mitte
eine besondere Universitäts-Commission zu deren Berathung nieder, welcher er weiter gehende
Aufträge über vorzunehmende Verbesserungen ertheilte. Auch diese Commission
zeigte längere Zeit hindurch nur eine geringe Thätigkeit. Berichte der Regenz und der
einzelnen Facultäten wurden eingefordert; die Verwaltung des Vermögens der Universität
einer Prüfung unterworfen. Das Stift St. Peter, welches unter selbstständiger Verwaltung
einer bestimmten Anzahl von Professoren stund, die aus dessen Einkünften einen Theil
ihrer Gehalte bezogen, wurde trotz der Einsprache der Regenz im Jahr 1812 mit dem
allgemeinen Kirchen- und Schulgut vereinigt. Zur eigentlichen Thätigkeit gelangte die Commission
erst, nachdem der zu Ende des Jahrs 1812 neu erwählte Bürgermeister Heinrich
Wieland die Leitung der Geschäfte übernommen hatte. Durch ihre Vermittlung wurde vom
Grossen Rath den 19. Mai 1813 ein Gesetz angenommen, dessen wesentliche Bestimmungen
dahin lauteten:
1. Die der hiesigen Universität in den Jahren 1460, 1532 und 1539 von E. E. Rath
ertheilte Verfassungsurkunde, Statuten und Privilegien, sowie alle auf dieselbe Bezug habenden
Erkanntnisse und Verordnungen, sollen hiemit zurückgenommen und aufgehoben sein.
2. Die Universität soll als allgemeine höhere Lehranstalt des Kantons, auf eine den
dermaligen Zeiten angemessene und gemeinnützige Weise eingerichtet, und desshalb dem
Grossen Rathe mit möglicher Beförderung ein Gesetzes-Entwurf vorgelegt werden.
3. Die Universität, das Gymnasium, sowie sämmtliche Schulen und Lehranstalten stehen
unter der unmittelbaren Oberaufsicht und Leitung der Regierung, nach derjenigen Form,
welche durch zu erlassende Gesetze und Verordnungen wird festgesetzt werden.
4. In den einzugebenden Vorschlägen soll besonders Bedacht genommen werden, wie
die anzustellenden Professoren und Lehrer auf eine ihren Verrichtungen und dem Bedürfniss
der Zeiten angemessene Weise können besoldet und eine Wahlart festgesetzt werden,
wodurch geschickte und nützliche Lehrer, seien es einheimische oder fremde, zum Gedeihen
der Anstalt und zum Nutzen der studirenden Jugend können aufgefunden und angestellt
werden.
5. Alle bis anhin zur Universität gehörenden Fonds, Stiftungen und Kapitalien, sollen
unter keinem Vorwand davon getrennt oder zu einer andern Bestimmung als, ihrem
Zweck gemäss, zu Vervollkommnung der höhern Lehranstalten, zu Vermehrung und Ausbreitung
der Wissenschaften und zu Bildung der studirenden Jugend verwendet werden.
Durch diesen Beschluss fiel die bestehende Einrichtung der Universität und die althergebrachte
Besetzungsweise ihrer Lehrstellen. Die Regenz hatte sich vergeblich bemüht,
bei dem Kleinen Rath Vorstellungen gegen die beabsichtigte Vorlage an die gesetzgebende
Behörde einzugeben. Ein Ruhm ist ihr geblieben, der auch von der Universitäts-Commission
ausdrücklich ist anerkannt worden, derjenige einer genauen und gewissenhaften
Verwaltung des Universitätsvermögens, welche sie bis dahin, ohne alle Aufsicht einer Staatsbehörde,
selbstständig besorgt hatte. Auch die Thatsache dürfen wir lobend hervorheben,
dass in allen Fällen, wo die Regenz, mit oder ohne günstigen Erfolg, sich bewogen gefunden
hat, an die oberste Staatsbehörde um Milderung oder Uebergehung der Bestimmungen
der Loosordnung sich zu wenden, kein einziges Beispiel namhaft gemacht werden
kann, wo sie durch tadelnswerthe persönliche Rücksichten geleitet worden wäre und nicht
durch Beweggründe, welchen der unbefangene Beurtheiler früherer Vorgänge volle Berechtigung
zugestehen muss.
