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Die Geschichte vom weifen Njal


Mit einer Karte


Übertragen von Andreas Heusler

Verlegt bei Eugen Diedrichs in Jena 1914


142. Mörds Klage und Eyjolfs Abwehr

Es geschah nichts weiteres, bis die Gerichte antreten sollten . Es machten sich nun beide Teile bereit und waffneten sich; sie brachten beide ein Feldzeichen an ihren Helmen an.

Thorhall Asgrimssohn sagte: "Tretet jetzt nur nicht zu hitzig auf und macht alles so richtig wie möglich! Aber wenn ihr auf eine Schwierigkeit stoßt, so laßt es mich schleunigst wissen, dann werd ich euch einen Rat erteilen." Asgrim und die andern sahen ihn an, und sein Gesicht war wie Blut anzuschauen, und aus den Augen stürzte ibm ein Hagel von Tränen. Er sagte, man solle ihm seinen Speer bringen; den hatte Skarphedin ihm geschenkt, und er war eine große Kostbarkeit. Asgrim sagte, als sie fort gingen: " Leicht war meinem Sohn Thorhall nicht ums Herz, daß er im Zelt zurückbleiben mußte, und ich weiß nicht, was er sich vornimmt. Jetzt wollen wir mit Mord Walgardssohn vortreten und tun, als gebe es nichts anderes 1, denn an Flosi machen wir einen bessern Fang als an vielen anderen."

Asgrim schickte zu Gisur dem Weißen und Hjalti und Gudmund . Sie fanden sich alle ein und traten sogleich vor das Ostvierielsgericht; sie traten an die Südseite des Gerichts, aber Flosi und alle Ostföhrdler mit ihm traten an die Nordseite des Gerichts; bei Flosi waren auch die Rauchtäler und die Lauterseer; bei ihm war auch Eyjolf Bölwerkssohn. Flosi beugte sich zu ihm und sagte: "Es sieht gut aus; kann sein, daß deine vermutung nicht weit daneben traf" " Sei nur still damit" sagte Eyjolf:" es wird schon dahin kommen, daß wir Gebrauch davon machen."

Mord Walgardssohn ernannte sich Zeugen und entbot die zum Losen, die eine Waldgangsklage vor Gericht zu verfolgen hatten,



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wer seine Klage zuerst verfolgen oder hersagen solle und wer als nächster und wer zuletzt. Er entbot mit gesetzlichem Gebote vor dem Gericht, so daß die Richter es hörten. Dann wurde über die Vorträge gelost, und er erloste, seine Klage zuerst vorzutragen.

Mörd Walgardssohn ernannte sich zum zweitenmal Zeugen: "ich ernenne sie dem zum Zeugnis, daß ich alle Fehlworte aus meiner Klage ausscheide, mag ich zu viel sagen oder Falsches sagen. Mir soll zustehn, all meine Worte zu berichtigen, bis ich meiner Klage zu vollem Recht verhelfe 1. Ich ernenne diese Zeugen für mich oder für andere, denen es nottut, dieses Zeugnis zu verwenden und zu verwerten."

Mörd sprach: "Ich ernenne Zeugen dem zum Zeugnis, daß ich entbiete dem Flosi Thordssohn oder dem andern, dem er die gesetzliche Abwehr eingehändigt hat, zu hören auf meinen Eidschwur und auf meinen Klagevortrag und auf die Beweismittel alle, die ich vorzuführen denke wider ihn. Ich entbiete mit gesetzlichem Gebote vor dem Gericht, so daß die Richter es hören vom ersten zum letzten.

Mord sprach: "Ich ernenne Zeugen dem sum Zeugnis," sagte er, "daß ich den Eid leiste auf das Buch 2, einen gesetzlichen Eid, und es vor Gott erkläre, daß ich diese Klage so verfolgen und alle Dinghandlungen so erledigen will, wie ich es weiß als Wahrstes und Gerechtestes und dem Gesetz Gemäßestes, solange ich in dieser Klage stehe."

