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Die Geschichte vom weifen Njal


Mit einer Karte


Übertragen von Andreas Heusler

Verlegt bei Eugen Diedrichs in Jena 1914


141. Die Kundmachung am Gesetzesfelsen

Eines Tages war es, daß man um Gesetzesfelsen ging, und die Häuptlinge waren so aufgestellt, daß Asgrim Ellidi-Grimssohn und Gizur der Weiße, Gudmund der Mächtige und der Gode Snorri oben neben dem Gesetzesfelsen waren, aber die Ostföhrdler unten dran standen. Mord Walgardssohn stand neben seinem Schwiegervater Gizur. Er war redegewandt wie wenige. nr sagte, er solle die Totschlagsklage kundmachen, und hieß ihn laut sprechen, so das mans gut hören könne.

Mörd ernannte sich Zeugen "ich ernenne sie dem zum Zeugnis, daß ich kundmache wider Flosi Thordssohn einen strafbaren ersten Angriff womit er lossprang auf Helgi Njalssohn auf dem Kampfplatz, wo Flosi Thordssohn lossprang auf Helgi Njalssohn und ihm beibrachte eine verletzung von Innenhöhle oder Mark 1, die zu einer Todeswunde ward und Helgi den Tod brachte. Ich erkläre; daß er um diese Klagesache werden muß ein Geächteter, ein Waldmann-unnährbar, unführbar, unschirmbar mit jeglichem Schirm. Ich erkläre für verfallen seine ganze Habe, zur Hälfte mir und zur Hälfte den Viertelsgenossen, die das Ächtergut von ihm zu nehmen haben nach dem Gesetz 2. Ich mache diese Totschlagsklage kund an das Viertelsgericht, an welches die Klage zu gehn hat nach dem Gesetz. Ich mache kund mit gesetzlicher Kundmachung, ich mache kund vor aller Ohren auf dem Gesetzesfelsen; ich mache kund nunmehr zur verfolgung heuer und zu voller Ächtung wider Flosi Thordssohn; ich mache kund in der von Thorgeir Thorissohn eingehändigten Klage."

Um den Gesetzesfelsen erhob sich ein lauter Lärm, denn sein . 1 Ohne besondern Grund werden Setzt nur noch zwei Wunden zur Wahl gestellt s. S .300 1. 2 vgl, S. 161t.



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Vortrag war gut und schneidig. Mord ergriff zum zweitenmal das Wort: "Ich ernenne euch dem zum Zeugnis," sagte er, "daß ich kund mache eine Klage wider Flosi Thordssohn, darum, daß er verletzte den Helgi Njalssohn mit einer verletzung von Innenhöhle oder Mark, einer Wunde, die zur Todeswunde ward und Helgi den Tod brachte, auf dem Kampfplatz , wo Flosi Thordssohn zuvor losgesprungen war auf Helgi Njalssohn mit strafbarem erstem Angriff. Ich erkläre, daß du, Flosi, um diese Klagesache werden mußt ein geachteter Waldmann, unnährbar, unführbar, unschirmbar mit jeglichem Schirm. Ich erkläre für verfallen deine ganze Habe, zur Hälfte mir und zur Hälfte den Viertelsgenossen, die das Ächtergut von dir zu nehmen haben nach dem Gesetz. Ich mache diese Klage kund an das Viertelsgericht, an welches die Klage zu gehn hat nach dem Gesetz. Ich mache kund mit gesetzlicher Kundmachung, ich mache kund vor aller Ohren auf dem Gesetzesfelsen; ich mache kund nunmehr zur verfolgung heuer und zu voller Achtung wider Flosi Thordssohn; ich mache kund in der von Thorgeir Thorissohn eingehändigten Klage. Darauf setzte sich Mord.

Flosi hörte gut zu und sprach kein Wort so lange.

Thorgeir Klamm-Geir stand auf und ernannte sich Zeugen: "ich ernenne sie dem zum Zeugnis, daß ich kund mache eine Klage wider Glum Hildirssohn, darum, daß er Feuer schlug und anfachte und in die Gebäude warf in Bergthorsbühl, damals als sie drinnen verbrannten Njal Thorgeirssohn und Bergthora Skarphedinstochter und die Leute alle, die dort umkamen. Ich erkläre, daß er um diese Klagesache werden muß ein Geächteter, ein Waldmann, unnährbar, unführbar, unschirmbar mit jeglichem Schirm. Ich erkläre für verfallen seine ganze Habe, die Hälfte mir und die Hälfte den Viertelsgenossen, die das Ächtergut von ihm zu nehmen haben nach dem Gesetz. Ich mache diese Klage kund an das Viertelsgericht, an welches die Klage zu gehn hat nach dem Gesetz. Ich mache kund mit gesetzlicher Kundmachung, ich mache kund vor aller Ohren auf dem Gesetzesfelsen; ich mache kund nunmehr zur verfolgung heuer und zu voller Achtung wider Glum Hildirssohn."



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Kari Sölmundssohn verklagte Kol Thorsteinssohn und Gunnar Lambissohn und Gram Gunnarssohn, und die Leute bemerkten, er verstehe sich wunderbar auf den Vortrag. Thorleif Rabe verklagte alle Sigfussöhne, aber sein Bruder Thorgrim der Große verklagte Modolf Ketilssohn und Lambi Sigurdssohn und Hroar Hamundssohn, den Bruder Leidolfs des Starken. Asgrim Ellidi-Grimssohn verklagte Leidolf und Thorstein Geirleifssohn, Arni Kolssohn und Grim den Roten; und sie alle verstanden sich auf den vortrag. Darauf machten die anderen Leute ihre Klagen kund, und ein guter Teil des Tages ging darüber bin. Dann gingen die Leute ;u ihren Zelten zurück- Eyjolf Bölwerkssohn ging mit Flosi zum Zelte. Sie traten an die Ostseite des Zeltes. Flosi Sagte, ob er irgendeine Einrede sehe gegen diese Klagen. "Nein," sagte Eyjolf. "Was ist jetzt zu tun:" fragte Flosi. "Ich will dir etwelchen Rat erteilen," sagte Eyjolf: " du mußt jetzt dein Godentum abtreten und deinem Bruder Thorgeir einhändigen, du aber erklärst dich als Dingmann des Goden Asket Thorketilssohn aus Rauch tal im Nordland. Aber wenn sie das nicht wissen, dann kanns geschehn , daß sie hieran scheitern; denn sie werden vor dem Ostviertelsgercht klagen, aber sie hätten es vor dem Nordviertelsgericht zu tun, und das werden sie übersehen, und es erhebt sich eine Fünfergerichtsklage gegen sie, wenn sie vor einem andern Gericht klagen, als recht ist. Diese Klage wollen wir aufgreifen , doch nur im äußersten Falle 1." Flosi sagte: "Kann sein, daß der Ring uns gelohnt wird!' " Das weiß ich nicht," sagte Eyjolf, "aber die gesetzlichen Hilfen will ich euch leisten, so daß man finden wird, auf mehr sei nicht zu hoffen. Schick jetzt nach Asket, aber Thorgeir soll jetzt gleich zu dir kommen und ein Mann mit ihm."



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Bald danach kam Thorgeir her; er übernahm nun die Dingherrschaft Dann kam auch Asket an; Flosi erklärte sich nun als sein Dingmann. Die Sache hatte nun keine weiteren Mitwisser .


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