Innert dieser wenig erfreulichen Periode von 1760 bis 1813 erlitten übrigens die
Privatstiftungen zu Gunsten der Universität, im Verhältniss zu dem nächst vorhergehenden
Jahrhundert, keinerlei Abnahme. Unsere beträchtlichsten Stipendienstiftungen, die des englischen
Hofpredigers Gaspar Wettstein und des sächsischen Legationsraths J. Rudolf Hummel,
zweier im Auslande verstorbener Mitbürger, gehören dieser Zeit an. Die Erben des Hrn.
Samuel Ryhiner übergaben im Jahr 1810 der Regenz ein Capital, dessen Zinsen zu einer
Gehaltszulage der Professuren der Logik und der Botanik bestimmt sind.
Der im Jahr 1777 erwählte Professor der Anatomie und Botanik, Werner de Lachenal,
widmete beim Antritt seines Lehramts seine reichhaltige botanische Bibliothek zum öffentlichen
Gebrauche, und leistete einen Beitrag zu dem von der Regierung veranstalteten Umbau
der Amtswohnung des Directors des botanischen Gartens.
Der Bibliothek und den in dem damaligen Bibliotheksgebäude zur Mücke aufgestellten
akademischen Sammlungen flossen ansehnliche Beiträge von Seiten der Regierung und
durch Legate und Schenkungen von Partikularen zu. Die Sääle für die Sammlungen wurden
neu eingerichtet, und im Jahr 1770 wurde von der Regierung dem Bibliothekar eine
besondere Amtswohnung angewiesen, und das bisher auf dem Rathhause verwahrte Holbein'sche
Passionsgemälde der Universität übergeben. In demselben Jahre vermachte der
Pfarrer Hieronymus d'Annone seine Sammlungen vaterländischer Versteinerungen, welche den
ersten Anfang eines öffentlichen Naturalienkabinets bildeten. Dasselbe wurde bereichert
durch die im Jahr 1778 von der Regierung angekauften Naturalien und Antiquitäten des
Registrators Daniel Bruckner, und 1804 durch das Legat der für die damalige Zeit sehr
ansehnlichen Petrefacten-Sammlung des Professors J. Jakob d'Annone.
Die Universitäts-Commission hatte vom Kleinen Rath den Auftrag erhalten, ihre Berathungen
über die neue Einrichtung der Universität in Folge des Grossrathsbeschlusses
von 1813 mit möglicher Beschleunigung fortzusetzen. Sie legte zunächst einen Entwurf
vor über eine einstweilige Organisation der theologischen Facultät, welcher den 13. October
1813 zum Gesetz erhoben wurde. Bald aber erlitt ihre Thätigkeit eine Unterbrechung
durch die Kriegsereignisse von 1814 und 1815, welche eine gänzliche Umgestaltung der
politischen Zustände unseres Vaterlandes herbeiführten. Eine neue Verfassung unseres Kantons
wurde den 4. März 1814 angenommen. Eine Anhangsbestimmung zu derselben hatte,
mit Ausnahme der Theologen, die Professoren in den Grossen Rath wählbar erklärt.
Im Laufe des Jahrs 1816 nahm die Commission ihre Arbeiten mit erneuertem Eifer
wieder auf. Sie gewann bald die Ueberzeugung, dass das gesammte städtische Schulwesen
einer gründlichen Umgestaltung bedürfe, um alle Lehranstalten, von den untersten bis zur
obersten, in gehörigen Einklang zu bringen. Sie zog zu dem Ende einige Professoren und
andere sachverständige Männer ihren Berathungen bei. So entstand das Gesetz vom 18. Juni
1817 über die Organisation der öffentlichen Lehranstalten in Basel, welches über die Einrichtung
der Stadtgemeindeschulen, der Realschule, des Gymnasiums und des Pädagogiums
diejenigen Grundsätze aufstellte, welche im Wesentlichen noch jetzt gelten, und die Grundlage
gebildet haben für alle seither vorgenommenen Erweiterungen. Als neue Mittelanstalt
zwischen Gymnasium und Universität, durch ihre Lehrer mit der letztem in enger Verbindung
stehend, und an die Stelle tretend der frühern philosophischen Facultät, welche eine
blosse Vorschule für die sogenannten höhern Facultäten gebildet hatte, wurde das Pädagogium
errichtet. Unter demselben Namen war eine ähnliche Schule nach der Reformation
im Jahr 1544 gegründet, bei der Organisation des Gymnasiums im Jahr 1589 aber
wieder aufgehoben worden.