Darauf sprach er folgendermaßen: "Den Thorodd ernannte ich als Zeugen und zweitens den Thorbjörn: ich ernannte sie dem zum Zeugnis, daß ich kund machte wider Flosi Thordssohn einen strafbaren ersten Angriff auf dem Kampfplatz, wo Flosi Thordssohn lossprang mit strafbarem erstem Angriff auf Helgi Njalssohn, damals, als Flosi Thordssohn verletzte den Helgi Njalssohn mit einer verletzung von Innenhöhle oder Mark, die zu einer Todeswunde ward und Helgi den Tod brachte. Ich erklärte, daß er um diese Klagesache werden müsse ein Geachteter, ein Waldmann, unnäbrbar, unführbar, un



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schirm bar mit jeglichem Schirm. Ich erklärte für verfallen seine ganze Habe, zur Hälfte mir und zur Hälfte den Viertelsgenossen , die das Ächtergut von ihm zu nehmen haben nach dem Gesetz. Ich machte kund an das Viertelsgericht, an welches die Klage zu gehn hat nach dem Gesetz. Ich machte kund mit gesetzlicher Kundmachung; ich machte kund vor aller Ohren auf dem Gesetzesfelsen; ich machte kund zur Verfolgung heuer und zu voller Achtung wider Flosi Thordssohn; ich machte kund in der von Thorgeir Thorissohn eingehändigten Klage. Ich gebrauchte in meiner Kundmachung all die Worte, die ich jetzt gebrauchte im Vortrag meiner Klage. Ich trage diese Waldgangs klage so beschaffen vor dem Ostviertelsgericht vor zu Handen des Jon 1, wie ich die Worte wählte, als ich kund machte."

Mord sprach:"Den Thorodd ernannte ich als Zeugen und weitens den Thorbjörn: ich ernannte sie dem zum Zeugnis, daß ich kund machte eine Klage wider Flosi Thordssohn, darum, daß er verletzte den Helgi Njalssohn mit einer Verletzung von Innenhöhle oder Mark, einer Wunde, die zur Todeswunde ward und Helgi den Tod brachte, auf dem Kampfplatz, wo Flosi Thordssohn zuvor losgesprungen war auf Helgi Njalssohn mit strafbarem erstem Angriff. Ich erklärte, daß er um diese Klagesache werden müsse ein Geächteter, ein Waldmann, unnährbar, unführbar, unschirmbar mit jeglichem Schirm. Ich erklärte für verfallen seine ganze Habe, zur Hälfte mir und zur Hälfte den Viertelsgenossen, die das Ächtergut von ihm zu nehmen haben nach dem Gesetz. Ich machte kund an das Viertelsgericht, an welches die Klage zu gebn hat nach dem Gesetz. Ich machte kund mit gesetzlicher Kundmachung; ich machte kund vor aller Ohren auf dem Gesetzesfelsen; ich machte kund zur verfolgung heuer und zu voller Achtung wider Flosi Thordssohn ich machte



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kund in der von Thorgeir Thorissohn eingehändigten Klage. Ich gebrauchte in meiner Kundmachung all die Worte, die ich jetzt gebrauche im vortrag meiner Klage. Ich trage die Waldgangsklage so beschaffen vor dem Ostviertelsgericht vor zu Handen des Jon, wie ich die Worte als ich) kundmachte."

Die Kundmachungszeugen des Mord traten nun vor Gericht und ließen sich so vernehmen, daß der eine das Zeugnis hersagte und dann beide ihre Zustimmung erklärten: "daß Mord sich den Thorodd ernannte als Zeugen und zweitens mich, aber ich heiße Thorbjörn" — darauf nannte er seinen Vater —: "Mord ernannte uns dem zum Zeugnis, daß er kundmachte wider Flosi Thordssohn einen strafbaren ersten Angriff, womit er lossprang auf Helgi Njalssohn auf dem Kampfplatz, wo Flosi Thordssohn beibrachte dem Helgi Njalssohn eine verletzung von Innenhöhle oder Mark, die zu einer Todeswunde ward und Helgi den Tod brachte. Er erklärte, daß Flosi um diese Klagesache werden müsse ein Geächteter, ein Waldmann, unnährbar; unführbar, unschirmbar mit jeglichem Schirm. Er erklärte für verfallen seine ganze Habe, zur Hälfte sich und zur Hälfte den Viertelsgenossen, die das Ächtergut von ihm zu nehmen haben nach dem Gesetz. Er machte kund an das Viertelsgericht, an welches die Klage zu gehn hatte nach dem Gesetz. Er machte kund mit gesetzlicher Kundmachung; er machte kund vor aller Ohren auf dem Gesetzesfelsen; er machte kund zur verfolgung heuer und zu voller Ächtung wider Flosi Thordssohn; ; er machte kund in der von Thorgeir Thorissohn eingehändigten Klage. Er gebrauchte in seiner Kundmachung all die Worte; die er gebrauchte im vortrag seiner Klage und die wir gebrauchen in unserm Zeugnis. Wir haben jetzt recht erbracht unser Zeugnis und kommen beide überein. Wir erbringen dieses Kundmachungszeugnis so beschaffen vor dem Ostviertelsgericht zu Handen des Jon, wie Mord die Worte wählte, aler kundmachte."

