Fünf Geschichten aus dem Westlichen Nordland
Mit einer Übersichtskarte
Übertr. von W. H. Vogt u. Frank Fischer
Verlegt bei Eugen Diederichs in Jena 1914
Zur Einführung in die zweite bis fünfte
Geschichte
Keine der vier Geschichten hat, wie die Geschichte von den Seetälern, den Grundriß der Familiengeschichte, die eines Geschlechtes Schicksal erzählt und zu deuten sucht.
Die Geschichte von Finnbogi ist eine Biographie. Mit Finnbogi wechselt sie den Schauplatz; durch seinen äußeren Lebensgang , voll bunter Streitigkeiten und Kämpentaten, ist ihr Aufbau bestimmt. Finnbogi der Starke aber bleibt trotzdem in kühler Ferne; Abenteuer ziehen an uns vorbei und wechselnde Bilder, kaum einmal Menschenschicksale.
Die Geschichte von Thord und seinem Ziehsohn ist innelicher gefügt, —die Handlung geht lebendig von den Menschen aus und zeichnet ihr Bild in Leidenschaften und Rachetrieb, in überlegener Besonnenheit und Ritterlichkeit. Die Biographie nähert sich der Novelle, die menschliche Konflikte stellt und löst. Der fest zugreifende Thord, kurz im Wort und sicher in der Tat, und Skeggi, der stolze alte Herr der Landschaft, geraten mit halb gewolltem Starrsinn zuerst im kleinen zusammen, und die eifersüchtige Gegnerschaft wächst, als Eid, Skeggis Sohn, in eigner Wahl als Ziehsohn zu Thord geht. In Gewalttaten will sie sich entladen. aber Eid tritt jedesmal dazwischen und macht es Skeggi unmöglich, das Schwert zu ziehen. Denn das Sippenband ist unverletzlich. Über aller Zuneigung und Abneigung steht der Zwang der Blutsverwandtschaft; gegen den Blutsfreund sind dem Nordländer die Hände gelähmt. Bis in jeden Affekt, in jedes Aufwallen der Leidenschaft klingt als Unterton die bestimmende Macht der Blutsfeundschaft. Dem Neffen Skeggis, Asbjörn, ist Thords Schwester Sigrid versprochen. Während er auf Reisen ist, kommt sein wilder Bruder Orm und begehrt das Mädchen für sich. Thord erschlägt ihn, als er sich gegen sein Verbot dem Mädchen nähert. Skegis augenblicklicher Rachezug wird von Eid vereitelt. Des Getöteten Schwurbruder nimmt die Rachepflicht zunächst auf, wird besiegt und durch Thords Edelmut gewonnen. Der grimmige alte Össur folgt ihm; auch er wird besiegt und wieder
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geschont, überfällt aber Thord in unvermindertem Hasse und findet beim dritten Zusammenstoße den Tod. Jetzt ist Skeggi von neuem an der Reihe. Zweimal trennt Eid die Gegner im Kampfe, bis sie sich endlich einem Schiedsspruch unterwerfen. Eid fällt ihn zur Ehre beider Teile. Ein letztes Sturmesbrausen noch, als Sörli, Asbjörns und Orms Oheim, nach Island kommt und im Rachekampf für Orm fällt, — dann gebt die Geschichte in ruhigem Frieden zu Ende. Die Erzählung ist in Szenen und Reden lebendig und farbenreich, auch in Seitenfiguren, wie dem Prahler Thorhall und der tatkräftigen Hausbau Olöf von schöner Sicherheit der Zeichnung.