Im folgenden Jahr, den 17. Juni 1818, nahm der Grosse Rath die beiden Gesetze an,
über die neue Organisation der Universität und über die Aufstellung des Erziehungsraths.
Die frühere Zahl der 18 ordentlichen Professuren wurde beibehalten, die Lehrfächer auf
angemessenere Weise vertheilt, die Besoldungen erhöht, und überhaupt die durch den Grossrathsbeschluss
von 1813 aufgestellten Grundsätze in Ausführung gebracht. Der Regenz,
gebildet aus der Gesammtheit der ordentlichen Professoren, verblieb die Leitung der innern
Angelegenheiten der Universität, die Aufsicht über die akademischen Anstalten und Sammlungen,
und die Verwaltung des Universitäts-Vermögens. Sie bildete ferner die vorgesetzte
Behörde der Corporation der akademischen Bürger. Der letzte Ueberrest der alten Privilegien,
die besondere Civil-Rechtspflege für die Angehörigen der Universität, welche das
Gesetz noch beibehalten hatte, wurde bald nachher, den 7. August 1821, bei der neuen
Organisation des städtischen Gerichtswesens, aufgehoben. Die bisherige Universitäts-Commission
wurde unter bester Verdankung ihrer Arbeiten durch Rathsbeschluss vom 24. Juni
1818 entlassen, und die obere Leitung der Universität sowie des gesammten Unterrichtswesens
ging über an die neu aufgestellte Staatsbehörde, den Erziehungsrath, in welchem
nach der Bestimmung des Gesetzes auch akademische Elemente Vertretung fanden. Einem
engeren Ausschuss aus seiner Mitte, der Curatel, wurde die nähere Führung der Angelegenheiten
der Universität übertragen. Als erste Mitglieder derselben wurden gewählt der
Bürgermeister Heinrich Wieland, der Deputat Peter Ochs und der Appelationsrath Abel Merian,
diejenigen Männer, deren Umsicht und Beharrlichkeit wir hauptsächlich die erfreuliche
zeitgemässe Umgestaltung unseres Unterrichtswesens zu verdanken haben.
In den nächstfolgenden Jahren kamen die Bestimmungen des neuen Gesetzes allmählig
zur Ausführung. Den leitenden Männern der damaligen Zeit gebührt das Lob, dass sie in
der Durchführung mit schonender Berücksichtigung der bestehenden Verhältnisse, wo es
aber Noth that, mit lobenswerther Energie verfahren sind. Zu Anfang der zwanziger Jahre
gab die Anstellung einiger hieher berufenen Lehrer zu Reclamationen auswärtiger Behörden
Veranlassung, welche zu politischen Verwicklungen geführt haben. Wir dürfen der
Festigkeit, womit die Regierung damals ihre Rechte gewahrt hat, auch in jetziger Zeit, wo
ähnliche Zumuthungen schwerlich mehr sich erheben würden, unsere Anerkennung in vollem
Masse zugestehen.
Im Jahr 1821 wurde das naturwissenschaftliche Museum gegründet. In einem besondern
zu diesem Zweck von der Regierung eingeräumten Gebäude wurde ein chemisches
Laboratorium errichtet, das physikalische Kabinet und die naturhistorischen Sammlungen
aufgestellt, wozu der vorhandene Besitzthum der Universität die erste Grundlage lieferte.
Die im Jahr 1817 als Fortsetzung der Societas physico-medica des vorigen Jahrhunderts
gestiftete naturforschende Gesellschaft trat in enge Verbindung mit dem neuen Institute.
Eine erfreuliche Erweiterung erhielt namentlich die zoologische Abtheilung der Sammlungen
im Jahr 1830 durch die Schenkung des Naturalienkabinets des verstorbenen Stadtrathspräsidenten
Hieronyrnus Bernoulli von Seiten seiner Erben.
Die Sammlungen der anatomischen Anstalt nahmen ihren Anfang im Jahr 1824. Es
wurde ihnen eine Abtheilung unseres alten Universitätsgebäudes zur Aufstellung angewiesen.
Die im Bibliotheksgebäude zur Mücke aufgestellten Kunst- und Münzsammlungen erhielten
eine ansehnliche Bereicherung durch den im Jahr 1823 erfolgten Anheimfall des
Fäschischen Kabinets. Die Bibliothek selbst durch das Legat der in den Fächern der Mathematik,
Astronomie und Physik sehr reichhaltigen Büchersammlung des im Jahr 1829
verstorbenen Professors Daniel Huber.
