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Kapitel 

Schweizerisches

Sagenbuch.


Nach

müdlichen Ueberlieferungen, Chroniken und andern gedrukten and handschriftlichen Quellen herabgegeben


und mit

erläuternden Anmerkungen begleitet von


C. Kohlrusch.

Leipzig,

Rob. Hoffnann

1854.


7. Der Kobold in der Blancherie unb die Diebswächter zu Renens, die Tçauce-villha und das Haus Kouairon.


L. Vulliemin, der Kanton Waat, S. 32 u. 170.

Zu Renens im Kreise Romanel spuckt in der sogenannten Blancherie ein Kobold, berüchtigt durch die schlimmen Steiche, die er spielt. Allen Wäscherinnen, welche später als bis zu einer gewissen Stunde beuchen, spritzt er siedendes Wasser in das Gesicht, daher dieselben, wenn diese Stunde geschlagen, gewiß auch kein Stück Wäsche mehr netzen. Auch will man dort von Geistern wissen, die mehr den Reichen hold, am Baume oder im Speicher die Hand des Diebes



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zurückhalten, daß er sein Gelüste nach fremdem Gut unbefriedigt lassen muß. Ein schrecklicheres Gespenst ist die Tçauceviliha, , die Hexenmutter, ein altes triefäugiges Weib, — das auf einem blinden, ausgemergelten Pferde umherreitet, immer darnach trachtend, sich Jemand zu nähern, um ihm den Fuß auf die Gurgel zu drücken und so den Athem zu versetzen. Nicht minder unheimlich ist die Vorstellung von dem Hause Kouairon, das mit Allem ausgerüstet, was nur unheimlich auf die kindliche Phantasie zu wirken vermag, eine Schreckensaufenthalt für böse und ungezogene Kinder ist.


Copyright: arpa, 2015.

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