Inder Geschichte vom durchtriebenen Ofeig ist die Handlung aus allem Chronistischen und Biographischen ganz zur Novelle geformt. Die seelische Feinmalerei, besonders in den weit ausgesponnenen Gesprächen, ist aufs äußerste gesteigert. Es ist eine Prozeßgeschichte. Der unscheinbare Ofeig rettet seinen reich und stolz gewordenen Sohn Odd in einem Rechtsstreit durch seine groben, aber gut berechneten Schliche. Die erzürnten Gegner tun sich indes zu einer bedrohlichen Übermacht zusammen, um in einem neuen Prozeß Odd zu vernichten. Und wieder gelingt es Ofeigs Ränken, das Unmögliche möglich zu machen und die verbündeten zu demütigen. Aus ihrer eignen Mitte sucht er sich seine Helfer. Während er noch vor der verkündigung des Schiedsspruchs seinen Gegnern die gröbsten Wahrheiten sagt, weiß er es einzurichten, daß hinterher alle Wut der Geprellten auf ihre eignen bestochnen Genossen fällt, und so endlich den verbündeten die letzte höhnende Abfertigung durch einen Streitgenossen zuteil wird. Der überraschend gesteigerte Humor der Ereignisse wirkt so überzeugend, daß die Geschichte keiner andern an Einheitlichkeit des Eindrucks nachsteht.
Die Erzählung von Thorhall Biermütze ist eine kleine Novellette, deren Inhalt der Ofeiggeschichte nachgebildet ist und ihre Feinheit nicht erreicht. Sie ist mit derber Lebhaftigkeit erzählt. In den Schmähreden nimmt die Derbheit eine Richtung, die wir auch sonst öfter finden, so in den Scheltgesprächen der Eddadichtung.
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Die Isländergeschichte will in Personen und Handlungen geschichtliche Wirklichkeit wiedergeben. Nur durch klare und kühle Kunst der Darstellung und durch seelische Konzentration hebt sie das Stofflich-Historische zum Kunstwerk. Ist schon in der Geschichte von Ofeig dieser historische Grundstoff in der Hand des Erzählers stark geformt und damit verflüchtigt, so fehlt er in den beiden Erzählungen von Finnbogi und Thord fast ganz. Man hat beide Sagas als Isländerromane bezeichnet und von den historischen Bauerngeschichten getrennt,
Es gilt dies indes von den beiden in sehr verschiedenem Sinne. Finnbogi ist als historische Person gesichert; die Streitigkeiten der Weidentäler und Seetäler mindestens, mögen sie auch von der andern Seite treuer geschildert sein, gehören der Landes- geschichte wirklich an. Was von Finnbogis Verwandtschaft, seinen Beziehungen zum Jarl Hakon erzählt wird, auch der zeitliche Rahmen der Geschichte, widerspricht schon vielfach besser Beseugtem. Den Inhalt vor allem aber füllt nicht echte Bauernüberlieferung, sondern großenteils Erfindung im Geschmack romantischer Dichtung, zu der Jarl Hakons Mohr atv Requisit wohl paßt. Besonders wo der isländische Boden verlassen wird, fällt die schemenhafte Blässe der Gestalten und Reden auf. Ragnhild wirkt wie eine Puppe, selbst der wütende Jarl nicht viel glaubhafter, Alf Haarschopf wie ein tückischer Intrigant aus den raschwechselnden Szenen mittelalterlicher Ritteraventüren, nicht wie einer der erdfesten Norweger etwa aus der Vorgeschichte der Egilssaga. Die Stärke des Helden wird übertreibend genug geschildert, bleibt aber eine recht blutlose und vollends ungeistige Muskelstärke. Der Erzähler übernimmt Motive aus der beliebtesten Geschichte des Nordwestens, der Grettissaga. Auch Grettir tötet einen Bären (Thule VS. VS 62), hebt einen Riesenstein (S. ). Und der geächtete Fremdling als Arbeitskamerad, der sich als gedungener Mörder entpuppt, stammt auch daher (S. i5o); der Doppelanschlag war auch aus der Nachbargeschichte von den Seetälern bekannt (S. 102 ff.). Starre Wiederholungen sind auch sonst häufig. Eine halbromantische Geschichte; einem isländischen Bauern angehängt, das ist die Geschichte von Finnbogi.
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Thord Unruh dagegen ist als historische Person nicht nachzuweisen, seine Geschichte greift nicht in die sonst bekannten Zusammenhänge der Geschlechter und Fehden Altislands ein. Ihrem Inhalt und ihrer Erzählweise nach aber ist sie vom Geiste der echten Isländergeschichte: eine künstlerisch gelungene Nachbildung der älteren Bauerngeschichten,
Ihrer lebhaften, waffenfrohen Bewegung nach steht sie dem Typus dieser Geschichten sogar näher als die Ofeiggeschichte. Diese spielt um 1055. Während sonst die "Sagazeit" mit dem Geschlecht schließt, das noch im letzten Heidentum wurzelte, ragt sie darüber hinaus. Das alte heroische Ideal Egil Skallagrimssons liegt zur Zeit seines Urenkels in grauer Ferne. Die Zustandsbilder der Geschichte hinterlassen einen merkwürdig kleinbäuerlichen Eindruck: die großen Häuptlinge der alten seit sind zu abhängigen Alten in engen Verhältnissen mit seltsamen Gewohnheiten erniedrigt.