Das erfreuliche Wiederaufblühen unserer Universität in ihrem erneuerten Zustande
erlitt einen harten Stoss in Folge der in den dreissiger Jahren in unserm schweizerischen
Vaterlande ausgebrochenen politischen Wirren, welche unsern Kanton auf besonders empfindliche
Weise betrafen und eine Trennung desselben in zwei gesonderte Gemeinwesen
herbeiführten. Die Sprüche von 1833 und 34 des zur Theilung des Staatsvermögens aufgestellten
Schiedsgerichtes hatten auch das besonders verwaltete, aus Stiftungen von Partikularen
entstandene Vermögen der Universität als in die Theilung fallend erklärt, und
Basel-Stadt die Entrichtung einer beträchtlichen Auskaufssumme für dasselbe auferlegt. Die
Reorganisation unserer gesammten Staatseinrichtungen hatte eine Revision der bestehenden
Einrichtungen unserer höhern Lehranstalten dringend geboten. Die vorberathende Behörde
drückte in ihrem vorgelegten Gutachten die Ueberzeugung aus, »dass das durch die vorgefallenen
Ereignisse um so fühlbarer gewordene Bedürfniss geistiger Regsamkeit und Tüchtigkeit,
die sich täglich höher stellenden Anforderungen der Zeit, die eigenthümliche Isolirung
unserer Lage, Basel dringend zurufen, sich im gegenwärtigen Augenblicke nicht zu
versäumen und nicht zu vernachlässigen, und durch zweckmässige und wohleingerichtete
wissenschaftliche Anstalten sein zukünftiges Wohl zu sichern.« Diese Ueberzeugung machte
sich auch in- und ausserhalb des Grossen Rathes geltend, als derselbe, eingedenk der schönen
und ruhmvollen Erinnerungen, welche sich an unsere vaterländische Anstalt knüpfen,
durch Annahme des Gesetzes über Einrichtung des Pädagogiums und der Universität vom
9. April 1835 die Aufrechterhaltung der Universität aufs Neue beschloss. Die geschwächte
Finanzlage des Staats nöthigten zwar im Verhältniss zur Organisation von 1818 zu einigen
Beschränkungen, die seither gemachten Erfahrungen konnten aber zu Einführung einiger
wesentlichen Verbesserungen benutzt werden. Dazu gehört namentlich ein den leitenden
Behörden für ausserordentliche Gehaltszulagen und neu sich ergebende Bedürfnisse eröffneter
Credit. Die Stimmung der damaligen Zeit und die gehobene Zuversicht, mit welcher
man nach den überstandenen Bedrängnissen der Zukunft entgegensehen durfte, fand in der
Rede des Rectors Dewette bei der am 1. October 1835 veranstalteten Feierlichkeit ihren
Ausdruck.
Auf dieses Gesetz folgten den 6. April 1836 zwei andere: über Verwaltung und Verwendung
des Universitätsgutes und über die Organisation der Zunft der akademischen Bürger.
Die an Basel-Landschaft entrichtete Auskaufssumme für das Universitätsvermögen wurde
vom Staat übernommen. Das Vermögen selbst blieb in seiner frühern Stellung unter der
Verwaltung der Regenz. Ebenso wurde dieselbe als Aufsichtsbehörde der akademischen
Sammlungen und Hülfsanstalten bestätigt. Die Corporation der akademischen Bürger, bereits
durch die Verfassung von 1833 als sechszehnte politische Wahlzunft der Stadt konstituirt,
erhielt eine völlig übereinstimmende Einrichtung mit derjenigen der übrigen fünfzehn
städtischen Zünfte.
Die in dem bereits erwähnten Gutachten von 1835 ausgedrückte Hoffnung, dass in
weiser Benützung der Erfahrung sich Manches in der Zukunft vollständiger und zweckmässiger
werde gestalten lassen, war keine unberechtigte. Bei Annahme der neuen Schulgesetze
von 1852, welche statt der bisher bestandenen technischen Abtheilung des Pädagogiums
eine Gewerbeschule als selbstständig bestehende höhere realistische Bildungsanstalt
aufstellte, erhielt auch die Einrichtung der Universität einige Erweiterung. Der für ausserordentliche
Gehaltszulagen eröffnete Credit wurde erhöht. Eine weitere Erhöhung dieses
Credits, beträchtlichere Beiträge an die akademischen Sammlungen, und Vermehrung und
Verbesserung des Gehaltes von Lehrstellen ordnete das Gesetz vom 15. Januar 1855. Auf
diese Weise sind die Beschränkungen, welche man sich im Drang der Zeiten im Jahr 1835
hat auferlegen müssen, unter günstigern äussern Verhältnissen wieder reichlich ausgeglichen
worden.
