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Die Geschichte vom weifen Njal


Mit einer Karte


Übertragen von Andreas Heusler

Verlegt bei Eugen Diedrichs in Jena 1914


143. Eyjolfs Einrede

Eyjolf Bölwerkssohn trat vors Gericht und ernannte sich Zeugen" ,dem zum Zeugnis, daß dies eine gesetzliche Einrede ist gegen diese Klage, daß ihr die Sache verfolgt habt an dem Ostvierielsgericht; denn Flosi hat sich als Dingmann des Goden Asket erklärt. Hier sind nun die Zeugen beides, die



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dabei waren und das aussagen werden, daß Flosi zuvor sein Godentum seinem Bruder Thorgeir einhändigte, aber hernach erklärte er sich als Dingmann des Goden Asket. Ich ernenne diese Zeugen für mich oder für die, denen es not tut, dieses Zeugnis zu verwerten ."

Zum zweitenmal ernannte sich Eyjolf Zeugen: "ich ernenne sie dem zum Zeugnis," sagte er, "daß ich entbiete dem Mörd, der die Klage zu führen hat, oder dem Häuptling der Klage, zu hören auf meinen Eidschwur und auf den vortrag der Einrede, die ich vorbringen werde, und auf all die Beweismittel, die ich vorbringen werde. Ich entbiete mit gesetzlichem Gebot vor dem Gerichte, so daß die Richter es hören."

Eyjolf ernannte sich noch einmal Zeugen: "ich ernenne sie dem zum Zeugnis, daß ich den Eid leiste auf das Buch, einen gesetzlichen Eid, und es vor Gott erkläre, daß ich diese Klage so abwehren und alle Dinghandlungen so erledigen will, die auf diesem Ding an mich gelangen, wie ich es weiß als Gerechtestes und Wahrstes und dem Gesetz Gemäßestes."

Eyjolf sprach:"Diese zwei Männer ernenne ich dem zum Zeugnis, , daß ich dies als gesetzliche Einrede vorbringe, daß diese Klage vor einem andern Viertelsgericht verfolgt wurde, als sie sollte. Ich erkläre deshalb für durchgetan ihre Klage. Ich trage diese Einrede so beschaffen vor am Ostviertelsgericht." Darauf ließ er all die Zeugnisse erbringen, die zu der Einrede gehörten. Darauf ernannte er Zeugen zu allen Abwehrbeweisen, daß jetzt alle vorgebracht seien,

Eyjolf ernannte sich Zeugen: "ich ernenne sie dem zum Zeugnis , daß ich verwehre mit Einspruch den Urteilern, zu urteilen in Mords Klage; denn jetzt ist eine gesetzliche Einrede ans Gericht gekommen. Ich verwehre mit Einspruch, Rechtseinspruch, zweifellosem Einspruch, vollem und festem, wie es mir zusteht; zu verwehren nach gültiger Alldingsrede und volksrecht." Darauf ließ er das Gericht über die Einrede erkennen.

Asgrim und die Seinen ließen die Mordbrandsklagen verfolgen, und die gingen vom Fleck 2,


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