Dem verständnis der Geschichten von Ofeig und Thorhall Biermütze wird ein kurzer Blick auf die Form des isländischen Prozesses dienen.
Nicht umsonst rühmten sich juristisch beanlagte Köpfe in Island, daß sie einen Prozeß fehlerlos einleiten könnten. Auch verglichen mit dem Rechtsformalismus im mittelalterlichen Deutschland, erscheinen uno die Anforderungen des nordischen Prozeßrechtes an Gedächtnis, Geschicklichkeit und Sorgfalt des Rechtsuchenden nicht klein. Gebundene Fristen, fest vorgeschriebene Worte und Akte, genaue Reihenfolge der Handlungen, Kundmachungen und Vereidigungen, immer neue wörtliche Wiederholung unter neuem Zeugenaufruf, — alle diese Erschwerungen mußten dem mündlichen Verfahren etwas von der Deutlichkeit und Sicherheit der heutigen Aktenkundigkeit geben.
Zuerst war der Beklagte binnen gesetzlicher Frist vor dem Thingbeginn auf seinem Hof oder seinem gesetzlichen Quartier unter Zeugenaufruf förmlich zu laden. Die Ladung geschah in bewaffnetem Zuge, einer Fehde nicht unähnlich, denn der Geladene empfand die Schmach der Ladung schwer. Nicht selten
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schlug schon hier der Rechtsstreit in gewaltsamen Austrag um. Dann waren dem Kläger Beweismittel nötig: Zeugen, die nicht zufällig, sondern rechtsförmlich bestellt den fraglichen vorgang mit erlebt hatten, —sonst Geschworene, fünf oder neun Nachbarn des Tataris oder des Beklagten, die nach bestem Gewissen über den Fall zu urteilen hatten, den sie oft genug selbst nicht übersahen. Auch die Zeugen und Geschworenen waren rechtsförmlich unter neuem Zeugenaufruf zu berufen. Odd beging das Versehen, daß er einen Ersatzmann für einen ausgefallenen Geschworenen gleich mit Haus berief, statt erst am Thing, wie es die Prozeßordnung verlangte.
Auch die Einsetzung der Gerichtshöfe auf dem Thing geschah feierlich und zu bestimmter Stunde. Die Richter schworen wie alle Prozeßhandelnden ihren Eid. Aus alter Zeit ist uns das gerichtliche Eidesformular erhalten, das ganz den Worten entspricht, die der listige Ofeig den eingeschüchterten Richtern am Allthing erklärt.
"Jeder Mann, der eine Rechtshandlung vor Gericht vornehmen sollte, mußte vorher einen Eid auf den Tempelring leisten und dazu zwei oder drei Zeugen aufrufen und dann so sprechen: Euch beide nehme ich zum Zeugnis dafür, daß ich einen Eid auf den Ring leiste, einen Rechtseid. Helfe mir Frey und Njörd und der allmächtige Ase (Thor), so wahr ich hier klage, oder mich verteidige, oder Zeugnis ablege, oder Geschworenenspruch abgebe, oder Urteil fälle, wie ich es am gerechtesten und wahrsten und gesetzmäßigsten weiß, und so alle gesetzlichen verrichtungen vornehmen will, die hier auf diesem Thing an mich kommen!"