Zur Kräftigung eines gesund sich entwickelnden republikanischen Gemeinwesens ist
erforderlich, dass der einzelne Bürger durch freiwillige Leistungen das Gedeihen des Ganzen
zu fördern trachte. Diese Gesinnung hat sich unter uns seit der Trennung des Kantons
immer mehr Geltung verschafft, und hat auch für die Entwicklung der vom Staate geleiteten
höhern wissenschaftlichen Anstalten nicht unerfreuliche Früchte getragen. Eine Anzahl
freiwilliger Mitarbeiter, von denen einige ihre ganze Thätigkeit der Anstalt widmen,
gesellte sich den ordentlichen Lehrern bei. Nach Annahme des Universitätsgesetzes von
1835 trat die freiwillige akademische Gesellschaft zusammen, in der Absicht, durch Privatbeiträge
die Bestrebungen der staatlichen Behörden zu unterstützen. Ihre Konstituirung
erfolgte den 17. September 1835. Sie ist anfänglich mit sehr bescheidenen Mitteln ins
Leben getreten, in der Folge der Zeit aber allmählig erstarkt, und gegenwärtig, wo sie
ihr viertelhundertjähriges Bestehen mit dem vierhundertjährigen Jubelfeste der Universität
zugleich feiert, darf sie das Bewusstsein hegen, nicht Unwesentliches zur Festigung und
Erweiterung der Universität beigetragen zu haben. Sie hat sich namentlich veranlasst gesehen
in Fällen einzuschreiten, wo die öffentlichen Behörden in den vorgeschriebenen bestimmten
gesetzlichen Formen sich weniger frei bewegen konnten. In gleicher Richtung,
wie die akademische Gesellschaft, wirkt ein theologischer Verein, welcher zur Verstärkung
der Lehrkräfte der theologischen Facultät die Besetzung einer Professur übernommen hat.
In mehr oder weniger enger Verbindung mit der Universität stehen unsere wissenschaftlichen
Vereine: die bereits erwähnte naturforschende Gesellschaft, die im Jahr 1836
gegründete historische Gesellschaft und die im Jahr 1842 aus deren Mitte hervorgegangene
Gesellschaft für vaterländische Alterthümer. Schon längere Zeit hatte bei uns die Sitte bestanden,
dass von akademischen Lehrern Vorlesungen für ein allgemeineres Publikum gehalten
worden sind. Zu Anfang des Jahrs 1840 wurde auf Anregung der bestehenden
Vereine die Uebung eingeführt von einzelnen öffentlichen Vorträgen über wissenschaftliche
Gegenstände. Es hat diese Einrichtung, die fast gleichzeitig an andern Orten ins Leben
getreten ist, in unsrer Mitte vielen Anklang gefunden. Die Idee einer bürgerlichen Akademie,
welche seiner Zeit Isaak Iselin in seinen Vorschlägen zur Sprache gebracht, hat
dadurch ihre Verwirklichung gefunden.
Die Mitwirkung der Privatvereine ist namentlich auch für die akademischen Anstalten
und für die Erweiterung der öffentlichen Sammlungen von erspriesslichem Einfluss geworden.
Das nach der Reformation von der Regierung eingerichtete, aus den Mitteln des
öffentlichen Kirchen- und Schulguts unterhaltene Alumneum war 1835 aufgehoben worden.
An dessen Stelle trat, durch Privatkräfte gegründet, im Jahr 1844 ein Alumneum für Theologie
Studirende, ungleich vorzüglicher eingerichtet als das frühere. Die anfänglich sehr
bescheidene Anstalt gewann allmählig an Ausdehnung und erwarb sich im Jahr 1854 ein
eigenthümliches Gebäude. In verwandtem Sinne wurde mit Anfang 1859 ein Pensionat für
künftige Theologie Studirende gestiftet, welches einer fernern Entwicklung entgegensieht.