Zum zweitenmal trugen sie das Kundmachungszeugnis vor dem Gericht vor und brachten diesmal die Wunde zuerst und den Angriff nachher; aber stellten alle übrigen Worte so wie vorher und erbrachten dieses Kundmachungszeugnis so beschaffen



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vor dem Ostwiertelsgricht, wie Mörd die Warte wählte, als er kundmachte.

Dann traten die Zeugen für Mords Klageabtretung vor Gericht, und der eine sagte das Zeugnis her, und beide erklärten dann ihre Zustimmung und ließen sich so vernehmen, daß Mörd Walgardssohn und Thorgeir Thorissohn sie ernannten dem zum Zeugnis, daß Thorgeir Thorissohn einhändigte dem Mörd Walgardssohn die Totschlagsklage wider Flosi Thordssohn um den Totschlag des Helgi Njalssohn: "er trat ihm diese Klage ab mit allen Klagemitteln, die zu der Klage gehörten. Er trat ihm ab zu Verfolgung und zu Beilegung, auch den Gebrauch aller Beweismittel, als wäre er der rechtmäßige Häuptling. Thorgeir trat ab nach dem Gesetz, und Mord übernahm nach dem Gesetz." Sie erbrachten das Klageabtretungszeugnis so beschaffen vor dem Ostviertelsgericht zu Handen des Jon, wie Thorgeir und Mord sie zu Zeugen ernannt hatten.

Alle ihre Zeugen ließen sie Eide schwören, eh sie das Zeugnis ablegten, und ebenso die Richter.

Mord Walgardssohn ernannte sich Zeugen " dem zum Zeugnis ," sagte er, "daß ich entbiete die neun Nachbarn, die ich berief in dieser Klage, die ich erhob wider Flosi Thordssohn, auf ihren Sitz auf dem westlichen Flußufer und entbiete zur Sichtung dieser Geschworenen. Ich entbiete mit gesetzlichem Gebot vor dem Gericht, so daß die Richter es hören."

Mord ernannte sich abermals Zeugen" dem zum Zeugnis, daß ich entbiete den Flosi Thordssohn oder den andern, dem er die gesetzliche Abwehr eingehändigt hat, zur Sichtung der Geschworenen, die ich auf dem westlichen Flußufer versammelt habe. Ich entbiete mit gesetzlichem Gebot vor dem Gericht, so daß die Richter es hören."

Wieder ernannte sich Mord Zeugen dem zum Zeugnis," sagte er, "daß jetzt die ersten Beweismittel alle vorgebracht sind, die zu der Klage gehören: zum Eidschwur entboten, der Eid geleistet, die Klage vorgetragen, das Kundmachungszeugnis erbracht, das Klageabtretungszeugnis erbracht, die Nachbarn auf ihren Sitz entboten, zur Sichtung der Geschworenen entboten. Ich ernenne mir diese Zeugen zu diesen Beweismitteln.



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die jetzt vorgebracht sind, wie auch dazu, daß ich die Klage nicht verloren haben will, wenn ich auch vam Gericht abtrete, um Beweismittel zu suchen oder in andern Geschäften."

Flosi und die Seinen traten nun an die Stelle, wo die Nachbarn saßen. Flosi sagte zu ihnen: "Die Sigfussöhne werden wissen, wieweit diese Tatortnachbarn berechtigt sind, die hier berufen sind." Ketil aus Wald antwortete: "Hier ist ein Nachbar, der den Mord Walgardssohn unter die Taufe hielt 1, und ein andrer steht im dritten Verwandtschaftsgrad mit ihm." Da zählten sie die verwandtschaft her und bekräftigten es mit einem Eid. Eyjolf ernannte sich Zeugen, daß die Geschworenen aussetzen sollten, bis sie erst gesichtet seien. Zum zweitenmal ernannte sich Eyjolf Zeugen "dem zum Zeugnis," sagte er" ,daß ich diese beiden Geschworenen ablehne" — und er nannte sie mit Namen und ebenso ihre väter —"deswegen, weil der eine von ihnen im dritten verwandtschaftsgrade mit Mord steht und der andere in geistlicher verwandtschaft, wofür man ihn als Geschworenen ablehnen darf nach dem Gesetz. Ihr beide seid von Rechts wegen durchgetan aus den Geschworenen, denn jetzt hat euch gesetzmäßige Sichtung getroffen. Ich lehne euch ab nach gültiger Alldingsrede und Volksrecht; ich lehne ab in der von Flosi Thordssohn eingehändigten Sache."