vor gesessenem Gericht brachte dann der Kläger seine Klage vor, streng mit den gleichen Sorten wie in der Ladung, stellte die Ladungszeugen und seine Prozeßzeugen oder Geschworenen. In feierlich entsprechender Gegenrede brachte der Gegner seine Einreden und stellte auch dafür Zeugen oder Geschworene. Daß der Totschlag zwar wirklich begangen sei, daß aber der Erschlagene vorher durch feindliche Worte oder Taten unheilig geworden sei, das Recht auf Buße verwirkt habe, ist eine häufige Einrede des Beklagten. Für beide Teile fassen dann Referenten
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aus dem Richterkreise in je einem Bericht Behauptungen und Beweismittel noch einmal zusammen. Wie der unterlegene Teil sich noch spät an dem gegnerischen Referenten rächt, zeigt Ospaks Überfall auf Bergthor. Darauf wird das Urteil vom Referenten der obsiegenden Partei dem Umstande verkündet und durch die notwendige Zustimmung aller Richter rechtskäftig .
Lautet das Urteil auf Acht, so hat der Kläger in fester Frist am Wohnsitz des Achters das "Geldraubgericht" zu betreiben, wo das Ächtervermögen liquidiert und der Aktivbestand für den Achtleger und die Thinggemeinde eingezogen wird. Der Geldgewinn hierbei ist, wie oftmals, auch für die Bündler im Prozeß gegen Odd die Hauptsache.
Während die listigen Umwege, auf denen Ofeig zum Ziele kommt, aus der Erzählung hinreichend deutlich werden, ist der entscheidende Kern von Broddis Plan weder klar noch überzeugend. Thorhall erklärt, daß nicht wohl alle sechs Gegner die Selbstentscheidung ausüben könnten, und daß eine Wahl stattfinden müsse. Er wiegt Gudmund und Skapti in den Glauben, daß er sie wählen würde, wenn man ihm die Wahl zugestände. Skaptis Erklärung vor allen Zeugen lautet dann, lässig genug: sie wollten Thorball zugestehen, daß sie beide, Gudmund und Skapti, den Spruch fällten, " wenn Thorhall das wählen wolle". Als die beiden dann den Spruch abgeben wollen, erklärt Thorhall, er habe sich nur dem Schiedsspruch zweier Männer unterworfen und denke gar nicht daran, gerade sie zu wählen.
Die zweite, dritte und vierte Geschichte führen in den gleichen Landesteil wie die vorausgegangene Seetälergeschichte. Das Land am größten Meerbusen der Nordküste, dem breiten Welpenbotten (Hunafloi), die heutige Hunavatnssysla, ist ihr Hauptschauplatz. Nur nach Osten greifen sie häufiger darüber hinaus die drei Nachbarfjorde, den Skagafjord, den Inselfjord (Eyjafjördr) und die Bucht des Bebestroms (Skjalfandi).
Im Nordwesten liegt die Holzsackbucht (Trekyllisvik) und an ihr unter den drei Steinterrassen Finnbogihofen, Finnbogis
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letzter Sitz. Die Täler und Höfe des Widderfjords, Mittelfjords, Welpen- und Skagafjords sind durch die beigegebene Kartenskizze hinreichend bestimmt. An der Mündung der Mittelfjordsache erinnert noch heute der Name Thordsschuppen an den geschickten Zimmermann. Flußaufwärts liegt der Hof an den warmen Quellen (Reykir), wo der weitbekannte Mittelfjord-Skeggi hauste und einige Jahrzehnte später der alts Ofeig, dessen Bargeld zu seinem stattlichen Landbesitz in solchem Mißverhältnis stand. Gegenüber liegt als einer der stattlichsten Pfarrhofe der Insel Metstadr, mit altem Namen Melr, d. i. Sand, der Hof Odds, den die Saga als den reichsten Mann der Insel schildert.