Bei Anlass der Erbauung des neuen städtischen Spitals wurde in Folge einer im Jahr
1838 mit dem Stadtrath getroffenen Uebereinkunft die botanische Anstalt in ein neues Local
verlegt, wobei die Mithülfe von Privaten sich ebenfalls thätig erwies. Im Jahr 1852 fielen
ihr durch Schenkung der Hinterlassenen die Sammlungen des verstorbenen Professors Carl
Friedrich Hagenbach zu. Mit der Anstalt trat die im Jahr 1856 entstandene Gartenbaugesellschaft
in eine nähere Verbindung.
Bei dem allmähligen Zuwachs der akademischen Sammlungen erschienen die zu ihrer
Aufnahme bestimmten Gebäude schon längst nicht mehr genügend. Es wurde daher der
Wunsch immer lebhafter rege, für angemessenere Localitäten zu sorgen. Ein Verein trat
im December 1841 zusammen und sammelte durch Beiträge von 445 Theilnehmern die
Geldmittel, um dem gefühlten Bedürfnisse abzuhelfen. Der Grosse Rath fasste den 21. März
1843 gegen Uebernahme dieser Summe und der verfügbar werdenden alten Gebäude den
Beschluss zur Errichtung eines neuen den Sammlungen gewidmeten Gebäudes in dem Areale
des ehemaligen, der Universität seit der Reformation eingeräumten Augustinerklosters. So
kam das neue Museum, als anschauliches Denkmal des Gemeinsinns unserer Bürger, zu
Stande. Die Einweihung erfolgte den 26. November 1849. Der eine Flügel enthält die
Bibliothek, der gegenüberstehende das chemische Laboratorium, die Auditorien und die
Wohnungen des Abwarts und des Bibliothekars. Im Hauptgebäude ist das physikalische
Kabinet, die naturhistorische Sammlung und die antiquarische, nebst der im Jahr 1840 von
den Erben des Hrn. Lucas Vischer geschenkten mexikanischen Sammlung, und endlich die
Kunstsammlung enthalten. Alle diese Sammlungen sind mit Geschenken reichlich bedacht
worden, deren wir hier nur im Allgemeinen gedenken können. Die Einweihung des Museums
gab Veranlassung zur Bildung eines besondern Museumsvereins, welcher den Zweck
hat, durch Beiträge seiner Mitglieder für die Vermehrung der Sammlungen zu sorgen.
Mit der Kunstsammlung steht in Verbindung der im Jahr 1839 gegründete Kunstverein.
Der im Jahr 1847 verstorbene Hr. Samuel Birmann hat der Kunstsammlung die
Hälfte seines hinterlassenen Vermögens vermacht, in dessen Genuss dieselbe im Jahr 1859
nach Absterben seiner hinterlassenen Gemahlin getreten ist.
Eine Sammlung mittelalterlicher Kunstdenkmäler ist im alten Conciliensaale des Münsters
seit 1857 aufgestellt. Die Räumlichkeiten dieser schnell anwachsenden Sammlung sind
seither durch Einräumung der mit dem Saale in Verbindung stehenden Kapelle erweitert worden.
Schliesslich erwähnen wir noch des Umbaues des alten bei Gründung der Universität
im Jahr 1460 vorn Staate angekauften Universitätsgebäudes, welchen der Grosse Rath bei
Anlass der vierhundertjährigen Jubelfeier in diesem laufenden Jahre beschlossen hat, und
der bei demselben Anlasse veranstalteten Subscription zu Gründung einer Sternwarte.
Und hiemit bin ich mit meinem Versuche einer übersichtlichen Darstellung der Schicksale
der Universität während des eben verflossenen Jahrhunderts zum Abschlusse gekommen.
Als im Mittelalter und vorzüglich in der Zeit des Wiederauflebens der Wissenschaften im
fünfzehnten Jahrhundert Könige und Fürsten Universitäten gegründet haben, sind einige
Städte dem Beispiele gefolgt, darunter auch Basel. Es geschah nicht ohne ernstliche Bedenken,
ob das Unternehmen den Kräften des kleinen Staates angemessen sei, um so mehr,
da die damalige Zeit keineswegs eine ruhige, sondern eine durch kriegerische Ereignisse
und äussere Bedrängnisse vielfach bewegte gewesen ist. Doch die Gesinnung gewann die
Oberhand, welche die damals zu Rath gezogenen Sachverständigen ausgesprochen haben.