Da sagte die ganze Menge, der Handel sei dem Mord durchgetan . Alle kamen nun überein, jetzt habe die Abwehr einen vorsprung vor der Klage.

Asgrim sagte nun zu Mord: "Noch ists nicht für sie gewonnen, wenn sie jetzt auch meinen, sie seien scharf vorgegangen. Man muß jetzt meinen Sohn Thorhall aufsuchen und sehen, was er uns rät." Da wurde ein zuverlässiger Mann zu Thorhall geschickt , ihm aufs genaueste zu berichten, wie es jetzt mit dem Handel stehe: daß die Flosileute meinten, die Geschworenen durchgetan zu haben. Thorball sagte: "Ich werde bewirken, daß eure Klage daran nicht zugrunde gehen soll. Sage ihnen, sie möchtens nicht glauben, wenn man ihnen Rechtskniffe vormache; der Schlaufuchs Eyjolf hat sich nämlich jetzt versehen.



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Geh nun zu ihnen, so schnell du kannst, und sage, Mord Walgardssohn solle vors Gericht treten und sich Zeugen ernennen, daß ihre Geschworenensichtung durchgetan sei;" und damit schrieb er genau vor, wie sie verfahren sollten,

Der Bote ging und sagte ihnen Thorhalls Ratschläge. Da trat Mord Walgardssohn vors Gericht und ernannte sich Zeugen "dem zum Zeugnis," sagte er, "daß ich durchtue die Geschworenensichtung des Eyjolf Bölwerkssohn. Ich nenne als Grund, daß er ablehnte nicht im Blick auf den Häuptling der Klage 1, sondern auf den, der die Klage führte. Ich ernenne diese Zeugen für mich oder für die, denen es not tut, dieses Zeugnis zu verwerten." Darauf erbrachte erdas Zeugnis vor Gericht.

Nun ging er zu der Stelle, wo die Nachbarn saßen, und sagte, die sollten sich setzen, die aufgestanden waren; sie seien berechtigte Geschworene. Da sagten alle, Thorhall habe viel ausgerichtet, und fanden, jetzt habe die Klage einen vorsprung vor der Abwehr.

Flosi sagte nun zu Eyjolf: "Hältst du dies für Rechtens:" Allerdings," sagte er, "und wir haben uns wirklich versehen. Doch wollen wir dies weiter zusammen ausfechten!' Eyjolf ernannte sich nun Zeugen "dem zum Zeugnis," sagte er, "daß ich diese zwei Geschworenen ablehne" — und er nannte sie beide — "deswegen, weil ihr Kätner seid und keine Bauern. Ich verweigere euch, bei den Geschworenen zu sitzen, denn fest hat euch gesetzmäßige Sichtung getroffen. Ich lehne euch als Geschworene ab nach gültiger Alldingsrede und Volksrecht." Diesmal, meinte Eyjolf, käme es ihm sehr überraschend, wenn man dies widerlegen könnte. Da sagten alle, jetzt habe die Abwehr einen vorsprung vor der Klage. Alle lobten Eyjolf sehr und erklärten, niemand werde sich mit ihm in Rechtskennmis messen dürfen.

Mord Walgardssohn und Asgrim Ellidi-Grimssohn schickten nun einen zu Thorhall, ihm zu berichten, wie es jetzt stehe. Aber als Thorhall dies hörte, fragte er, was die beiden an Eigentum besäßen. Der Bote sagte, der eine von ihnen lebe



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vom Milchertrag und habe einen viehstand von Kühen wie Schafen; aber dem andern gehört ein Drittel von dem Lande, wo sie drauf wirtschaften, und er ernährt sich selbst und hat eine Feuerstatt zusammen mit jenem, der das Land in Pacht hat, und einen Hirten." Thorhall sagte: "Wieder wirds ihnen gehn wie vorher, daß sie sich versehn haben, und ich will ihnen dies sehr rasch widerlegen, gleichviel, ob Eyjolf dicke tat damit, es sei rechtmäßig."

