Schweizerisches
Sagenbuch.
Nach
müdlichen Ueberlieferungen, Chroniken und andern gedrukten
and handschriftlichen Quellen herabgegeben
und mit
erläuternden Anmerkungen begleitet
von
C. Kohlrusch.
Leipzig,
Rob. Hoffnann
1854.
7.
Der Kobold in der Blancherie unb die
Diebswächter zu Renens, die Tçauce-villha und
das Haus Kouairon.
L. Vulliemin, der Kanton Waat, S. 32 u. 170.
Zu Renens im Kreise Romanel spuckt in der sogenannten Blancherie ein Kobold, berüchtigt durch die schlimmen Steiche, die er spielt. Allen Wäscherinnen, welche später als bis zu einer gewissen Stunde beuchen, spritzt er siedendes Wasser in das Gesicht, daher dieselben, wenn diese Stunde geschlagen, gewiß auch kein Stück Wäsche mehr netzen. Auch will man dort von Geistern wissen, die mehr den Reichen hold, am Baume oder im Speicher die Hand des Diebes
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zurückhalten, daß er sein Gelüste nach fremdem Gut unbefriedigt lassen muß. Ein schrecklicheres Gespenst ist die Tçauceviliha, , die Hexenmutter, ein altes triefäugiges Weib, — das auf einem blinden, ausgemergelten Pferde umherreitet, immer darnach trachtend, sich Jemand zu nähern, um ihm den Fuß auf die Gurgel zu drücken und so den Athem zu versetzen. Nicht minder unheimlich ist die Vorstellung von dem Hause Kouairon, das mit Allem ausgerüstet, was nur unheimlich auf die kindliche Phantasie zu wirken vermag, eine Schreckensaufenthalt für böse und ungezogene Kinder ist.
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