»Es gehöre jeder tapfern Regierung die Eigenschaft zu, dass man kein Gutes, und besonders
ein so grosses, löbliches, göttliches und gemeiner Christenheit tröstliches Gut, um
»keinerlei zaghafter und menschlicher Furcht willen, unterwegen lassen, sondern ihm mit
oder Hülfe Gottes, redlich nachgehen, und alles was Widerwärtiges darin fallen möchte,
»mit guten Ordnungen und Satzungen, mit tapferer Handhabung derselben, nach menschlicher
Möglichkeit versorgen und abkehren solle. Denn wenn dieses nicht von Anfang
aller Regierungen gehalten worden wäre, sondern allwege die menschliche Furcht vor dem
Argen die Kraft guter Zuversicht und Hoffnung verdrängt hätte, so wäre nie einige namhafte
Sache vorgenommen, noch zu Ende gebracht worden.« Diese Gesinnung, dass es
jedem grossen oder kleinen unabhängigen Gemeinwesen gezieme, die geistigen Interessen
nach Massgabe seiner Kräfte zu fördern, welche die Universität gegründet, hat sie aufrecht
erhalten im Verlaufe der verschiedenartigen Ereignisse während der 400 Jahre ihres Bestandes.
In der Folge der Zeiten, als bei den Fortschritten der innern Einrichtung der Staaten
auch die höhern Unterrichtsanstalten an Ausbildung und Vervollkommnung gewonnen haben,
hat unsere Hochschule, die von Anfang an mit ziemlich spärlicher Ausstattung ins
Leben trat, nur von ferne diesen Fortschritten zu folgen vermocht. Sie nimmt im Vergleich
mit manchen Anstalten grösserer Staaten eine sehr bescheidene Stellung ein. Doch darf
sie sich das Zeugniss geben, zu dem allgemeinen Aufbau des Gebäudes menschlichen Wissens
das Ihrige beigetragen zu haben. Sie musste sich zur Aufgabe machen, an die eigenthümlichen
Verhältnisse unseres öffentlichen Lebens sich anzuschliessen, sie hat dadurch
ein eigenthümliches Gepräge angenommen, und ihre Geschichte ist auf das innigste mit der
allgemeinen Geschichte unseres Freistaates, ja wir dürfen sagen mit der Geschichte unserer
bürgerlichen Familien, verbunden. Unter den akademischen Lehrern früherer und späterer
Jahrhunderte finden wir eine Menge von Namen jetzt noch blühender Geschlechter. Ununterbrochen
während des Zeitraumes von 103 Jahren ist der Lehrstuhl der Mathematik
von einem Mitglied der Familie der Bernoulli, derjenige der hebräischen Sprache sogar
während 142 Jahren von einem Buxtorf eingenommen gewesen, und zwar, wie wir mit
Zuversicht behaupten können, zum Nutzen und Frommen der Universität und der Wissenschaft.
Sie verübeln mir vielleicht nicht noch eine andere Anführung. Der Rector J. Rudolf
Thurneysen erwähnt in seiner Jubelrede von 1760 des Umstandes, dass Lucas Gernler, der
Festredner von 1660, der Urgrossvater seiner Ehefrau gewesen sei. Thurneysen ist auch
der Urgrossvater der meinigen.
Den innigen Verband unserer Anstalt mit dem allgemeinen Staatsleben zu pflegen und
weiter auszubilden, ist auch der Ruf, der an ihre gegenwärtigen Mitglieder ergeht. Der Strom
der Zeit hat die Privilegien früherer Jahrhunderte verwischt. Wir stehen in der Mitte unserer
Mitbürger, unter uns und mit ihnen verbunden durch das unsichtbare Band, welches Alle vereinigt,
deren Herz für Hebung der geistigen Interessen der Menschheit schlägt. Ein Jeglicher
hat nur Anspruch auf die Geltung, welche er sich durch eigenen Eifer für das allgemeine Wohl
und durch getreue Pflichterfüllung in seiner Stellung erwirbt. Bestreben wir uns mit Gottes
Hülfe diesem Berufe immer vollständiger nachzukommen, so können wir getrost den weitern
Entwicklungen entgegensehen, welche das angetretene fünfte Jahrhundert unserer Universität
bringen wird.