von den Hochflächen und Gletschern östlich des Skagafjords führt im Norden das Svarftal, südlicher die Steinache (Hörga) zu dem schmalen Inselfjord hinunter, nach den Labkraut- wiesen (Mödruvellir), wo am Ende des i3. Jahrhunderts ein Augustinerkloster erstand, und nach Gasar, einem der Haupthäfen des Nordlandes. Drei der Geschichten dieses Bandest die von Finnbogi, Ofeig und Thorhall Biermütze, sind in einer großen Sammelhandschrift aus jenem Kloster auf uns gekommen, der Mödruvallabok, dem Anfang des i4. Jahrhunderts angehörig,
Am Inselfjord saß das mächtige Geschlecht des Eyjolf Vglgerdson, der Finnbogi nach dem Tode seines Oheims Thorgeir aus dem Flateytal vertrieben haben soll. Am rechten Ufer der Inselstordache liegt der Hof an der Querache, wo Einar Eyjolfsson hauste und später das nächst dem Thingsandkloster bedeutendste Benediktinerkloster des Landes Mönchenquerache (Munkathvera) gegründet wurde. Weiter hinauf lag der zweit Hof an den Labkrautwiesen, Gudmunds des Mächtigen Sitz Beide Brüder treten in der Erzählung von Thorhall um das Jahr 1025 auf, und auch das nächste Geschlecht spielt noch in unsere Geschichten hinein. Bei Eyjolf dem Lahmen Gudmundsson treffen wir Finnbogis Sohn Thorir, und Jarnskeggi Einarsson erscheint bei den Händeln der Geschichte von Ofeig um 1055 als einer der ansehnlichsten unter den betrogenen verbündeten.
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vom Inselfjord geht die Straße aus dem nordwärts streichenden Fnjoskatal über den langen Paß der Lauterseescharte (Ljosavatnsskard), nördlich am Lautersee entlang nach Osten weiter, — die Straße, die Gudmund dem Skeggbroddi nach der schmählichen Thingniederlage zu verlegen gedachte. Am Lautersee liegt der Hof des Gesetzessprechers Thorgeir, den die Finnbogasaga zum Oheim Finnbogis macht. Thorgeirs Kämpfe mit Gudmund sind der Stoff einer eignen Geschichte (Thule XI). Aus dem Lautersee fällt die Tiefache (Djupa) nach kurzem Lauf in den Bebestrom (Skjalfandasijot), einen der längsten Gletscherströme des Landes. Kurz vorher donnert er über den mächtigen Wasserfall Godafoß (Einleit. -Bd. S. 104); bald hinter der Mündung der Tiefache umfließt er die Thinginsel (Thingey).
Alle vier Thingstätten des Nordlandes (Einleit. -Bd. S. 57) spielen in unsere Geschichten hinein. Auf dem Thingsande (Thing eyrar) war die westlichste, —hier behaupteten die von Jökul gedungenen Mörder von den Seetälern geächtet worden zu sein. Auf dem Reiherwerder (Hegranes) am Skagafjord lag die zweite, wo der geächtete Grettir 1030 Thingfrieden erhielt. An den Furien der Mündung der Inselfjordache die dritte (Vödlathing), wo der eitle Jarnskeggi sich das Banner vortragen ließ, das nur dem Könige zukommt. Endlich auf der Thinginsel des Bebestroms die teste; zu der wir uns Thorgeir, den Lauterseegoden, und den eifrigen Thingbesucher er Asbjörn reiten denken, während der Sohn der Thorgerd im Geröll ausgesetzt wird. Asbjörns Hof Am Strande, Finnbogis Heimat, liegt an der Meeresküste zwischen Inselfjord und Bebestrombucht, gegenüber der kleinen Insel Flatey, d. i. Flach-rue, am Eingange des Flateytales.
Die Erzählung von Thorhall Biermütze gehört nicht ins Nordland; ihr Schauplatz. das Allthingfeld, stellt sie ebenso wie ihre Fabel zu der Geschichte von Ofeig, die in ihrem Mittelstück auch nach der Thingebene im Südwesten ausweicht. Wir sehen uns zwischen den Thingbuden der mächtigen Häuptlinge, wo der alte Ofeig abends verlassen herumwankt und Olkofri gar in seiner verzweiflung Tränen vergießt. Wir wer
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den auf das Feld der Lögretta, der gesetzgebenden Landes- versammlung, geführt und seitab auf die Felder, wo die richterlichen Kammern der Landesviertel tagen. Endlich auch an den Gesetzesfelsen, von dem der Gesetzessprecher jährlich das Landrecht verkündet, — hoch oben am Steilhang vor der Allmännerschlucht, über dem Holm, den die hinabstürzende Axtache drunten im Thingfeld umfließt. Hier werden Schiedssprüche veröffentlicht, und auch der Steckbrief hinter dem geächteten Ospak wird vom Felsen kundgemacht.
Göttingen Dr. F. Fischer
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