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Die Geschichte vom weifen Njal


Mit einer Karte


Übertragen von Andreas Heusler

Verlegt bei Eugen Diedrichs in Jena 1914


73. Gizurs Dingklage

Diese Neuigkeit sprach sich weit herum, und Thorgeirs Tod beklagten viele. Gizur der Weiße und die Seinen ritten zur Stelle und machten die Totschläge kund und beriefen die Nachbarn ans Ding. Dann ritten sie zurück.

Njal und Gunnar kamen zusammen und redeten über den Kampf. Da sagte Njal zu Gunnar: " Sei nun auf deiner Hut: jetzt hast du den zweiten Totschlag begangen in derselben Geschlechtslinie. Richte dich nun darauf ein, daß dein Leben auf dem Spiel steht, wenn du den Vertrag nicht hältst, der geschlossen wird." "In nichts denk ich ihn zu übertreten," sagte Gunnar; " aber euern Beistand auf dem Ding werd ich nötig haben." Njal antwortete:"Meine Treue gegen dich will ich balten bis zu meinem Todestag." Dann ritt Gunnar nach Haus. Das Ding kam nun heran, und beide Teile warben eisig Mannschaft. Man sprach sehr viel darüber auf dem Ding, wie dieser Handel enden werde. Gizur und der Gode Geir besprachens unter sich, wer von ihnen die Totschlagsklage für Thorgeir kundmachen solle, aber endlich übernahm Gizur die Leitung, machte die Klage kund auf dem Gesetzesfelsen und sprach folgendermaßen: "Ich mache kund wider Gunnar Hamudssohn



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einen strafbaren ersten Angriff, darum daß er mit strafbarem erstem Angriff lossprang auf Thorgeir Otkelssohn und ihn verletzte mit einer Innenverletzung 1, die zu einer Todeswunde ward und Thorgeir den Tod brachte. Ich erkläre, daß er uni diese Klagesache werden muß ein geachteter Waldmann 2, unnäbrbar, unführbar, unschirmbar mit jeglichem Schirm. erkläre für verfallen seine Habe, zur Hälfte mir und zur Hälfte den Viertelsgenossen, die das Ächtergut von ihm zu nehmen haben nach dem Gesetz 3. Ich mache kund an das Viertelsgericht, an welches die Klage zu gehen hat nach dem Gesetz. Ich mache kund mit gesetzlicher Kundmachung, ich mache kund vor aller Ohren auf dem Gesetzesfelsen ; ich mache kund nunmehr zu verfolgung und voller Achtung wider Gunnar Hamundssohn."

Zum zweitenmal ernannte Gizur sich Zeugen und machte kund eine Klage wider Gunnar Hamundssohn, darum daß er verletzte Thorgeir Otkelssohn mit einer Innenverletzung, die zu einer Todeswunde ward und Thorgeir den Tod brachte, auf dem Kampfplatz, wo Gunnar zuvor losgesprungen war auf Thorgeir mit strafbarem erstem Angriff . Darauf machte er diese Kundmachung kund wie die erste. Dann fragte er nach Dingangehörigkeit und Wohnsitz 5.

Hernach traten die Leute vom Gesetzesfelsen ab, und alle fanden , er verstehe sich auf den Vortrag. Gunnar hielt gut an sich und ließ wenig verlauten.

Es verstrich nun das Ding, bis die Gerichte antraten. Gunnar stand nördlich vom Krummachgericht. Gizur stand südlich davon, ernannte Zeugen und entbot Gunnar, zu hören auf seinen Eidschwur und auf seinen Klagevortrag und auf die Beweismittel alle, die er vorzufahren dachte. Hernach leistete er den Eid. Dann trug er die obbemeldte Klage vor ans Gericht.



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Dann ließ er das Kundmachungszeugnis erbringen. Dann entbot er die Nachbarn auf ihren Sitz und die Gegner zur Sichtung der Geschworenen 1.


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