Thorhall sagte nun dem Boten alles aufs genaueste; wie sie verfahren sollten. Der Bote kam zurück und sagte dem Mord und Asgrim die Ratschläge; die Thorhall erteilt hatte.

Mord trat vors Gericht und ernannte sich Zeugen " dem zum Zeugnis, daß ich durchtue die Geschworenensichtung des Eyjolf Bölwerkssohn, darum daß er Geschworene ablehnte, die rechtmäßig gewählt sind. Jeder ist berechtigt zum Geschworenenspruch, wenn er drei Hunderte oder mehr an Cand besitzt, auch ohne daß er Milchwirtschaft treibt. Berechtigt ist auch zum Geschworenenspruch, wer vom Milchertrag lebt, auch wenn er das Land in Pacht hat." Er ließ dann das Zeugnis ans Gericht gehn. Dann trat er zu der Stelle, wo die Nachbarn waren, und hieß die zwei sich setzen und sagte, sie seien berechtigt zum Geschworenenspruch. Da gabs großen Lärm und Gerufe, und alle sagten, dem Flosi und Eyjolf sei die Sache böse zugerichtet, und sie kamen nun überein, die Klage habe einen vorsprung vor der Abwehr.

Flosi sagte zu Eyjolf "Ob dies rechtmäßig ist:" Eyjolf erklärte , so weit reiche sein Verstand nicht, daß erdas bestimmt wisse 1. Da schickten sie einen zum Gesetzsprecher Skapti, bei ihm nachzusagen, ob es rechtmäßig sei. Er schickte ihnen die Auskunft zurück, dies sei allerdings Rechtens, wenns auch wenige kennten; dies wurde Flosi und den Seinen berichtet. Eyjolf fragte dann die Sigfussöhne nach den anderen Nachbarn, die berufen waren. Sie sagten, es gebe viere, die fälschlich berufen



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seien, "denn solche sind zu Haus geblieben, die näher wohnen ." Eyjolf ernannte sich Zeugen, daß er alle diese vier als Geschworene ablehne, und gebrauchte die rechten Sichtungsformeln. Darauf sagte er zu den übrigen Nachbarn: "Ihr seid verpflichtet, jedem der Teile sein Recht zu gewähren: nun sollt ihr vors Gericht treten, wenn ihr berufen werdet, und euch Zeugen ernennen, daß dies eurem Wahrspruch im Wege steht, daß ihr fünf berufene Nachbarsgeschworene seid, aber es hätten euer neune auszusagen. Dann wird Thorhall alle Händel durchbringen, wenn er diesem aufhilft!" Man merktes an allem, daß Flosi und Eyjolf jetzt sehr prahlten. Es entstand nun großer Lärm, und es hieß, die Mordbrandsklage 1 sei zerstört, und jetzt habe die Abwehr einen Vorsprung vor der Stage.

Asgrim sagte zu Mord: Noch wissen sie nicht, womit sie prahlen , eh Thorhall befragt ist. Mir sagte Njal, er habe Thorhall so im Recht unterwiesen, daß er der größte Rechtskundige auf Island sein werde, wenns zur Probe komme." Dann wurde einer zu Thorhall geschickt, ihm zu berichten, wie es nun stehe, und ihr Prahlen und den Lärm der Menge, daß nun dem Mord die Klage zerstört sei. " Gut denn," sagte Thorhall" aber Ehre gewinnen sie damit noch nicht! Geh jetzt hin und sag dem Mord, er solle Zeugen ernennen und einen Eid drauf leisten, daß die Mehrheit der Geschworenen rechtmäßig berufen ist. Er soll dann das Zeugnis ans Gericht bringen; damit hilft er der Hauptklage auf, nur wird er straffällig um drei Mark für jeden, den er fälschlich berufen hat, und hierum kann man nicht auf diesem Dinge klagen."

Der Bote ging nun zurück und berichtete ihnen aufs genaueste von Thorhalls Worten. Mord trat vors Gericht und ernannte sich Zeugen und leistete einen Eid, die Mehrheit der Nachbarn sei rechtmäßig berufen. Damit, sagte er, habe er der Hauptklage aufgeholfen: "unsre Feinde mögen auf andres stolz sein als darauf, daß wir hier einen schweren Fehler begangen hätten."

Da erhob sich großer Lärm, und es hieß, Ward gehe wacker



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vor in dem Handel, aber Flosi und seine Leute gebrauchter lauter Rechtskniffe und verdrehungen. Flosi fragte den Eyjolf, ob dies wohl rechtmäßig ser aber er erklärte, das wisse er nicht bestimmt, der Gesetzsprecher solle das schlichten. Da ging Thorkel Geitirssohn in ihrem Namen hin und sagte dem Gesetzsprecher , wie es stehe, und fragte, ob das rechtmäßig sei, was Mord geredet hatte. Skapti antwortete: " Es gibt heute mehr große Rechtskundige, als ich dachte! Aber um dirs zu sagen, so ist dies so rechtmäßig nach allen Seiten, daß man hier nicht widersprechen kann. Doch dachte ich, ich allein würde heute diese Gesetzesvorschrift kennen, nun Njal tot ist; denn von ihm allein wußt ich, daß er sie kannte." Thorkel ging nun zurück zu Flosi und Eyjolf und sagte, dies sei Rechtens.

Mord Walgardssohn trat vors Gericht und ernannte sich Zeugen " dem zum Zeugnis," sagte er, "daß ich von den Nachbarn, die ich berief in dieser Klage, die ich erhob wider Flosi Thordssohn, die Erbringung des Spruches heische, daß sie die Tat entweder verneinen oder bejahen. Ich heische mit gesetzlicher Heischung vor Gericht, so daß die Richter es hören vom ersten zum letzten."

Mords Geschworene traten vors Gericht ; einer sagte den Spruch ber —aber alle erklärten ihre Zustimmung — und sprach folgendermaßen: "Mord Walgardssohn berief unser neun Freie zum Spruche, aber hier stehn wir nun unser fünfe, und viere sind abgelehnt: eine Zeugenbekundung hat die viere verhindert, die mit uns auszusagen hatten. Nun verpflichtet das Gesetz, den Spruch ;u erbringen. Wir wurden berufen, auszusagen darüber, ob Flosi Thordssohn mit strafbarem erstem Angriff lossprang auf Helgi Njalssohn auf dem Kampfplatz, wo Flosi Thordssohn verletzte den Helgi Njalssohn mit einer Verletzung an Innenhöhle oder Mark, die zu einer Todeswunde ward und Helgi den Tod brachte. Er berief uns zu all den Aussagen, die das Gesetz uns verpflichtet abzugeben, und die er vor Gericht heischen möge, und die zu dieser Klage gehören. berief mit gesetzlicher Berufung, er berief, so daß wir es hörten; er berief in der von Thorgeir Thorissohn eingehändigten Klage. Wir alle haben nun Eide geleistet und



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unsern Spruch bereinigt und sind überein gekommen: wir bejahen die Tat des Flosi und erklären ihn schuldig der Klagesache . Wir erbringen diesen Neunnachbarnspruch so beschaffen vor dem Ostviertelsgericht zu Handen des Jon, wie Mord uns dazu berief. Dies ist unser aller Spruch," sagten sie.

Zum zweitenmal erbrachten sie den Spruch und nannten die Wunde zuerst und den Angriff nachher, aber alle andern Worte sprachen sie wie vorher; sie bjahten die Tat des Flosi und erklärten ihn schuldig der Klagesache.

Mord Walgardssohn trat vors Gericht und ernannte sich Zeugen , daß die Nachbarn, die er berufen hatte in der Klage, die er erhob wider Flosi Thordssohn, den Spruch erbracht hätten und ihn schuldig erklärt hauen der Klagesache. Er ernannte diese Zeugen für sich oder für die, denen es not tue, dieses Zeugnis zu verwenden und zu verwerten.

Zum zweitenmal ernannte sich Mord Zeugen: "ich ernenne sie dem zum Zeugnis, daß ich entbiete dem Flosi Thordssohn oder dem andern, dem er die gesetzliche Abwehr eingehändigt hat, die Einreden zu ergreifen gegen die Klage, die ich wider ihn erhob; denn jetzt sind alle Klagemittel vorgebracht, die zu der Klage gehören nach dem Gesetz, alle Zeugnisse und der Geschworenenspruch erbracht und Zeugen ernannt zu dem Spruche und zu all den Beweismitteln, die vorgeführt sind. Aber wenn in ihrer gesetzlichen Abwehr irgend etwas vorkommt, das ich zur Klage brauchen könnte, dann behalte ich mir die Klage vor. Ich entbiete mit gesetzlichem Gebot vor dem Gericht, so daß die Richter es hören."

"Das macht mich nun lachen, Eyjolf," sagte Flosi, "in meiner Seele, daß es ihnen in die Brauen fahren wird und sie am Schädel jucken, wenn du die Einrede vorbringst"


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